Hallo, habe auch mal eine Frage 
Ich befinde mich gerade im dritten Jahr Elternzeit. Kann mir jemand sagen, ob man von seinem Arbeitgeber gekündigt werden kann, wenn man in dieser Zeit erneut schwanger wird ? Ich meine kurz vor Ende der Elternzeit ? Man müßte dann ja ganz normal, wenn auch erneut schwanger, wieder zurückgenommen werden oder gibt es in diesem Fall eine besondere Regelung ?
Ganz lieben Dank und LG
Jamine
Kündigung nach Elternzeit
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Beitrag von lule73 - 20.06.11 - 21:09 Uhr
Beitrag von diana1101 - 20.06.11 - 22:43 Uhr
Hi,
wann wäre deine Elternzeit denn zu Ende?
Bist du denn schwanger?
Soweit ich weiß, kann dich der AG nicht kündigen.
Aber: Du bist noch in Elternzeit - und nicht kündbar.
Allerdings kann der AG natürlich zum Ende der Elternzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist jemanden kündigen.
Nur wenn du wieder schwanger werden würdest.. würdest du ja wieder unter das Mutterschutzgesetz fallen und somit wärst du wiederum nicht kündbar..
Wenn du kein BV oder keine Krankschreibung bekommst, musst du natürlich wieder arbeiten gehn - eben unter Einhaltung des Mutterschutzgesetzes..
MfG Diana
Beitrag von susannea - 20.06.11 - 23:20 Uhr
Allerdings kann der AG natürlich zum Ende der Elternzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist jemanden kündigen.
Nein, dasss kann er nicht, sondern erst nach dem Ende der Elternzeit, also frühestens am ersten Arbeitstag darf er die Kündigung übergeben!
Beitrag von lule73 - 21.06.11 - 11:02 Uhr
Hallo liebe Diana, vielen Dank für Deine schnelle Antwort ! Habe ich mir auch schon so gedacht.
Ich bin noch bis Mai 2012 in Elternzeit. Das Problem ist allerdings, das ich meinen "guten" alten Job aufgrund der Entfernung von 130 km nicht mehr weiter machen kann. Meine alte Fa. wurde von einem Großkonzern aufgekauft und ich wurde übernommen und müßte demnach ab Juni für fünf Tage a 4 Stunden zurückkehren, was natürlich wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Die Spritkosten würden fast mein ganzes Gehalt verschlingen und dann noch die Fahrtzeit. Nicht zu realisieren halt. ich verdiene zwar sehr gut, aber bei Stkl 5 kommt dann doch nicht ganz so viel heraus.
Und die derzeitige Jobaussicht ist nicht grade rosig, die Bezahlungen in anderen Firmen sind extrem miserabel, was ich so erlebt habe in der letzten Zeit.
Das alles ist nun aber nicht der Grund, warum ich ein drittes kind möchte. Nicht das wir uns da falschverstehen. Wir wollten immer schon noch einen kleinen Nachzügler haben.
Liebe Grüße Jasmine
Beitrag von anarchie - 21.06.11 - 09:08 Uhr
Hallo!
Wenn du jetzt in der EZ schwanger wirst und die ss mitteilst, hast du meines Wissens wieder Kündigungsschutz(es gibt Ausnahmen) - bis zum Ende der 2. Elternzeit.
lg
melanie
