Moin Männers,
ich möchte einen Titel aufheben lassen bzw. unwirksam werden lassen.
Wie sollte ich da vorgehen?
Reicht es, wenn ich mir die vollstreckbare Ausfertigung aushändigen lasse und diese dann vernichte?
Muss ich beim Jugendamt irgendetwas bewirken oder sonst wie agieren?
Danke für eure Infos, besonders die aus eigener Erfahrung.
LG, H.H.
Titel aufheben lassen - Wie?
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Beitrag von hauke-haien - 22.06.11 - 10:53 Uhr
Beitrag von andra35 - 22.06.11 - 11:37 Uhr
Hallöchen
Bin zwar kein Mann, aber ich kann aus Erfahrung sprechen bzw. schreiben.
Habe eine Beistandschaft beim Jugendamt wegen Unterhalt, haben sich auch um einen Titel gekümmert.
Nun ja, mein Ex meinte er müsste nicht mehr zahlen und wollte den Titel auf 0 Euro runtersetzen.
Da das Jugendamt nicht damit einverstanden war, musste er vor Gericht.
Das Gericht war auch nicht damit einverstanden, also wird jetzt sein Krankengeld gepfändet.
Oder ist das Kind für das du Unterhalt zahlen mußt, jetzt Erwachsen und du bist nicht mehr verpflichtet dazu? Das weiß ich dann nicht, wie das dann geregelt werden muß.
Beitrag von parzifal - 22.06.11 - 16:21 Uhr
Soll der Titel einvernehmlich aufgehoben werden oder gegen den wiollen des Gläubigers?
Falls letzteres. Liegen denn die Voraussetzungen vor, dass kein Unterhalt mehr geschuldet wird?
Beitrag von hauke-haien - 22.06.11 - 16:47 Uhr
Ja, Voraussetzungen liegen vor. Das Kind ist volljährig.
Zahle derzeit freiweillig weiter bis zum Ende der Schulausbildung, möchte aber die Freiwilligkeit deutlich machen und frühzeitig auf die Notwendigkeit einer anderen Lösung aufmerksam machen.
Bevor die Gläubigerin informiert wird, möchte ich mich gerne selbst informieren.
Beitrag von krokolady - 24.06.11 - 06:33 Uhr
Nur weils volljährig ist befreit das nicht von den U-Zahlungen!
Die Elternteile sind verpflichtet auch während der Ausbildung U-Halt zu zahlen!
Beitrag von comapo - 25.06.11 - 15:43 Uhr
Moin,
bedenken musst Du, dass Du das Kind auffordern musst, den Titel rauszugeben. Denn die Mutter ist keine gesetzliche Vertreterin mehr.
Dann musst Du Kind und Mutter auffordern Auskunft über die Einkünfte zu geben.
LG
Beitrag von karna.dalilah - 22.06.11 - 21:48 Uhr
Bei uns hat der Vater den Unterhalt beim JA neu berechnen lassen.
Fazit: Das Kind liegt mit Bafög und Kindergeld über der Grenze und er ist nicht mehr unterhaltspflichtig.
Nun hat er es schriftlich und zahlt seinem Kind lt mündlicher Vereinbarung x Euro mtl bis zum Ausbildungsabschluss.
LG
Karna
Beitrag von hase06011982 - 01.07.11 - 21:20 Uhr
Ist es aber nicht so, dass er von der Bafög-Stelle angeschrieben wurde, mit der Bitte um Auskunft über Einkommen??? Die Tochter meines Freundes wird sicher kein Bafög bekommen, da er zuviel verdient...sie wird sich aber um eine neue Unterhaltsberechnung bemühen müssen...wundert mich, dass da einfach Bafög gezahlt wird und der vater nicht mehr unterhaltspflichtig ist...
Beitrag von carola63 - 23.06.11 - 07:13 Uhr
Hallo,
wenn damals der "Fehler" gemacht wurde, den Titel nicht bis zum 18.LJ zu befristen, ist er weiterhin gültig. Im Zweifel kommst Du um eine Abänderungsklage nicht herum.
Grüße
Uwe
