Elterngeld und ergänzendes ALG2 / 400€ Job

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Beitrag von linda.1985 - 22.06.11 - 10:23 Uhr

Guten Tag,

ich stelle mich ersteinmal kurz vor, ich bin Linda 26 Jahre alt und habe 2 Kinder und einen lieben Mann.

Mein Mann geht arbeiten, verdient aber nicht so viel um uns zuernähren. Ich gehe seit ca. 2 Monaten auf 400€ basis arbeiten. Trotzdem erhalten wir noch ergänzendes Arbeitslosengeld 2 in höhe von ca.430€

Nun bin ich UNGEPLANT erneut schwanger, habe von einer anderen Verhütungsmethode auf die Pille zurück gewechselt und in den 2 Wochen nicht aufgepasst und da ist es leider passiert.
Ich war bereits zu Gesprächen da ich über eine Abtreibung nachgedacht habe aus Angst das wir es alles nicht schaffen. Denn ich war froh das mein Sohn von 4 Monaten endlich einen Kitaplatz bekommen hat und ich auf 400€ basis anfangen konnte, bewerbe mich nebenbei auch auf Teilzeit aber war leider noch kein erfolgsergebnis dabei. (Teilzeit wegen Betreuung der beiden)

Auf jedenfall habe ich lange hin und her überlegt was nun der richtige weg ist, und ich muss sagen das ich riesen große Angst vor der Zukunft habe aber wir entscheiden uns für das Baby.

Nun ist meine Frage, ich werde soweit es geht meinen Job weiter führen, aber wie ist das mit dem Elterngeld? Werde ja nur diese 300€ bekommen richtig?
Werden diese 300€ komplett auf das ALG2 angerechnet?
Weil ne bekannte mir sagte das wenn man vorher Arbeitet einen Freibetrag hat, stimmt das?


Danke sagt Linda

Beitrag von anarchie - 22.06.11 - 10:49 Uhr

Hallo!

Meines Wissens wird EG dem ALG2-bezieher, der vorher NICHT gearbeitet hat voll angerechnet, der mindestsatz bleibt aber zusätzlcih, wenn man vor bezug gearbeitet hat...

lg

melanie

Beitrag von ujn1 - 22.06.11 - 11:42 Uhr

Hallo Linda,

zunächst Glückwunsch zur neuen Schwangerschaft, und viel Glück bei der Jobsuche.

Zur Anrechnung Elterngeld auf ALG2:
Das ist (zugegebenermassen schönstes Juristendeutsch) im BEEG, § 10, Absatz 5, geregelt, dort heisst es:

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (...). [Dabei] bleibt das Elterngeld in Höhe des (...) berücksichtigten durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt. In den Fällen des § 6 Satz 2 verringern sich die Beträge nach Satz 2 um die Hälfte.

Zweites Buch Sozialgesetzbuch heisst ALG2.
Fälle des § 6 Satz 2 heisst Splittung des Elterngeldes.

D.h. bei Elterngeld nach dem vorhergehenden Erwerbseinkommen bleiben bis zu 300 Euro im Monat bei der Anrechnung unberücksichtigt.

LG