Kann mein Chef meinen Urlaub streichen

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von liph70 - 21.06.11 - 19:57 Uhr

Hallo,

ich habe vor ca. 2 Monaten meinen Urlaub eingereicht und von meinen Chef auch genehmigt bekommen. Meine Vertretung (Abteilungsleiter, also meine Chefin in meinem Bereich hat auch unterschrieben) Nun bin ich letzte Woche krank geworden, hab Angina bekommen und meine Tochter auch gleich mit. Ich war beim Arzt und dieser meinte das ich so auf keinen Fall arbeiten kann und ich mich unbedingt schonen soll. Meine Vertretung (Chefin) war garnicht erfreut und wie mir einfallen kann so kurz vor dem Urlaub krank zu machen, sie wäre noch nie in den letzten 20 Jahren krank gewesen und das ich evtl. dann keinen Urlaub machen darf. Klar ist in den 6 Tagen viel angefallen und ich versuche auch bis zum Freitag alles aufzuholen und werde sogar statt wie sonst meine 4 Stunden 8 Stunden arbeiten (unbezahlt) um alles aufzuholen, aber wie ich sie kenne drückt sie mir noch mehr auf so das ich es nicht schaffen werde und dann sagen ich darf meinen Urlaub nicht antreten. Wollt gern mal von Euch wissen ob Sie das darf bzw. wenn ich meinen Urlaub trotzdem antrete was da so auf mich zukommt. Also ich werde definitiv fahren auch wenn ich deshalb gekündigt werden sollte, ist eh nur ein 400 € Job befristet und würde sicher jederzeit auch was anderes finden, aber können die mich verklagen und Schadenserzatz o.ä. verlangen?

LG

Beitrag von susannea - 21.06.11 - 20:31 Uhr

Nein, ganz so einfach kann sie dies nciht. NUr mit entsprechender Begründung und sie muss sämtlich dadurch entstehenden Kosten (Stornierungsgebühren usw.) tragen!

Beitrag von sohnemann_max - 22.06.11 - 06:55 Uhr

Hi,

nein, Urlaub ist zur Erholung da. Ist er genehmigt, wird es sehr, sehr schwer für den AG zu streichen. Da müssen schon konkrete Sachen in der Firma vorfallen, damit der gestrichen werden darf. Nicht, wenn Du vorher krank gewesen bist - und schon gleich gar nicht mit ärztlichem Attest. Wie wollen sie das vor Gericht begründen? Gar nicht, eben.

Mach Deinen Job und gut ist. Anschließend gehst Du in den Urlaub so wie abgesprochen.

Verklagen kann Dich da niemand. Das ist Dein Recht. Auch wenn es der AG sicherlich gerne machen würde :-p so wie er Dich unter Druck setzt.

Klar ist es nicht schön, wenn der AN vor Urlaub krank wird - ist aber so. Die nette Dame soll froh sein, wenn sie bei guter Gesundheit ist und bleibt.;-)

LG
Caro

Beitrag von maischnuppe - 22.06.11 - 08:18 Uhr

Bei solchen Sprüchen sollte man die Chefin herzlich umarmen und küssen- damit sie sich mit der Angina ansteckt#aerger Sie kann sich auf die Schulter klopfen, dass sie eine Gesundheit wie ein Pferd hat. Ist anscheinend ihr persönlicher Verdienst!#klatsch

Der Urlaub kann dir nicht gestrichen werden und du musst auch nicht die durch Krankheit verursachten Fehlstunden unentgeltlich nacharbeiten!

Beitrag von woodgo - 22.06.11 - 08:43 Uhr

Nimm es mir nicht übel, aber seinen Krankenschein rauszuarbeiten ist dumm und nicht legal. Die Überstunden kannst Du ja machen, aber die schreibst Du Dir bitte auf!
Den Urlaub würde ich auch antreten, mir im Gegenzug aber schon mal ne neue Stelle suchen, denn das ist ja unmöglich, was die da mit Dir machen.
Erklär mal Deiner Chefin, was ne verschleppte Angina anrichten kann!

LG

Beitrag von demy - 22.06.11 - 09:59 Uhr

"bis zum Freitag alles aufzuholen und werde sogar statt wie sonst meine 4 Stunden 8 Stunden arbeiten (unbezahlt) um alles aufzuholen"

Hallo,
ich stelle jetzt mal eine ganz provokannte Frage.

Bist du nicht ganz dicht?

Unbezahlte Überstunden gibts bei mir nicht, nichtmal unbezahlte Überminuten ;-)

Was würdest du denn noch so alles kostenlos machen?
Kann man dich irgendwo auf dem Sklavenmarkt kaufen?

Vielleicht schüttelt dich ja mal jemand so dass du wach wirst.

Mach deine Stunden die vereinbart sind, lass Arbeit liegen und fahre in den Urlaub.
Ganz einfach!
Schadenersatz gibt es für genehmigten angetretenen Urlaub nicht.

Ich hoffe du bekommst die Urlaubszeit bezahlt und lässt dich nicht wie andere tausende 400,-€ Kräfte verarschen.
Obwohl, wer kostenlos arbeitet, ich weiß nicht ;-)

Gruß
Demy

Beitrag von manavgat - 22.06.11 - 11:17 Uhr

nein. soweit ich weiß, bei einer 400 Euro-Kraft sowieso nicht, da nur Aushilfe.

Gruß

Manavgat