Urlaub bei 2x pro Woche arbeiten

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Beitrag von fiorentina78 - 23.06.11 - 08:36 Uhr

Hallo zusammen,

ich arbeite 2x die Woche (Montag und Donnerstag), habe 24 Tage Urlaub, die sich allerdings auf eine 5-Tage-Woche beziehen. D.h. wenn ich 1 Woche mit meinen 2 Tagen Urlaub nehme, werden 5 Tage abgezogen. So weit so gut.

Weiß jemand, wie das ist, wenn ich nur mal den Montag freinehmen möchte ? Mein Chef meint, er würde dann 3 Tage abziehen !?

Dann will er sich auch erkundigen, wie das mit Feiertagen ist. Da ja jetzt Donnerstag Feiertag ist, will er der ganzen Firma den Freitag als Brückentag "freigeben" und meint, es wäre für mich auch ein Urlaubstag, obwohl ich Freitags gar nicht arbeite.

Weiß hier jemand über sowas Bescheid ?

Danke für eure Antworten
Fiorentina

Beitrag von anarchie - 23.06.11 - 08:44 Uhr

Hallo!


Also rein logisch würde ich für einen einzelnen Tag 2,5 Tage abziehen und der Feiertag ist natürlich KEIN Urlaubstag für dich!

jemand der vormittags arbeitet, muss ja auch keinen Urlaubstag opfern, weil ALLE am nachmittag freibekommen - denn es ist ja nunmal keine Arbeitszeitminderung.


lg

melanie

Beitrag von ichclaudia - 23.06.11 - 08:46 Uhr

Hallo,

richtigerweise hättet ihr deinen Urlaubsanspruch von einer 5-Tage-Woche auf eine 2-Tage Woche runterrechnen müssen und dann für jeden Tag, den du Urlaub nimmst, nur einen Tag abziehen.

Ich hab eine 4-Tage-Woche und habe 22 Tage Urlaub. Brauche aber auch nur für 4 Tage Urlaub einreichen....

LG

Beitrag von maus2005 - 23.06.11 - 09:08 Uhr

Hallo,

ich arbeite 1 Tag in der Woche und habe 5,6 Urlaubstage im Jahr.

LG

maus

Beitrag von susannea - 23.06.11 - 16:57 Uhr

Du musst laut Gesetz dann 6 Tage Urlaub haben!

Beitrag von bea20 - 23.06.11 - 09:37 Uhr

Hallo,

hmm, also ich kann dir mal sagen, wie das bei mir war, als ich noch auf 400€ gearbeitet habe. Ich hatte 3 Tage/Woche und 25 Urlaubstage. mir wurden für eine Woche Urlaub 5 Tage abgezogen und in diesem Fall, mit dem Brückentag, wäre es halt ein Frei für mich gewesen. Sprich, ein unbezahlter Tag.

lg bea

Beitrag von frosch1969 - 23.06.11 - 10:49 Uhr

Hallo, ich arbeite 3 Tage in der Woche = Dienstag, Donnerstag und Freitag. Wenn auf einen der drei Tage ein Feiertag fällt, habe ich frei und werde trotzdem bezahlt. Fällt ein Feiertag auf einen Tag, wo ich eh frei hätte, habe ich halt Pech gehabt und ich merke nichts davon.

Ich habe 30 Tage Urlaub bezogen auf eine 5 Tage-Woche und rechne dies mit meiner wöchentlichen Arbeitszeit entsprechend um. Ich arbeite z. B. 3 x 7 Stunden = 21 Stunden pro Woche. Damit entspricht meine Arbeitszeit pro Tag 4,2 Stunden bei einer 5-Tage-Woche. Ein Urlaubstag ist deshalb bei mir auch 4,2 Stunden wert. Komme ich jetzt eine ganze Woche nicht, sind 5 Tage weg. Komme ich einen Tag nicht, an dem ich eigentlich 7 Stunden gearbeitet hätte, reiche ich einen Tag Urlaub ein und nehme noch 2,8 Überstunden oder ich müßte halt 2 Tage Urlaub nehmen und schenke damit meinen Arbeitgeber ein wenig.
Vielleicht kannst Du ja ähnlich rechnen?

Grüße

Sabine

Beitrag von frosch1969 - 23.06.11 - 10:55 Uhr

Nachtrag: ich habe mich oben ein wenig missverständlich ausgedrückt. Bei der Brückentagsgeschichte müßte ich bei meinem Arbeitgeber demnach keinen Urlaub einreichen - ich wäre ja eh nicht da.

Beitrag von susannea - 23.06.11 - 16:58 Uhr

Die Umrechnung ist falsch!

Laut Gestz muss sie so erfolgen:
30Tage:5 Tagex3 Tage= 18 Tage Urlaub im Jahr!

Alles andere ist Beschiss!

Beitrag von frosch1969 - 23.06.11 - 22:16 Uhr

Hallo,

wieso soll meine Umrechung falsch sein?

30 Tage à 4,2 Stunden = 126 Stunden Urlaub oder

18 Tage à 7 Stunden = 126 Stunden Urlaub

Ist doch Pott wie Deckel wie ich dann rechne. Da ich offiziell 30 Tage Urlaub habe wie die Vollzeitkräfte, rechne ich halt mit meiner durchschnittlichen Stundenzahl pro Tag.

Grüße Sabine

Beitrag von susannea - 23.06.11 - 22:46 Uhr

Es gibt laut Bundesurlaubsgesetznur ganze tage als Urlaub und somit kannst du keien Studnen rechnen und vor allem musst du dich nicht um diene Stunden bescheissen lassen, denn du musst ja für einen Urlaubstag auch noch Minusstunden machen!

Also bleibt es ja nicht gleich!

Beitrag von frosch1969 - 24.06.11 - 07:27 Uhr

Hallo,

die Geschichte mit den Minusstunden nutze ich doch bloß, damit ich im Endefeffekt mehr als 18 Tage Urlaub nehmen kann.

Ich glaube, wir reden ein bißchen aneinander vorbei.

Ach egal, ich weiß, dass ich auf keinen Fall "beschissen" werde.

Grüße

Sabine

Beitrag von susannea - 23.06.11 - 22:48 Uhr

Achso, wenn in deiem Arbeitsvertrag diene Arbeitstage (oder die teilzeit oder wie auch immer) festgelegt ist und die Anzahl der Tage trotzdem mit 30 drin steht, dann hast du 30 Tage Urlaub und zwar ohne Minusstunden und ohne Durchschnittsstunden, sondern mit deiner regelmäßigen Arbeitszeit!

Beitrag von frosch1969 - 24.06.11 - 07:30 Uhr

In meinen Arbeitsvertrag stehen aber 30 Tage Urlaub und eine Beschäftigung von 56% = 21 Stunden. Dass ich nur an drei Tagen diese Stunden leiste, ist keine schriftliche Vereinbarung, sondern Abstimmung mit meinem direkten Vorgesetzten.

Beitrag von susannea - 24.06.11 - 08:02 Uhr

Dann ist der Urlaub wirklich runterzurechnen!

Beitrag von susannea - 23.06.11 - 17:13 Uhr

Es ist auf 2 Arbeitstage runterzurechnen, sprich 24:5X2=10 Tage.

Urlaub musst du dann auch nur für deine Arbeitstage nehmen.