Kurzfristig entlohnte Beschäftigung

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Beitrag von 0987654 - 19.06.11 - 15:06 Uhr

Hallo!

Wenn man nur als Urlaubs- und Krankheitsvertretung eingestellt wird, also wirklich nur arbeitet, wenn jemand krank ist oder Urlaubt hat, handelt es sich dabei um eine kurzfristig entlohnte Beschäftigung oder um einen normalen € 400,00-Job oder liegt es am AG, wie er die Meldung macht?

LG

Beitrag von jillrips - 19.06.11 - 16:54 Uhr

Hi,

es kommt darauf an, für welchen Zeitraum er dich einstellt und wieviel du dabei verdienen wirst.
Und es muss ein unvorhergesehenes Ereignis sein. Urlaub und Elternzeit ist planbar und kein Grund für eine kurzfriste Beschäftigung. Krankheit dagegen schon.
Ja, es liegt am AG wie er dich anmeldet.

Grüße

Beitrag von 0987654 - 19.06.11 - 17:19 Uhr

Es geht nicht um Elternzeit.

Es geht wirklich nur um eine Vertretung, wenn die Erstkraft krank ist, oder deren Kind oder sie Urlaub hat.

Es geht dabei nich um eine einmalige Vertretung, sondern um eine Dauervertretung.