Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer gegen seinen eigenen Willen krank nach hause schicken?
Es geht um einen Kollegen, der chronisch krank ist, aber trotzdem sooft es geht zur Arbeit erscheint, um nicht durch häufige Krankschreibungen seinen Job zu riskieren (oder ins Krankengeld abzurutschen).
Dieser Kollege sitzt nun von starken Schmerzen geplagt an seinem Schreibtisch, krümmt sich, stöhnt, ringt nach Luft!
Andere Kollegen werden extrem gestört, aber der Kollege geht nicht freiwillig nach hause.
Darf der Arbeitgeber ihn in diesem Fall nach hause schicken, auch gegen seinen Willen?
Habt ihr Infos? Rechtliche Grundlagen?
LG, H.H.
P.S. Es ist wirklich so schlimm, dass wir in der Situation schon mal den Notarzt gerufen haben und der ihn sofort ins KH eingewiesen hat (Blaulicht!). Danach war er sauer und besteht nun darauf, dass wir keinen Arzt mehr rufen.
Krank gegen eigenen Willen
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Beitrag von hauke-haien - 23.06.11 - 10:14 Uhr
Beitrag von polar99 - 23.06.11 - 10:33 Uhr
Der Arbeitgeber muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen (mal googeln). Eventuell fällt es darunter. Auch nach der Arbeitsstättenverordnung muss der AG Sorge tragen, dass der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.
Wenn man es so begründet, wäre der AG dann im recht, den Mitarbeiter unter diesen Gesichtspunkten nach Hause zu schicken...
Beitrag von hauke-haien - 23.06.11 - 11:09 Uhr
Ich hab mal gegooglet und finde unter "Fürsorgepflicht" eigentlich nur die Verpflichtung des Arbeitgebers die richtigen Rahmenbedingungen für die Arbeit zu schaffen und den Arbeitnehmer nicht persönlich zu schaden.
Der Kollege wird aber nicht gesunder, wenn er nach hause geschickt wird.
Alerdings könnte man über folgendes nachdenken:
1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet seine Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn er das nicht kann, muss er sich krank melden. Hier kommt also der Arbeitnehmer seiner vertraglichen Pflicht nicht nach, worauf der AG eine Abmahnung aussprechen kann.
2. Werden die anderen Kollegen durch den kranken Kollegen so beeinflusst, dass sie ihre Arbeitsleistung nicht erfüllen können, so muss der AG diese Bedingungen wiederherstellen (da kommt die Fürsorgepflicht, für die übrigen AN).
Schwieriges Thema:
der Kollege arbeit 4 Tage pro Woche, wovon er 1 bis 2 Tage so dahinsiecht. Wenn er es nicht mal ins Büro schafft, meldet er sich krank, versucht aber maximal 30 Tage im Jahr krank zu sein. Als Schwerbehinderter ist er eigentlich unkündbar, eigentlich...
Beitrag von ungeheuerlich - 23.06.11 - 11:22 Uhr
Darf ich mal fragen was er hat?
Das hört sich ja echt schlimm an. Wenn evt. sein Leben gefärdet ist, dann wäre es ja unterlassene Hilfe, nicht den Arzt zu holen.
Bestünde nicht die Möglichkeit ihm eine Tätigkeit zuzuordnen die er körperlich schafft? Ich weiß ja jetzt nicht was er für eine Krankheit hat.
LG
Kerstin
Beitrag von hauke-haien - 23.06.11 - 11:31 Uhr
Mehrere Herzinfarkte, jetzt Schrittmacher, Alter 53, mehrere Anträge auf Frühverrentung abgelehnt, 100% Schwerbehindert.
Körperliche Belastbarkeit = NULL.
Deswegen: Büro im Erdgeschoss nur 10 Meter vom Eingang (weiter kommt er nicht!), normalerweise Hotline, wenn er einigermaßen sprechen kann.
Beitrag von swety.k - 23.06.11 - 11:29 Uhr
Als Schwerbehinderter ist er keinesfalls unkündbar. Er darf nur nicht wegen seiner Krankheit gekündigt werden. Wenn er allerdings aufgrund der Krankheit seinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen kann, ist das auch wieder eine andere Sache. Wie auch immer, die Firma wird einen Weg finden, jemanden loszuwerden, wenn sie das wirklich will.
Liebe Grüße von Swety
Beitrag von hauke-haien - 23.06.11 - 11:33 Uhr
Das hat man mal versucht (3 Jahre lang), sich aber jetzt damit abgefunden, dass es ohne sein Einverständnis nicht geht. Also versucht man ihm eine Tätigkeit zuzuteilen, die er schaffen kann (schafft er ja auch an durchschnitt 2 Tagen pro Woche)
Beitrag von swety.k - 23.06.11 - 11:39 Uhr
Wie wär's mit einer Teilerwerbsminderungsrente? Hat man ihm das schon mal vorgeschlagen?
Beitrag von hauke-haien - 23.06.11 - 11:45 Uhr
Naja, da kenne ich mich nun wirklich nicht aus.
Kann ihn bei Zeiten ja mal fragen.
Danke für das Stichwort.
Beitrag von nicolina01 - 23.06.11 - 10:34 Uhr
Das kann er nicht nur, das muss er sogar. Stichwort: Fürsorgepflicht
Beitrag von polar99 - 23.06.11 - 14:00 Uhr
"Außerdem hat der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht, seinen kranken Mitarbeiter nach Hause zu schicken, wenn er sich am Arbeitsplatz nur herumquält", sagt Stefan Daub. Denn: "Nur ein gesunder Arbeitnehmer kann gute Arbeit abliefern."
lies mal hier:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/krankmeldungen-gegen-verschnupfungen-aller-art-1.363013-2
Beitrag von zwillinge2005 - 24.06.11 - 13:54 Uhr
Hallo,
woher sollen wir wissen, wie die Situation in Dänemark ist?
LG, Andrea
Beitrag von manavgat - 24.06.11 - 15:46 Uhr
Ich kann Dir nicht sagen, wo es steht, meine aber, dass ich als AG einen kranken Mitarbeiter nach Hause schicken muss.
einmal wegen der Fürsorgepflicht und zum anderen, um Mitarbeiter und Kunden vor Ansteckung zu schützen.
Gruß
Manavgat
