Hallo Ihr Lieben,
ich bin zur Zeit in Elternzeit und plane ab Sep in Teilzeit (habe vorher Vollzeit gearbeitet) an meinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren. 
Mein Chef lässt mir freie Hand bei der Aufteilung meiner Arbeitszeit etc.
Mein Arbeitgeber ist ein großes internationales Unternehmen mit ca 70000 Mitarbeitern, in Deutschland ca 1000 Mitarbeiter.
Gestern habe ich einen Anruf von meinem Chef bekommen, dass meine zukünftige Stelle ausgeschrieben wäre und ich mich formlos darauf bewerben müsste.
Habe ich auch schon gemacht und ich bin mir auch sicher, dass alles so hinhaut, wie ich mir das vorstelle.
Aber irgendwie finde ich das trotzdem merkwürdig, dass ich mich auf meinen eigenen Job bewerben muss, auch wenn es nur ein "Zweizeiler" per Mail ist. Anscheinend besteht der Betriebsrat auf diese Vorgehensweise.
Mir kommt das alles total umständlich vor, verursacht einen Haufen Verwaltungskram etc. Man muss dazu sagen, dass meine (ruhende) Vollzeitstelle nicht wieder besetzt wurde. Da klar war, dass ich nach einem guten Jahr wieder komme, haben die Kollegen versucht, die Zeit so zu überbrücken, was auch ganz gut geklappt hat. Ich wollte jetzt während der Elternzeit 60% arbeiten und nach Ablauf der Elternzeit evtl. wieder Vollzeit.
Mich würde mal interessieren, ob das bei Euch auch so umständlich war? Es ist übrigens mein 3. Kind, ich habe aber nach jedem Kind recht schnell wieder gearbeitet. War nie ein Problem und ich musste mich nie bewerben.
Berichtet mir doch mal von Euren Erfahrung, vielleicht sind ja auch Betriebsratsmitglieder dabei, die mir was zum gesetzlichen Hintergrund berichten könnten.
Danke und liebe Grüße
Ines
Auf eigene Stelle bewerben? Elternzeit!
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Beitrag von floehchen74 - 23.06.11 - 14:19 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 23.06.11 - 16:24 Uhr
Hallo Ines!
Deine Frage ist sehr leicht zu beantworten. Als erstes greift in Deinem Fall die Aussage, dass Du keine rechtliche Grundlage hast, nach der Elternzeit wieder auf Deinem alten Platz zu arbeiten. Dein Arbeitgeber muss Dir einen gleichwertigen Platz zur Verfügung stellen, aber nicht den alten.
Freie Planstellen und Deine Stelle ist ja mit dem Eintritt in die Elternzeit frei geworden, müssen in größeren Unternehmen ausgeschrieben werden. Ggf. gibt es an anderer Stelle im Unternehmen geplante Umstrukturierungsmaßnahmen, wo Arbeitnehmer frei werden, die in der Sozialauswahl besser gestellt sind als Du und eine ähnliche oder bessere Qualifikation mitbringen, die für diesen Job geeignet wären.
Parallel ist Dein AG aber verpflichtet, für Dich zu schauen, wo er Dich nach der Elternzeit beschäftigen könnte. Du wirst aber immer das Nachsehen haben, wenn es Beschäftigte gibt, die in der Sozialauswahl besser gestellt sind als Du.
Erst kürzlich hatte ein Arbeitsgericht entschieden, dass ein männlicher Arbeitnehmer, trotz 2 kleinen Kindern, zu Recht gekündigt wurde und ein älterer Arbeitnehmer, der war da so um die 50 Jahre alt, ohne Kinder seinen Job bekam. Begründung war vom Gericht, dass der Arbeitnehmer mit 2 kleinen Kindern aufgrund seines Alters, war da so um die Mitte 30 beschrieben, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätte, als der ältere AN.
Das was Dein Betrieb da nun mit Dir macht, ist ein ganz normaler Vorgang, gegen den Du keine rechtliche Handhabe hast.
Warum man dieses in vergangener Zeit nicht tat, bleibt fraglich. Ggf. hatte man da auch eine Ausschreibung laufen, diese war Dir aber nicht bekannt. Ggf. fand sich da niemand mit ähnlicher Quali oder es bestand halt keine Notwendigkeit, aus anderen betrieblichen Gründen.
Zu guter letzt sei gesagt und das weiß ich aus eigener Erfahrung, Dein direkter Vorgesetzter hat bei der Bewerberauswahl auch immer ein Wörtchen mitzureden. Wenn er Dich unbedingt wieder haben möchte, so klappt dieses bestimmt auch! Sollte sich für Dich im Endefekt herausstellen, dass jemand anderes die Stelle bekommen hat und für Dich die Karten neu gemischt werden, sei sicher, dass man Dir damit durch die Blume sagen will, dass man in der Abteilung einfach nicht noch auf Deinen Ausfall aufgrund Kind Nr. 4 oder 5 warten will.....
Arbeitgeber spielen manchmal nicht mit offenen Karten, direkte Vorgesetzte auch nicht.
Ich drücke die Daumen!!!
LG Janette
Beitrag von littlequeen - 23.06.11 - 17:13 Uhr
Ich musste mich acuh formlos für "meine Stelle" bewerben, also nur kurz schreiben das ich ab Tag x wieder für Z% arbeiten kommen möchte, bis zum Ende der Elternzeit an Tag y und ab dann wieder mit 100% zur Verfügung stehe, daraufhin wurde ein neuer Vertrag geschrieben der befristet ist für de Zeit der Elternzeit und klart welche bezüge etc, ich bekomme und der danach ohne weitere Schritte wieder in meinen alten Vertrag wechselt (steht natürlich etwas umständlicher in dem Vertrag ;) )
Ist also denke ich vollkommen normal, denn ohne etwas schriftlcihes macht heute kein AG mehr irgendwas.
littlequeen
