Notarfachangestellte hier? Was bedeutet erbvertragl. Bindung?

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Beitrag von derhimmelmusswarten - 19.06.11 - 12:21 Uhr

Vielleicht ist jemand unter euch, der mir erklären kann, was folgender Satz bedeutet (aus einem Erbvertrag):

"....das Vermächtnis zu Gunsten "Person X" unterliegt im Verhältnis zu "Person Y" NICHT der erbvertraglichen Bindung."

Beitrag von myimmortal1977 - 19.06.11 - 15:51 Uhr

Na, rein von der Logik her, kann man sich das auch denken, wenn man keine Notarfachangestellte ist.

Ein Erbe ist an den Erbvertrag und den damit verbundenen Auflagen gebunden und ein anderer Erbe bleibt mit seinem Teil ohne Auflagen bedacht.

Man müsste mehr vom Inhalt wissen, um über so einen kurzen Abschnitt eine konkrete Aussage treffen zu können.

Z. B. Person A könnte ein Haus erben, muss Person B in dem Falle auszahlen. Person A erbt das Haus aber nur, wenn er es für eine Zeit X selber nutzen wird, es sollte nicht veräußert werden. Somit ist Person A an eine Auflage aus einem Erbvertrag gebunden.

Person B, die ausgezahlt wird, ist mit der Weiterverwertung des Geldes nicht gebunden, sprich, darf frei drüber verfügen.

Anders wäre es, wenn Person B im Erbvertrag die Auflage gemacht wird, Summe X an eine gemeinnützige Institution zu spenden oder sonst was. Dann wäre es eine Auflage aus dem Erbvertag und somit wäre er nicht mehr frei von Sanktionen und Bindungen.

Ist nur ein Beispiel, was konkret in Deinem Fall hinter steht, kann ohne nähere Infos niemand konkret beantworten.

LG Janette