Darf der chef meines mannes die 2 vätermonate ablehnen oder verschieben bis es ihm passt?
darf chef ablehnen?
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Beitrag von valldemosa - 22.06.11 - 10:06 Uhr
Beitrag von lamia1981 - 22.06.11 - 10:11 Uhr
Nein. Dein Mann muss nur fristgerecht dem AG seine Elternzeit mitteilen.
Beitrag von lamia1981 - 22.06.11 - 10:13 Uhr
Ergänzung:
Trotzdem kann es in manchen Fällen sinnvoll sein mit dem AG abzusprechen wann die Vätermonate am besten passen. Mein Mann hat z. B. den 2. Monat und den 6. Monat genommen, weil auf den 3. und 4. Monat der Jahresabschluss gefallen ist und es so besser gepasst hat.
Beitrag von windsbraut69 - 22.06.11 - 10:14 Uhr
Nein.
Beitrag von demy - 22.06.11 - 10:20 Uhr
Nein!
Man bittet den AG auch nicht um Genehmigung der Elternzeit, sondern teilt ihm diese nur rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist mit.
Natürlich spricht man das mit dem AG ab, aber auf eine Genehmigung des AG kommt es nicht an, bzw. ist nicht erforderlich.
Nur ganz wichtig, ein Anspruch auf Elternzeit besteht immer nur für EIN Elternteil.
Es können also nicht beide gleichzeitig in Elternzeit gehen.
Gruß
Demy
Beitrag von lamia1981 - 22.06.11 - 10:21 Uhr
Selbstverständlich können beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen.
Beitrag von demy - 22.06.11 - 12:58 Uhr
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=3194376&pid=20238174
Beitrag von lisasimpson - 22.06.11 - 11:06 Uhr
"Nur ganz wichtig, ein Anspruch auf Elternzeit besteht immer nur für EIN Elternteil.
Es können also nicht beide gleichzeitig in Elternzeit gehen. "
wie bist du denn zu dieser Überzeugung gekommen?
selbstverständlich haben beide elternteile einen Anspruch auf JE 3 Jahre elternzeit (gleichzeitig!)
lisasimpson
Beitrag von demy - 22.06.11 - 12:59 Uhr
Unten geantwortet!
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=3194376&pid=20238174
Beitrag von susannea - 22.06.11 - 12:48 Uhr
Nur ganz wichtig, ein Anspruch auf Elternzeit besteht immer nur für EIN Elternteil.
Es können also nicht beide gleichzeitig in Elternzeit gehen.
Kannst du mir zeigen, wo so ein Blödsinn stehen soll?!? Es haben beide gleichzeitig bis zu 3 Jahre Anspruch auf Elterngeld und auf insgesamt 14 Monate Elterngeld innerhalb der ersten 14 Monate, die könne auch parallel liegen!
Beitrag von demy - 22.06.11 - 12:58 Uhr
Hallo,
der Blödsinn steht in §15 des Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
Siehe den Satz:
"Der Anspruch besteht nur für Zeiten, in denen keiner der Elternteile des Kindes selbst Elternzeit beansprucht."
Das heißt im Umkehrschluss, ist einer in Elternzeit, hat der andere keinen Anspruch in der selben Zeit in Elternzeit zu gehen.
Hintereinander ja, gleichzeitig nein!
Gruß
Demy
Beitrag von windsbraut69 - 22.06.11 - 13:09 Uhr
Das solltest Du noch mal in Ruhe lesen.
Der Punkt betrifft nicht sorgeberechtigte Personen und z. B. Großeltern...
Ansonsten würde der Satz auch keinen Sinn machen.
Gruß,
W
Beitrag von lisasimpson - 22.06.11 - 13:11 Uhr
dir ist schon klar, daß du das nicht verstanden hast, oder?!
es geht be idem von dir zitierten satz um großeltern oder andere personen, die nicht die (sorgeberechtigten) elternteile sind.
dies dürfen nur....
lisasimpson
Beitrag von susannea - 22.06.11 - 13:12 Uhr
Nein, das steht dort ganz einfach nciht drin!
Bitte immer vollständig lesen, denn dort steht:
(1a) Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch, wenn sie mit ihrem Enkelkind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen und
1.ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder
2.ein Elternteil des Kindes sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde und die Arbeitskraft des Elternteils im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.
Der Anspruch besteht nur für Zeiten, in denen keiner der Elternteile des Kindes selbst Elternzeit beansprucht.
Das heißt also im Klartext nicht das, was du da zitiert und interpretiert hast, sondern nur, dass wenn Großeltern Elternzeit nehmen wollen, keiner der Eltern Elternzeit nehmen darf in der Zeit. Dann haben die Großeltern nämlich keinen Anspruch mehr!
Beitrag von windsbraut69 - 22.06.11 - 13:19 Uhr
Der Satz "Anspruch für Elternteile besteht nur für Zeiten, indenen keiner der Elternteilt des Kindes selbst Elternzeit beansprucht." wäre auch reichlich schwachsinnig...
LG
Beitrag von susannea - 22.06.11 - 13:20 Uhr
Klar!
Das war hier wieder so ein typischer Fall von ich zitiere nur halbe Sätz und wundere mich dann über die falsche Bedeutung ;)
Beitrag von demy - 22.06.11 - 14:12 Uhr
Tja,
das kommt dabei raus wenn man nur so halb liest und anwortet während der Arbeit 
Ihr habt natürlich Recht und ich lag diesmal völlig daneben 
Ich mache jetzt Feierabend^^
Gruß
Demy
Beitrag von windsbraut69 - 22.06.11 - 14:20 Uhr
Schlaf gut :)
Gruß,
W
Beitrag von manavgat - 22.06.11 - 11:07 Uhr
Nein.
Gruß
Manavgat
Beitrag von kerstini - 22.06.11 - 11:11 Uhr
Ne darf er nicht!
Aber wenn er schon vorher seinen Unmut zu der Sache kund tut wäre ich vorsichtig und würde nochmal mit ihm drüber sprechen.
Während der EZ hat dein Mann ja Kündigungsschutz aber danach leider nicht mehr!
Kerstin mit Ida
und
Madita
Leo +
12.SSW
