ich frage mich die ganze zeit warum überall steht das die kinder beim meistverdiehnenden elternteil versichert sein sollten
welche vorteile hat das denn? kann mir da jemand auskunft geben?
und meine zweite frage ist
betreff kindergeld
sollte der jenige kindergekd beantragen de rmehr verdient unabhänging davon ob er elterzeit nimmt oder nicht? blick da nicht durch
wir haben schon einen sohn ich verdiene weniger als mein lebensgefährte und unser kind ist über mich gesetztlich verischert und ich bekomme auch das kindergeld
im november erwarten wir unser zweites kind was wäre denn besser? beide kinder auf meinen mann "umschreiben"?
hat da sauswirkungen auf die steuer?
wir sind nicht verheiratet und beide steuerklasse 1 jeder einen halben freibetrag fürs erste kind
geteiltes sorgerecht wobei ich fürs baby elternzeit von 12 monaten nehmen werde er nimmt 2 monate, der große geht eh in die kita
freue mich über antworten
krankenkasse gesetzlich kinder, und kindergeld
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Beitrag von monschi82 - 19.06.11 - 15:22 Uhr
Beitrag von miau2 - 19.06.11 - 16:47 Uhr
Hi,
Punkt 1: derjenige, der mehr verdient zahlt auch höhere Beiträge (ok, natürlich nur, so lange nicht beide über Beitragsbemessungsgrenze verdienen). Da die Kinder ja beitragsfrei mitversichert werden gleicht sich das so für die Kasse etwas aus. Es gibt allerdings zumindest bei unverheirateten keine Pflicht, das Kind beim besserverdienenden Elternteil zu versichern, ihr könnt das machen wie ihr wollt. Bzw. da, wo es vielleicht für Kinder die besseren Angebote gibt, auch zwischen gesetzlichen gibt es ja Unterschiede.
Punkt 2: Es ist vollkommen egal, wer es beantragt. Üblich ist, dass es die Mutter tut, der Vater muss unterschreiben, dass er mit der Regelung einverstanden ist. Anders herum geht es aber auch. Bei unverheirateten wird beiden Elternteilen die Hälfte vom Kindergeld "angerechnet" bei der Günstigerprüfung im vergleich mit dem Kinderfreibetrag (also es wird überprüft, ob das Kindergeld mehr oder weniger als der Freibetrag gebracht hat, wenn es weniger war gibts den Rest über den Steuerausgleich - das ist bei überdurchschnittlichen Einkommen der Fall). Es gibt auch da keine Wahlmöglichkeit, das ganze Kindergeld einem Elternteil anzurechnen. Das gleiche gilt für den Freibetrag, der wird aufgeteilt - egal, ob nur einer arbeitet oder beide. Das gilt ausdrücklich so für unverheiratete Eltern (im Normalfall, eine Ausnahme gibt es m.W. bei alleinerziehenden, wenn der andere keinen Unterhalt zahlt).
Du kannst deine Kinder also gar nicht komplett auf deinen "Mann" umschreiben lassen, so lange dein "Mann" dein Lebensgefährte ist (worunter ich eine Partnerschaft ohne Trauschein verstehe, was ja auch zur Lohnsteuerklasse I passen würde). Pro Kind kann er nur 0.5 Freibetrag erhalten, und der wird auch nur angerechnet.
Viele grüße
miau2
Beitrag von ujn1 - 19.06.11 - 17:15 Uhr
Ich kenne nur einen konkreten Fall, bei dem es einen Unterschied macht, wer sich das Kindergeld ausbezahlen läßt. Dies betrifft allerdings nur Bundesbeamte, die normalerweise eine auf 41h/Woche verlängerte Arbeitszeit haben, es sei denn, sie erziehen ein Kind unter 12 Jahren. Als Bewertungskriterium hierfür gilt der tatsächliche Bezug von Kindergeld.
Bei Euch hätte ein eventuelles "Umschreiben", wie bereits oben ausgeführt, keine steuerlichen Auswirkungen. Es sei denn, einer von Euch erfüllt seine gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nicht, dann könnte der Kinderfreibetrag auf den anderen übertragen werden. Dass die strengen Anforderungen dafür erfüllt werden, glaubt Euch aber, wenn ihr zusammen lebt, kein Finanzamt.
LG
Beitrag von susannea - 20.06.11 - 07:59 Uhr
Versicherung könnt ihr bei unverheirateten frei wählen. Kindergeld macht nur einen Unterschied wenn jemand von euch schon Kidner aus einer anderne Beziehung hat, weil das dann midnestens Zählkinder sind und somit ja ab dem 3. Kind (meine ich) mehr Kindergeld gezahlt wird!
