Hallo,
ich muss jetzt doch nochmal was fragen zum Elterngeld beim 2. Kind, bin etwas verwirrt.
Mein Sohn ist am 27.7.2010 geboren, Elterngeld haben wir auf 2 Jahre splitten lassen und erhalten dementsprechend eigentlich nächstes Jahr im Mai die letzte Zahlung. Wir wollen dies aber widerrufen, so dass jetzt die "2.Hälfte" mit dem nächsten Elterngeld ausgezahlt wird und wir selbst einteilen bis nächstes Jahr.
Wir planen das 2. Kind. Ich bin unbefristet bei meinem AG beschäftigt. Elternzeit für das 1. Kind habe ich beantragt bis zum 30.04.2012.
Wenn ich jetzt schwanger werde, zählen dann die 12 Monate von vor der Geburt des 1. Kindes, oder wird ab dem Zeitpunkt gerechnet, wo der ELTERNGELDanspruch des ersten Kindes endet? Denn ich würde ja erst nächstes Jahr wieder arbeiten gehen, was sich allerdings durchaus mit einer 2. Schwangerschaft überschneiden könnte! Ich steig da nicht durch und lese immer verschiedene Meinungen.
Ich hätte ja jetzt ein der 2. Hälfte meiner jetzigen Elternzeit kein Einkommen. Wäre es auch möglich, dass wenn zb das 2. Kind im Juni 2012 geboren würde, die Monate Mai-Anfang Mutterschutz 2012 als "einkommensmonate" gerechnet werden, weil ja keine Elternzeit mehr besteht, und die restlichen Monate dann von vor der 1. Schwangerschaft genommen werden?
Oh mann, hoffe es ist verständlich, was ich meine.
Danke für eure Hilfe,
lg Melle
Muss jetzt nochmal fragen - Elterngeld 2. Kind, evtl @Susannea??
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Beitrag von schmerle123 - 21.06.11 - 21:03 Uhr
Beitrag von susannea - 21.06.11 - 22:59 Uhr
Entschuldige, ich bin einfach nicht früher dazu gekommen zu antworten, hier herrscht Ausnahmezustand.
Der Kinderladen ist vom Gesundheitsamt gesperrt :(
So geht alles für die Uni nur nachts und von zuhause.
Nun aber!
In der Regel zählen die 12 Moante vor der Geburt des Kindes, aber durchs Mutterschaftsgeld verschieben die sich zu 12 Moanten vor dem Mutterschutz des Kindes.
Jeder Monat mit Elterngeldbezug (das sind maximal 14 Monate, also unabhängig von der Auszahlung!) sorgt auch dafür, dass ein Monat von vor dem 1. Mutterschutz genommen werden muss.
Elternzeit ist dabei aber uninteressant.
Würde das Kind im Juni 2012 geboren werden, wäre Mutterschutz evtl. ab Mai. Also würden Mai 2011 bis April 2012 zählen. Mai, Juni und Juli dürften aber auf Grund des Elterngeldes nicht genommen werden, also würden die durch Monate vor dem 1. Mutterschutz ersetzt werden.
Hoffe, das ist jetzt verständlich!
Beitrag von schmerle123 - 22.06.11 - 11:05 Uhr
Vielen Dank! Ja jetzt habe ich es verstanden. Falls zwischendurch nochmal Fragen auftreten, wende ich mich nochmal an dich!
Danke...
Beitrag von ujn1 - 21.06.11 - 23:11 Uhr
Hi Melle,
die Splittung des Elterngeldbezuges verschiebt die Anrechnungsmonate für das zweite Kind i.d.R. nicht. Man rechnet hier die Monate FÜR die Dir das EG gezahlt wird, und nicht die Monate IN denen es ausgezahlt wird. D.h. wenn Du 12 Monate EG beantragt hast, werden bei der Berechnung fürs zweite Kind die Monate Juni 2010 (Beginn Deines Mutterschutzes für das erste Kind) bis Juli 2011 (letzter Monat mit Elterngeldbezug für Kind 1) nicht berücksichtigt.
Angenommen also, Du würdest wieder schwanger, und der Mutterschutz fürs zweite Kind begänne im April 2012 (Geburt Anfang Juni 12). Dann würde der Verdienst der 9 Monate August 2011 - März 2012 und dazu die letzten 3 Monate vor dem ersten Kind, also März - Mai 2010, für die Berechnung des EG verwendet.
Du schreibst, Du kannst erst nächstes Jahr wieder arbeiten gehen. Du kannst jedoch auch während der Elternzeit max. 30h/Woche arbeiten, sowohl für Deinen alten AG, wie auch für einen anderen, wenn Du das willst.
LG
Beitrag von schmerle123 - 22.06.11 - 11:15 Uhr
Danke für deine Antwort.
Ja, die Überlegung, dieses Jahr im August bis Ende Elternzeit zu jobben, ist tatsächlich da. Hatte bei meinem AG auch einen Antrag eingereicht, erst hieß es "ja es sind durchaus Kapazitäten ab August vorhanden", jetzt heißt es "ist noch nicht absehbar" 
Dementsprechend bat ich darum, dann woanders auf 400€ jobben zu dürfen - die Genehmigung würde ich erhalten, wenn es "ethisch-moralisch" vertretbar sei, so die PDL (Krankenhaus).
Ich wäre am Wochenende absolut flexibel einsetzbar, unter der Woche wäre schwierig, da mein Mann berufstätig ist, und unser kleiner im Krankenhauskindergarten erst ab April 2012 einen Platz hat. Andernfalls könnte ich evtl noch auf die späten Abendstunden in der Woche ausweichen.
Ich habe in meiner ersten Schwangerschaft auf Grund verschiedener Dinge ein Beschäftigungsverbot erhalten ab der 15. SSW. Ich vermute, es wäre bei einer erneuten ähnlich, so dass ich nun nicht genau sagen kann, was wäre mit dem Jobben im Falle einer erneuten Schwangerschaft?! Ich müsste die Dinge erstmal abwarten. Natürlich bin ich auf der Suche, denn noch bin ich ja nicht schwanger - und voraussagen wann das der Fall sein wird, ist ja verständlicherweise unmöglich!
Lg Melle
