Hallo,
hier wird immer wieder über Nettobeträge geschrieben. Und natürlich ALGII Rechner, mit denen man seinen "Bedarf" berechnen kann.
Aber da gibt es soviele Ungenauigkeiten bzgl. Miete, Nebenkosten etc.
Kann man grob sagen/berechnen, welches Jahresbruttoeinkommen "zum Leben reicht"? Auch einfach mal unabhängig vom Bundesland/Region?
Gibt es irgendwelche Listen über "Durchschnittsbruttojahreeinkommen" ab dem als "arm" oder "gut verdienend" bezeichnet werden kann?
LG, Andrea
Welches Jahresbrutto entspricht ALGII bei 2 Erw. und 2 Kindern (Kiga/G
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Beitrag von zwillinge2005 - 19.06.11 - 20:58 Uhr
Beitrag von cooky2007 - 19.06.11 - 21:49 Uhr
Hallo,
auf dein Posting habe ich mal nach so einem Rechner gegoogelt und einfach meine Familie eingegeben - mit einer Kaltmiete von etwa € 1200,- für unsere DHH.
Ausgespuckt werden über € 1650,- (!!!!!), die vermutlich unser Anspruch wären. Zuzüglich Kindergeld.
Ohne Miete wären es € 1092.
WOW - und das ohne morgens "den Hintern" heben zu müssen.
Eingegeben in einen Brutto-Netto-Rechner müsste mein Mann € 2200,- brutto/Monat verdienen (Stkl. 3), um auf diesen betrag zu kommen.
Immer noch WOW -
Beitrag von october - 19.06.11 - 22:28 Uhr
Hallo,
ich hab mal meine Daten eingegeben.
Alleinerziehend, ein Kind, Wohndaten meiner alten Zweiraumwohnung (meine jetzige wäre nicht angemessen)
Ich würde bei 1150 € Bruttolohn noch ein paar Euro Alg2 bekommen.
Ich finde daran nichts zum Neidisch-Werden oder WOW-Schreien.
Lg Annika
Beitrag von october - 19.06.11 - 22:48 Uhr
Nachtrag: Ohne Erwerbstätigkeit würde ein Alg2-Anspruch auf meine Lebenssituation gemünzt einem Bruttolohn von ca. 920€ entsprechen.
Beitrag von rittmeisters - 20.06.11 - 07:04 Uhr
Abgesehen davon das eine Kaltmiete von 1200€ nicht vom Amt übernommen werden würde, es sein denn du hast so über den Daumen gepeilt 10 Kinder... würde ich auch WOW schreien, aber bei 4 Personen steht dir eine Kalt Miete von ca. 500,- € zu, geb das noch mal in deinen Rechner ein, dann weißt du Bescheid....
Beitrag von musterli70 - 20.06.11 - 07:31 Uhr
Probiers mal aus, Du wirst sehr schnell merken das mit Morgens Hintern nicht heben ausfällt und das Kindergeld gibts nicht zusätzlich das wird voll angerechnet.
Soweit zum Thema wenn Halbwissen auf Dummheit trifft und den Fingern befiehlt Blödsinn in ein Forum zu schreiben.
Beitrag von cooky2007 - 20.06.11 - 11:50 Uhr
Nee, ehrlich?
Kindergeld wird vol angerechnet?
Habe ich schon kapiert und geschrieben "zuzüglich".
Beitrag von windsbraut69 - 20.06.11 - 10:13 Uhr
Nicht mal "vermutlich" wäre das Euer Anspruch.
Du hast übersehen, dass das Kindergeld angerechnet wird und die Miete angemessen sein muß.
Gruß,
W
Beitrag von october - 19.06.11 - 22:30 Uhr
Hallo,
dein Stichwort ist Netto-Äquivalenzeinkommen. Google mal danach. Darüber wird die Armutsgrenze / Armutsgefährdung berechnet.
LG Annika
Beitrag von zwillinge2005 - 20.06.11 - 10:32 Uhr
Hallo,
das Stichwort bringt reichlich Lesestoff. Da muss man sich also erstmal duch einige Statistiken wühlen.
Aber mir wäre eine Tabelle mit Bruttofamilieneinkommen wichtiger.
Denn mein Brutto steigt nicht mit steigender Kinderzahl....
LG, Andrea
