Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, sicherlich werde ich mich noch genau bei den Ämtern erkundigen.
Und zwar:
Im Januar habe ich meine erste Tochter zur Welt gebracht.
Habe einen unbefristeten Vertrag, habe bisher 38,5Std. gearbeitet.
Im Januar steige ich wieder als Teilzeitkraft ein.
Evtl. planen wir das zweite Kind, ist aber alles eine Frage der finanziellen Situation.
Wir haben gehört das wenn man (oh gott wie soll ich das nun schreiben) innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Geburt des ersten Kindes das zweite bekommt, wird nicht die Teilzeitstelle für das Elterngeld angerechnet sondern die Vollzeitstelle.
Hat das jemand schon mal durch?
Ich hoffe ihr versteht den Text
Planung des 2. Kindes - Elterngeld
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Beitrag von nicoleboro - 21.06.11 - 12:56 Uhr
Beitrag von miau2 - 21.06.11 - 13:05 Uhr
Hi,
wer dir das erzählt hat liegt teilweise richtig und teilweise falsch.
Richtig ist: es zählen die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes für die Berechnung des Elterngeldes. Wenn in diesem Berechnungszeitraum noch Monate mit Elterngeldanspruch liegen (splitten verlängert diesen Zeitraum NICHT), werden diese Monate nicht zur Berechnung herangezogen. Dafür werden dann MOnate von vor dem vorherigen Mutterschutz genommen.
Wann du wie viel arbeitest ist dann vollkommen egal. Wenn es dir gelingt, dass der Mutterschutz fürs 2. Kind innerhalb der ersten 12 Lebensmonate vom ersten beginnt bekommst du noch einmal das gleich Elterngeld plus Geschwisterbonus. Je später der Mutterschutz beginnt, desto mehr Monate liegen außerhalb des Elterngeldanspruchs und werden herangezogen - in deinem fall dann mit deinem Teilzeitgehalt.
Bei 2 Jahren Abstand hat das Gehalt vor dem 1. Kind (bzw. das Elterngeld vom ersten Kind) mit dem vom zweiten nichts mehr zu tun.
Viele Grüße
miau2
Beitrag von nicoleboro - 21.06.11 - 13:09 Uhr
super vielen lieben dank
