Wer ist sehr fit bzgl. Elterngeldantrag???Komplizierte Fragen...

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von happybibi - 21.06.11 - 21:22 Uhr

Hallo,
ich hatte in den letzten 12 Mo vor Entbindung leider mehrere Arbeitgeber.

Mein Fall:
Bin seit 3.4.11 in MuSchu - also zählen die Monate April 2010 bis März 2011.
Mo 4 und 5 2010 1. AG
Mo 6 bis 8 arbeitslos
Mo 9 bis 12 2010 ein Teilzeit-Arbeitgeber
Mo 11 bis heute zweiter Arbeitgeber (bis heute)

Frage 1: Wird der Mo November 2010 automatisch aus der Berechnung genommen, weil ich 1 Woche krank geschrieben war und bei meinem zweiten Arbeitgeber in dieser kein Geld sondern Krankengeld von der KK bekommen habe?
Ich hatte mit den beiden Jobs dann nämlich immernoch mehr als (falls noch einen Mo weiter verschoben würde) beim 1.AG!!!

Frage 2: Bei dem 1. AG hatte ich immer (also regelmäßig) 2 Mal im Jahr eine leistungsbezogene Prämie bekommen. Es steht immer Prämien werden ausgeklammert, aber ich kann ja nichts dafür, wenn der AG nur 2 Mal im Jahr auszahlt... und die Prämie war dann ja auch nicht einmalig, oder?

Ich wäre für Eure Hilfe sehr sehr dankbar ... muss nämlich langsam mal den doofen Antrag stellen...

Beitrag von schachti2005 - 21.06.11 - 21:40 Uhr

Hallo!


Ich kann dir leider auch nicht sagen wie du den Antrag ausfüllen musst.

Aber ich kann dir den Tip geben, zur Caritas, etc. zu gehen und dir Hilfe beim Ausfüllen zu holen.
War nämlich vor kurzem dort und die Dame meinte, sobald das Baby da ist könne sie auch helfen bei dem Antrag.
(Musst eben nur mal anrufen und einen Termin machen.)



LG Sandy

Beitrag von susannea - 21.06.11 - 22:37 Uhr

DA würdeich vorsichtig sein, ich habe schon soviele Fehlinformationen von der Caritas gehört, dass ich dneke, die sind nicht der richtige Ansprechpartner.
Die sind noch schlechter informiert als einige Elterngeldstellen ;)

Beitrag von susannea - 21.06.11 - 22:36 Uhr

zu 2: Das hängt davon ab, wie es auf der Abrechnugn steht und wie es versteuert wird!

Zu 1: Hattest du im November, wenn man das Krankengeld nicht berücksichtigt, sondern nur das restliche Einkommen, mehr als im März 2010?

Wenn ja, dann würde ich einfach kein Attest einreichen, das nachweist, dass die Krankheit schwangerschaftbedingt war!

Beitrag von happybibi - 21.06.11 - 23:10 Uhr

Ja genau, drum hab ich auch gedacht, ich lass es dann weg, aber angeben muss ich ja.

zu 2: doof ist halt nur, dass ich ja nicht weiß, wie das Netto ausfällt, da ja immer die Beträge vom Gesamt (Gehalt, Prämien, etc.) dastehen ... ich weiß also nicht, was ich eintragen soll ... ich denke, der Arbeitgeber wird auch keinen Plan haben ;0)

Ob es was nützt, bei der Elterngeldstelle nachzufragen? Oder wollen die gar keine Auskunft geben?

Hab auch keine Lust mich rumzuärgern ... ich denke, in komplizierteren Fällen hat man gar keine objektive Möglichkeit, die Richtigkeit zu überprüfen ...

Danke!!!

Beitrag von susannea - 21.06.11 - 23:21 Uhr

Wo weißt du nciht, was du eintragen sollst? Es interessiert doch nicht das Netto, sondern das Brutto und dann die Abzüge. Spar dem AG diese Seiten und nimm einfach die Lohnabrechnungen!

Ja, ich würde es angeben, die Bescheinigung der Krankenkasse nehmen und nichts weiter dazu einreichen.

Beitrag von ujn1 - 21.06.11 - 23:44 Uhr

Hallo happybibi,

zu Frage 1 ist ja oben eigentlich schon alles gesagt.

zu 2): Zu dieser Frage hat sich das Bundessozialgericht bereits geäußert (Az. B 10 EG 3/09 vom 11.02.2010). Das Urteil findet man im Volltext im Internet unter http://www.sozialgerichtsbarkeit.de
Das BSG hat darin festgestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßige Prämien wie normaler Arbeitslohn zur Einkommensberechnung nach BEEG herangezogen werden müssen.
Ob Deine Prämien mit dem dort verhandelten Fall zu vergleichen sind, müßtest Du selber nachlesen. Auf jeden Fall lohnt es sich, diese mit anzugeben (natürlich nur insofern sie sich auf die berücksichtigten Monate beziehen) und, wenn das Amt das nicht anerkennt, ggf. Widerspruch unter Verweis auf o.g. Urteil einzulegen. Widerspruch kostet nix, man kann dabei nur gewinnen.

Im Übrigen muss ich auch mal eine Lanze für die Mitarbeiterinnen bei den Elterngeldstellen brechen. Entgegen der manchmal vertretenen Meinung sind sie normalerweise weder unfreundlich noch inkompetent und können beim Ausfüllen des Antrages helfen. Wir sind inzwischen wegen einer wirklich kniffligen Frage für das EG meines Mannes vor Gericht (Anrechnung eines evtl. bestehenden evtl. vergleichbaren - hier gehen die Meinungen auseinander - Anspruchs mit Auslandsbezug, auf den die auf Grundlage des EU-Vertrages erlassenen Verordnungen nicht anwendbar sind), deshalb war ich häufiger da. Die Leute da waren immer sehr zuvorkommend. Natürlich werden sie nicht völlig neutral beraten, das mit den Prämien z.B. werden sie ohne weiteres nicht anerkennen. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass sie ihre Ausführungsrichtlinien zum BEEG haben, an die sie sich halten müssen.

LG

Beitrag von susannea - 22.06.11 - 08:41 Uhr

Dabei muss man aber berücksichtigen, dass sie ihre Ausführungsrichtlinien zum BEEG haben, an die sie sich halten müssen.


Die aber viele entweder nicht kennen oder so tun als ob sie sie nicht kennen!