Hallo,
ich befinde mich momentan in Elternzeit. Fange offiziell nächstes Jahr im Mai wieder bei meinem AG an.
Ich weiß, das ich nebenbei auf 400€ jobben dürfte. Gilt das auch für eine Teilzeitbeschäftigung? Es handelt sich um eine Teilzeitstelle á 20h/Woche. Oder ist es nicht erlaubt, wenn ich hauptberuflich tätig bin (jetzt mal unabhängig von der Elternzeit). Falls ich es dürfte, wie ist es dann mit der Lohnsteuerklasse? Bin im Hauptjob auf Klasse 4. Wäre das dann bei AG Nr.2 auf Klasse 6? Ist ja sozialversicherungspflichtig! Und überhaupt, gibt es dafür eine rechtliche Grundlage, oder liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, so etwas zu genehmigen?
Danke für Infos...
Lg Melle
Teilzeit 20h/Woche bei 2. Arbeitgeber möglich?
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Beitrag von schmerle123 - 22.06.11 - 20:35 Uhr
Beitrag von werner1 - 23.06.11 - 09:09 Uhr
Hallo,
#Ich weiß, das ich nebenbei auf 400€ jobben dürfte.#
Woher weisst du denn das ?
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag über Nebentätigkeiten ?
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von schmerle123 - 23.06.11 - 09:58 Uhr
Das weiß ich, weil ich das erst vor kurzem bei meinem AG erfragt habe, für den Fall, dass ich einen 400€ Job antreten wollen würde.
Meine eigentliche Frage hat sich allerdings auch erledigt, habe heute morgen mit der Personalabteilung meines AG`s telefoniert und umfangreiche Informationen dazu erhalten (was eine Teilzeitbeschäftigung bei einem 2. AG betrifft etc).
Aber Danke für Deine Antwort.
Gruß Melle
Beitrag von werner1 - 23.06.11 - 10:50 Uhr
Wenn beide AG mitspielen, gibt es für dich eigentlich nur drei Grenzen:
die wöchentliche Arbeitszeit darf nicht über 48 Stunden sein,
es müssen 2 Wochen Urlaub im Jahr sein,
die 2 AG sind nicht gerade Konkurrenten.
freundliche Grüsse Werner
