Schadensfall am Auto - Gewissenfrage - wie regeln?

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Beitrag von mirja - 21.06.11 - 21:38 Uhr

Hallo Urbianer,

ich hab mal wieder eine Frage....;-)

Heute war ich bei IKEA und wurde plötzlich ausgerufen, ich möge doch bitte zu meinem Auto kommen..#zitter Als ich rausekommen bin, stand eine Frau da und hat mir gebeichtet, dass ihr Sohn seine Türe in mein Auto gerammt hat. Die Delle ist recht klein, was blöd ist, der Lack ist 1 Euro Stück groß bis aufs Metall abeschabt...

Ich habe mich dann zu Hause mit ihrer Versicherung in Verbindung gesetzt und soll jetzt Fotos vom Auto und einen Kostenvoranschlag schicken. Da ich so einen Schaden noch nie hatte, dachte ich, das wäre der normale Weg.

Jetzt hat sie mich vorher angerufen und durchklingen lassen, ob wir es nicht evtl. unter uns regeln können. Ich habe weder zu- noch abgesagt. Wir sind jetzt so verblieben, dass ich morgen von meiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag hole und mich dann nochmal melde.

Mein Auto ist jetzt 10 Jahre alt und ich werde den Schaden nicht reparieren. Ich werde mir einen Lackstift kaufen und dafür sorgen, dass mir die Stelle nicht rostet. Aber: Mein Auto hätte ein paar andere Sachen, die ich machen sollte (Bremsbeläge, Ölwechsel....) und ich könnte das Geld schon brauchen... Ausserdem steht grad ein neuer Kühlschrank und ein Bodenbelag an.... Versteht mich nicht falsch, ich möchte niemanden ausnutzen und würde mich über das Extra Geld wirklich freuen, aber ich habe Skrupel irgendwie.

Ich möchte auch nicht, dass die Frau für ihre Ehrlichkeit bestraft und hochgestuft wird - aber auch nicht, dass sie mir evtl. fast 1000 Euro in die Hand drückt. Ich weiß nicht, was ich von der Versicherung bekommen würde, aber was ich schon so gehört habe, sind die da ziemlich großzügig....


Was würdet ihr tun? Den offiziellen Weg über die Versicherung wählen und damit jemanden bestrafen, der sich ohne weiteres hätte aus dem Staub machen können - oder einen Kostenvoranschlag und sich dann preislich human in der Mitte treffen?

Bitte helft mir mal, obwohl ich nichts getan habe, fühle mich irgendwie schuldig und die Frau tut mir leid.

Lg


Beitrag von vwpassat - 21.06.11 - 21:42 Uhr

Sie bzw. halt ihr Kind hat den Schaden nunmal verursacht.

Dir steht es frei, es reparieren zu lassen oder Dir die Reparaturkosten auszahlen zu lassen. Dein Auto hat ja dadurch auch einen Minderwert bei einem evtl. Verkauf.

Beitrag von mirja - 21.06.11 - 21:55 Uhr

Hallo vwpassat,

Dass es mir rein rechtlich zusteht, weiß ich, aber ich würde mir an ihrer Stelle auch wünschen, dass man sich außerhalb der Versicherung günstig einigen kann.

Ich kann doch nicht in bar soviel Geld von ihr verlangen, mit Sicherheit ist so eine Reparatur schweineteuer. Ich komm sicherlich schlechter weg als über die Versicherung - aber mein Gewissen plagt mich....

Beitrag von anthea21 - 21.06.11 - 23:24 Uhr

Hallo,

sooooo teuer wird das nicht. Ich hatte den Fall selbst erst vor ein paar Wochen. Meine Beifahrertür hab ich gegen den nigelnagelneuen Hyundai meiner Nachbarin gehauen. Kosten: 740 Euro knapp. Und das war ein wirklich fabrikneues Auto *umfall*.

Ich hab es über die Versicherung abgewickelt, mich stört die Hochstufung nicht, die eh erst ab Januar gilt, weil ich mein Auto im August eh abgebe.

Meine Versicherung prüft allerdings auch ob es billiger wäre für mich, den Schaden selbst abzuwickeln (was in dem Fall natürlich nicht zutraf). Die Versicherung deiner "Gegnerin" wird sowas mit Sicherheit auch machen.

Also hin zur Werkstatt ;)

Liebe Grüße,
Karin

Beitrag von fraukef - 22.06.11 - 08:41 Uhr

Genau - und dann gibt es die Möglichkeit den Schaden "zurückzukaufen".

Also die Versicherung reguliert erst einmal - und die versicherte Person hat 6 Monate lang Zeit, den Schaden selbst an die Versicherung zurückzuzahlen. Tut sie das, wird alles (auch die Hochstufung und evtl schon mehr bezahlte Beiträge) rückabgewickelt - der Stand ist dann so, als ob es den Schaden nie gegeben hätte.

LG
Frauke

Beitrag von vwpassat - 22.06.11 - 10:18 Uhr

Sieh es mal andersherum:

Morgen passiert Dir oder Deinem Kind das Gleiche, der Geschädigte ist aber nicht so herzensgut wie Du und möchte seinen Schaden vollständig ersetzt haben, da Neuwagen, geleast oder sonstwas.

Dir steht die volle Schadenssummer lt. KV zu, was Du damit machst ist Dein Bier.

Der Verursacherin entsteht doch bis auf die evtl. Hochstufung keinerlei Schaden. Gerade für solche Dinge gibt es doch die Haftpflichtversicherung, damit keiner das Portmonnaie zücken muss. Ob sie den Schaden dann zurückkauft, ist ihr Ding.

Beitrag von r.le - 21.06.11 - 22:15 Uhr

Hallo mirja,

einen Schadensfall über die Versicherung abzuwickeln, ist ja keine 'Strafe' für die Verursacherin und eine eventuelle Hochstufung bringt sie nicht um.

Wenn Du also Geld sehen magst, lass es über die Versicherung laufen - ohne schlechtes Gewissen.

Wenn du etwas Gutes tun willst, kauf einen Lackstift und lass Dir die Kosten dafür von der Verursacherin ersetzen - mit dem Gefühl, eine gute Tat vollbracht zu haben.

Ich persönlich würde, oberflächlich wie ich bin, das Ganze (neben dem Sympathiefaktor) davon abhängig machen, welches Auto die Gegnerin fährt. Bei einer teuren Karosse würde ich mir wenig Gedanken um bittere Not machen . . .

Viele Grüße

Ralf

Beitrag von arkti - 21.06.11 - 22:32 Uhr

Meinem Mann ist sowas letztes Jahr passiert.
Ein Rentner ist ihm ins Auto gefahren mit seinem Neuwagen #schein
Er wollte es auch privat abwickeln.
Ich bin dann zur Werkstatt gefahren und hab mir einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Waren irgendwie 700 bis 800 Euro.
Wir waren froh das er das so regeln wollte, denn wir wollten das Auto sowieso eine Woche später verkaufen #schein
Mit dem Schadensgeld haben wir mehr gehabt als erhofft #schein

Beitrag von mel1983 - 22.06.11 - 01:15 Uhr

Hallo,

solche "kleinen" Schäden hatte ich bisher am Auto noch nicht (also schon, aber die Leute sind logischerweise abgehauen).

Aber auch bei den größeren Schäden, die ich bisher hatte, hätte ich mich unter Umständen auf eine Einigung eingelassen, WENN mir die Leute nett, freundlich und zuvorkommend begegnet wären.

Ich selbst hab mal meine Tür vor der Schule an das Auto einer anderen Mutti geknallt (Windstoß), der Lack war nur oberflächlich angekratzt und keine Delle. Die Mutti hat abgewunken, als ich es ihr sagte und sich nachschaute. Das Auto sei eh nicht mehr das "neuste".

Sie war nett, hat dich ausrufen lassen und es gebeichtet.

Ich kenne es, wenn man die Kohle echt gut brauchen kann, aber hier würde ich es nicht machen ... Ich würde mir eine grobe Aussage einholen, was es kosten würde es machen zu lassen, ihr das sagen und einen verhältnismäßigen Obulus "einstreichen" und gut.

Außer es war eine Frau, der die Geldscheine förmlich aus der Tasche und der Karre quellen, dann nicht :-) (weiter oben nannte ein User das gekonnt: Sympathiefaktor ;-) )

Viele Grüße
Mel

Beitrag von parzifal - 22.06.11 - 06:48 Uhr

Ob Du den Weg über die Versicherung oder direkt bestreitest ist für die Schädigerin doch letztlich egal (da sie den Schaden an die Versicherung erstatten kann).

Es macht für sie also doch nur einen Unterschied, wenn Du über die Versicherung mehr abrechnen willst als direkt.

Beitrag von mirja - 22.06.11 - 07:04 Uhr

Hallo parzifal,

ich möchte nicht mehr abrechnen. Welche Summe ich über die Versicherung bekomme, liegt nicht in meinem Ermessen, sondern liegt am Kostenvoranschlag.

Ich glaub, ich nehm den Mittelweg. Ich lass den Kostenvoranschlag machen und wir treffen uns human in der Mitte. Das ist fair und kommt beiden entgegen.

Soll ja Leute geben, die es auf solche Schadensfälle anlegen....... aber das ist echt nicht mein Ding.

Lg

Beitrag von parzifal - 22.06.11 - 09:19 Uhr


"Ich möchte nicht mehr abrechnen."

Darum ging es ja auch nicht. Außerdem könntest Du auch nicht mehr abrechnen als die Schadenshöhe.

Wenn Du weniger willst als Dir laut KV zusteht ist das Deine Sache.

Ob die Abrechnung aber über die Versicherung läuft oder nicht ist letztlich egal. Darauf zielte mein Einwand.

Letzteres wäre natürlich für die Schädigerin einfacher aber eben nicht teurer.

Beitrag von windsbraut69 - 22.06.11 - 09:51 Uhr

Hast Du tatsächlich Geld zu verschenken?
Ihr steht es doch frei, den Schaden über die Versicherung abzuwickeln...

Gruß,

W

Beitrag von musterli70 - 22.06.11 - 07:13 Uhr

Die Frau muss nicht unbedingt hochgestuft werden, denn sie kann auch an ihre Versicherungsgesellschaft zurückzahlen und somit die Stufung verhindern.

Beitrag von hezna - 22.06.11 - 07:41 Uhr

Ich hatte dass vor drei Jahren auch mal, allerdings hab ICH da jemandem mit meiner Tür eine Macke ins Auto gemacht.

Er hat einen Kostenvoranschlag machen lassen. Delle ausbeulen und lackieren kosteten da 250 Euro.

Ich würde sagen, du machst es ebenso. Laß den Schaden über KV schätzen und dann läßt du dir von der Frau das Geld geben.

Gruß Hezna #klee

Beitrag von ayshe - 22.06.11 - 08:01 Uhr

Ich weiß nichtmal, ob sie dewegen sofort hochegstuft werden würde.
Man wird ja nicht immer hochgestuft.


Ich würde es vom Wagen abhängig machen, auch unabhängig vom Alter.

Vor langen Jahren hatte ich einen uralten und rostigen Golf 1.
Da meldete sich auch eine Mutter, deren kleiner Sohn ihn auf dem Weg zum Kiga ein bißchen mit seinem Rad angekratzt hatte. Der Kleine stand da und konnte mich nichtmal ansehen, hätte fast geweint. Mir tat er total leid, er dachte wohl, ich würde ihn ausschimpfen ;-)

In diesem Fall habe ich echt alles abgelehnt, mir war es wirklich vollkommen egal, auf diesen Kratzer kam es bei dem Wagen wirklich nicht an.
Die Frau bestand aber auf eine Leistung und da ich sowieso gerade keinen Lack mehr hatte, habe ich mir das Geld dafür geben lassen und gut.
Als mir aber jemand hinten auffuhr und tatsächlich einiges gemacht werden mußte (was wir allerdings selbst gemacht hatten), habe ich es nach Plan laufen lassen, Gutachten, Kostenvoranschlag und Auszahlung durch die Versicherung.


Für deinen Wagen würde ich es eben auch individuell bewerten und dann auch so handeln. Was du nun tun sollst, kann ich dir echt nicht sagen.

Beitrag von knutschka - 22.06.11 - 08:04 Uhr

Hallo,

vielleicht ist die Frage auch blöd und überflüssig - dann weißt mich ruhig darauf hin, aber spielt hier nicht auch das Alter des Kindes eine Rolle (deliktunfähige Kinder unter 7)? Könnte es also sein, dass die Versicherung sich generell quer stellt und darauf verweist (denn ich glaube, das eigenständige Öffnen einer Autotür auf einem Parkplatz fällt nicht unter Verletzung der Aufsichtspflicht)?

Wie gesagt, wenn das Unfug ist, dann sagt es mir ruhig.

LG Berna

Beitrag von wemauchimmer - 22.06.11 - 08:32 Uhr

Das wird nicht laufen, Stichwort Betriebsgefahr, der Halter muß im Zweifel für alles geradestehen, was mit dem Auto so angerichtet wird...
LG

Beitrag von maischnuppe - 22.06.11 - 08:12 Uhr

Dein Auto hat durch den Schaden einen Minderwert, den du dir auszahlen lassen kannst. Ob du den Schaden dann letztendlich reparieren lässt, ist deine Sache. Das Geld steht dir zu und wie du es anlegst, is worscht!

Beitrag von wemauchimmer - 22.06.11 - 08:37 Uhr

Das ist doch gar keine Gewissensfrage, da ist gar nichts Anrüchiges dran. Es steht jedem frei, einen Schaden selber zu bezahlen (z.B. um Hochstufung zu vermeiden) oder die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Gerade bei solchen Bagatellen lohnt es sich ja oft gar nicht, die Versicherung zu bemühen, schon wegen der Selbstbeteiligung. Da gibts sogar extra Rechner für im Internet, wo man genau ausrechnen kann, ab welcher Schadenshöhe es sich lohnt.
Dir kann das im Wesentlichen egal sein. Du läßt einen Kostenvoranschlag machen und Dir das Geld von der Verursacherin bezahlen. Auch, daß Du den Schaden dann gar nicht fachmännisch reparieren läßt, ist Dein gutes Recht und Du nimmst halt einen Wertverlust in Kauf.
Du hast sogar den Vorteil, daß keine Versicherungssachverständigen den Kostenvoranschlag kritisch hinterfragen.
LG

Beitrag von isi-maus - 22.06.11 - 13:40 Uhr

>>>Gerade bei solchen Bagatellen lohnt es sich ja oft gar nicht, die Versicherung zu bemühen, schon wegen der Selbstbeteiligung.<<<

Ähm...in der Haftpflichtversicherung zahlt man keine Selbstbeteiligung.

Ich würde mir einen Kostenvoranschlag machen lassen. Wenn du dein Auto nicht reparieren lässt, hast du als Geschädigter natürlich das Recht, nach KVA abzurechnen, bekommst dann aber lediglich den Nettobeitrag ausgezahlt.
Halte dich doch einfach an diesen Nettowert und lass dich in etwa in dieser Höhe auszahlen.

Beitrag von curlysue1 - 22.06.11 - 10:57 Uhr

Wie alt ist ihr Sohn?

LG

Beitrag von hoeppy - 22.06.11 - 11:10 Uhr

Hallo,

meine Antwort bezieht sich darauf, dass Du schreibst, Du würdest das Auto sowieso nicht lackieren lassen, sondern Dir einen Lackstift besorgen und es selbst ausbessern...

Wenn Du das Gefühl hast, es handelt sich dabei um eine Familie, die eh nicht viel Geld hat, dann würde ich nachfragen, wie teuer die Reparatur käme. Angenommen es wären 500 Euro, dann würde ich der Frau die Summe X, Beispiel 300 Euro sagen.
Wenn es dann zur "Geldübergabe" kommt würde ich mir 50 Euro raus nehmen und sagen sie soll ihren Kindern (falls sie mehr hat) einen schönen Tag im Zoo oder Freizeitpark ermöglichen, oder den Kindern das kaufen, was diese gerade benötigen...

Ich weiß nicht warum, aber ich wäre so eingestellt. Recht hin oder her, Du hast ja eh nicht vor es reparieren zu lassen und ich würde eben so handeln.

ABER-wenn diese Familie ein teures Auto fährt und auch sonst den Eindruck erweckt, das Geld keine Rolle spielt, dann würde ich die volle Summe haben wollen oder es über die Versicherung laufen lassen.

Entscheiden musst es Du. Bei welcher Variante fühlst Du Dich besser.

LG Mona

Beitrag von manavgat - 22.06.11 - 11:15 Uhr

Völliger Blödsinn.

Wickel es über die Versicherung ab und zwar in der Höhe, die eine Werkstatt für die Reparatur verlangt hätte.

Die Versicherungsnehmerin hat dann die Wahl innerhalb von 2 Jahren den Schaden selbst zu zahlen (also der versicherung zu erstatten) oder eben die Hochstufung zu akzeptieren.

Das ist doch nicht Dein Problem!

Gruß

Manavgat