Hallo zusammen,
habe eine wichtige Frage. Und zwar: Meine Tochter wird im Juli
1 Jahr alt. Meine Elternzeit läuft dann also ab. Meine Tochter kommt
ab dem 01. August stundenweise in den Kindergarten und ich
gehe nach der Eingewöhnung ab dem 01. September wieder
arbeiten.
Nun würde ich knapp 6 Wochen keinen Lohn bekommen.
Meine Chefin hat mir vorgeschlagen, daß sie mich kündigt
für die ca. 6 Wochen und ab September wieder einstellt.
Damit ich wenigstens ein bißchen Geld bekomme.
Ich finde das aber nervig, dieses Ankriechen beim Amt
und Formulare ausfüllen. Dann verzichte ich lieber 6 Wochen
auf mein Gehalt. Nun meine Frage: Gibt es einen ehrlichen Weg?
Was sagen die mir beim Arbeitsamt, wenn ich denen das so
erkläre? Ich habe noch nie Arbeitslosengeld bekommen und gehe
mittlerweile 19 Jahre arbeiten.
Ich bin da echt in einer Zwickmühle. Möchte lieber die Wahrheit
sagen...
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Euch einen schönen Sonntag!
LG
Bernadette
Mitarbeiter vom Arbeitsamt hier? Bitte um Tipps...
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Beitrag von bernadette0811 - 19.06.11 - 10:51 Uhr
Beitrag von seikon - 19.06.11 - 11:01 Uhr
Also wenn du auf das Geld nicht unbedingt angewiesen bist, dann schlage doch deiner Chefin vor, dass du die Elternzeit um diese 6 Wochen verlängerst. Oder nimm dir für diese Zeit unbezahlten Urlaub.
So mit kündigen bin ich immer skeptisch. Nacher rammt dir deine Cheffin hinterrücks das Messer rein und stellt dich dann eben nicht mehr ein, wenn sie dich erst mal los ist.
Beitrag von bernadette0811 - 19.06.11 - 11:05 Uhr
Huhu,
danke für deine Antwort.
Ich bin von Natur aus skeptisch
Aber ich kenne meine Chefin wirklich schon ewig,
auch noch als Arbeitskollegin und sie ist wirklich froh,
daß ich wiederkomme.
Danke dir
Beitrag von vwpassat - 19.06.11 - 11:19 Uhr
Auf gar keinen Fall kündigen (lassen)!!!
Du verlängerst die Elternzeit formlos und kommst halt am 01.09. wieder zur Arbeit.
ALGI für die 6 Wochen bekommst Du keines, da Du dem Arbeitsmarkt aufgrund der nicht sicher gestellten Kinderbetreuung gar nicht zur Verfügung stehst. Also kannst Du Dir den Antrag sparen.
Beitrag von bernadette0811 - 19.06.11 - 11:51 Uhr
Hallo,
danke für dein Antwort.
Ich werde morgen gleich bei der Elterngeldstelle anrufen und
verlängern.
Den Vorschlag von meiner Chefin finde ich zwar nett,
aber "Bescheissen" ist nicht mein Ding
LG
Beitrag von windsbraut69 - 19.06.11 - 12:52 Uhr
Die Elterngeldstelle hat damit nichts zu tun.
Gruß,
W
Beitrag von bernadette0811 - 19.06.11 - 13:06 Uhr
Hallo,
dankeschön
Ich rufe morgen direkt meine Chefin und die Elterngeld-
stelle an. Ich hätte da auch ein ganz komisches Bauchgefühl
LG
Beitrag von windsbraut69 - 19.06.11 - 11:01 Uhr
Wie will sie Dir denn pünktlich zum Elternzeitende ohne Grund kündigen?
Es gibt keinen "ehrlichen" Weg, ALGI zu beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung zu stehen.
Wenn es bei Euch finanziell wirklich eng wird, könnt IHr aber ALGII beantragen für die Zeit.
Gruß,
W
Beitrag von bernadette0811 - 19.06.11 - 11:09 Uhr
Hallo,
danke für deine Antwort.
Oh nee, ALG II will ich ja nun gar nicht beantragen
Wir sind nicht auf das Geld angewiesen, aber mein
Mann fände es unfair, wenn ich für die
6 Wochen kein Geld bekomme.
Ich würde drauf verzichten, die wollen beim Amt
bestimmt 1000 Formulare ausgefüllt bekommen
LG
Beitrag von windsbraut69 - 19.06.11 - 11:15 Uhr
Warum findet Dein Mann es unfair, wenn Du fürs Zuhausebleiben nicht bezahlt wirst?
Es ist doch Eure Entscheidung, die Elternzeit zu verlängern!
Es wären nicht nur Formulare auszufüllen, Du müßtest ganz handfest falsche Aussagen machen, um ALGI zu beziehen.
Wenn er ein Problem damit hat, dass Du nicht bezahlt wirst, kann er Dir ja Kindes- und Betreuungsunterhalt zahlen.
LG
Beitrag von bernadette0811 - 19.06.11 - 13:11 Uhr
Streite dich doch heute mit jemand anderem
Beitrag von windsbraut69 - 19.06.11 - 13:13 Uhr
Ich streite nicht.
Aber nochmal: Die Elterngeldstelle ist nicht zuständig für Deine Verlängerung.
Beitrag von lamia1981 - 19.06.11 - 11:51 Uhr
Das ist doch nicht unfair, das ist normal.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass du wieder anfängst und dein Mann die beiden Vätermonate in der Zeit nimmt und er eben Elterngeld bezieht.
Beitrag von bernadette0811 - 19.06.11 - 13:10 Uhr
Hallo,
bitte reitet doch jetzt nicht auf dem Wort "unfair" rum
Das war ja nicht das Thema.
Ich habe Antworten bekommen, die mich in meinem Denken
bestätigt haben und morgen erledige ich die
Angelegenheit.
Danke dir
Beitrag von daisy80 - 19.06.11 - 13:18 Uhr
Na, da gehts aber auch um Sachen wie Krankenverischerung, keine Lücke bei der Rente und so...
Beitrag von mimilotta1976 - 19.06.11 - 13:22 Uhr
Hallo,
eben darum geht es auch
Deshalb versuche ich verlängern zu lassen.
Danke
LG
Beitrag von windsbraut69 - 19.06.11 - 13:25 Uhr
Ihr könnt Euch doch mit der Kinderbetreuung abwechseln, wenn Ihr zu zweit seid, Bernadette und Du :)
Beitrag von mimilotta1976 - 19.06.11 - 13:28 Uhr
Nein, können wir nicht.
Mein Mann war lange Zeit selbstständig und hat seit
Mai 2011 eine Festanstellung.
Das Thema ist übrigens erledigt.
Danke
Beitrag von windsbraut69 - 19.06.11 - 13:33 Uhr
Nicht Dein Mann und Du, sondern Du und Bernardette!
Beitrag von mimilotta1976 - 19.06.11 - 13:34 Uhr
Muss ich nicht verstehen, oder?
Kann ja sein, daß ich auf dem Schlauch stehe...
Beitrag von windsbraut69 - 19.06.11 - 13:39 Uhr
Du bist mit Erst- und Zweitnick durcheinander gekommen.
Beitrag von hedda.gabler - 19.06.11 - 13:42 Uhr


Beitrag von dodo0405 - 19.06.11 - 11:03 Uhr
Mit Kündigung und Wiederanstellung wäre ich vorsichtig. Wenn du schon sehr lange in diesem Betrieb angestellt bist, verlierst du damit Ansprüche und das kann sich später bitter rächen.
Beitrag von manavgat - 19.06.11 - 12:33 Uhr
Nun würde ich knapp 6 Wochen keinen Lohn bekommen.
Meine Chefin hat mir vorgeschlagen, daß sie mich kündigt
für die ca. 6 Wochen und ab September wieder einstellt.
Da gibt es nichts, die fordern das Geld dann bei Deiner Chefin zurück.
Lass es.
Gruß
Manavgat
Beitrag von bernadette0811 - 19.06.11 - 13:08 Uhr
Danke, für deine Antwort.
Ich finde diese "Lösung" auch nicht optimal und
werde morgen meine Elternzeit um 6 Wochen
verlängern.
LG
