Bekommt sie Elterngeld???

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Beitrag von hanna21lars - 21.06.11 - 13:51 Uhr

Hallo, das gesetz wurde ja geändert! Und ich möchte für eine bekannte/freundin fragen!
Sie hat am 18.06. ihr baby bekommen und hat vorher noch geheiratet! Sie ist allerdings nie arbeiten gegangen, hat alg2 ein leben lang bekommen, hat schon 2 jungs jetzt das 3. ist ein mädel.
Unterhaltsvorschuss bekommt man ja nicht mehr wenn man verheiratet ist aber wie sieht es mit Elterngeld aus? Der Mann geht arbeiten, nimmt aber keine elternzeit!

Danke

lg hanna

Beitrag von ujn1 - 21.06.11 - 14:04 Uhr

Hallo,

Soweit ich die Neuregelung des BEEG verstanden habe, kommt es auf den Tag der Geburt an. Konkret hier also: hat sie am Tag der Geburt, an dem sie ja schon verheiratet war, ALG2 bezogen oder nicht? Was vorher war, ist nicht relevant.
Wenn ja -> Kein EG
Wenn nein -> EG Sockelbetrag plus evtl. Geschwisterbonus (falls von den älteren Geschwistern 1 Kind unter 3 oder 2 Kinder unter 6 Jahren).

LG

Beitrag von windsbraut69 - 21.06.11 - 14:08 Uhr

Sorry, aber das ist völliger Quatsch.

Gruß,

W

Beitrag von ujn1 - 21.06.11 - 14:17 Uhr

Sorry, Du hast natürlich recht.
Asche über mein Haupt. Erst nachdenken, dann schreiben.

Also: Sie hat grundsätzlich Anspruch auf EG (wahrscheinlich Sockelbetrag plus evtl. Geschwisterbonus)
Dieses EG wird jedoch nach §10 BEEG auf das ALG2 angerechnet.
Es kommt also - im Gegensatz zu meinem obigen Beitrag - darauf an, ob sie NACH der Geburt ALG2 bezieht.

LG, und nochmals sorry.

Beitrag von windsbraut69 - 21.06.11 - 14:20 Uhr

Mich hat die konfuse Antwort hier im Forum ehrlich gesagt nicht mal gewundert :)

LG

Beitrag von windsbraut69 - 21.06.11 - 14:17 Uhr

Unterhaltsvorschuß ist etwas völlig anderes.

Auf den Sockelbetrag von 300 Euro Elterngeld hat weiterhin JEDER Anspruch. Ist sie nach der Geburt weiterhin im ALGII-Bezug, wird es darauf angerechnet, ansonsten natürlich nicht.

Gruß,

W

Beitrag von zwillinge2005 - 21.06.11 - 18:47 Uhr

Hallo,

warum sollte sie kein Elterngeld erhalten?

LG, Andrea