Hallo,
wir möchten gerne das Haus in dem wir wohnen übernehmen. Mit der Besitzerin besteht kein verwandschaftliches Verhältnis. Womit würde man sich am Ende besser stehen: wenn wir es ihr abkaufen, oder wenn sie es uns schenkt??
LG Angel
Haus abkaufen oder schenken lassen???
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Beitrag von angel11 - 22.06.11 - 07:39 Uhr
Beitrag von maischnuppe - 22.06.11 - 08:08 Uhr
Geh mal tief in dich und atme locker durch die Hose, das beantwortet deine Frage von selbst.
Oder: formuliere die Frage anders! Meinst du steuermässig?
Beitrag von zwillinge2005 - 22.06.11 - 08:33 Uhr
Hallo Angel,
wie sollen wir das verstehen?
Bei der Schenkung übergebt Ihr den Kaufpreis "unterm Tisch"? Um Steuern zu sparen?
Oder würde die Vorbesitzerin Euch das Haus wirklich schneken wollen?
LG, Andrea
Beitrag von angel11 - 22.06.11 - 09:26 Uhr
Hallo,
ja sie würde uns wirklich das Haus schenken, sie hat sonst niemanden mehr! Wir sind für sie wie eine Ersatzfamilie!
Mich würde nur interessieren wie man sich geldtechnisch besser steht, weil auch wenn wir es geschenkt bekommen müssen wir ja trotzdem Schenkungssteuer zahlen!
Beitrag von joy1975 - 22.06.11 - 09:40 Uhr
Und sollte die Schenkerin in den nächsten 10 Jahren bedürftig werden, kann die Schenkung anteilig rückgängig gemacht werden, um die Kosten zu decken.
Beitrag von kathi.net - 22.06.11 - 09:43 Uhr
Macht 30 % Schenkungssteuer.
Beitrag von tigerin24 - 22.06.11 - 10:15 Uhr
juhu...
mal einen tip von mir... setzt einen kaufvertrag auf... mit einem geringem kaufpreis, z.b. 1 €... und schon umgeht ihr die schenkungssteuer
Beitrag von maischnuppe - 22.06.11 - 10:34 Uhr
Fällt ja auch gaaaaar nicht auf, nö!
Beitrag von kathi.net - 22.06.11 - 10:41 Uhr
Das geht nicht. Da wird dann die Immobilie bewertet.....
wäre ja auch zu einfach
Beitrag von anarchie - 22.06.11 - 10:56 Uhr
Hallo!
Kaufen!
wenn sie die Kohle nicht will/braucht macht den ratenzahlung aus, die euch nicht schwerfällt...
Schenkungen können im falle der Bedürftigkeit zurückgefordert werden!
lg
melanie
Beitrag von manavgat - 22.06.11 - 11:10 Uhr
Ich würde einen Mietkaufvertrag mit ihr machen. Allerding darf der nicht sittenwidrig sein. Also ein noch sinnvoller Betrag. 1 Euro Kaufvertrag ist übrigens absolut durchsichtig, da macht kein Finanzamt mit. Und Schenkungen können rückgängig gemacht werden, wenn sie (pflege- oder sonstwie bedürftig würde.
Lasst Euch von einer Anwältin beraten.
Gruß
Manavgat
Beitrag von angel11 - 22.06.11 - 13:17 Uhr
für eure Antworten!!!
Beitrag von oma.2009 - 22.06.11 - 20:34 Uhr
Hallo,
macht euch doch mal schlau über: Hauskauf auf Leibrente.......
Ich weiß nur (aus der entfernteren Familie) dass eine Tante meines Mannes ihr Haus auf Leibrente verkauft hat. Die Mieter/Eigentümer hatten sich verpflichtet, jedenMmonat einen bestimmten Teil als "Rente" an die Hausbesitzerin zu zahlen, dafür wurde im Gegenzug ein "mitversorgen" zugesichert. Die Hausbesitzerin ist nach nur 6 Monaten verstorben und das Haus gehörte dann den neuen Besitzern. Der Vertrag wird auch notariell geschlossen und es wird eine Überzahlung des Hauspreises ausgeschlossen.
Mehr kann ich darüber leider nicht berichten.
LG
