Ich hab da mal ne blöde frage wegen erbe

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Beitrag von polo6 - 23.06.11 - 21:21 Uhr

also folgendesvon einer Bekannten der ihrem Freund der Papa is gestern verstorben,nun schrieb sie gestern Abend schon das der Vater wohl für die Kids ein Sparbuch gemacht hat für Emily wären 1400 e gesparrt und für Joline 800 e .
Sie Sparbücher liegen aber wohl auf der Bank und laufen auf Vater sein Name wäre wohl hinterlegt das es für die Kids ist. Jetzt will Sie morgen auf die Bank und die Sparbücher kündigen geht das überhaupt so einfach?
Ich trau Ihr auch zu das Sie das Geld für sich ausgibt was eigendlich für die Kinder gedacht ist was ich unter alles sau finde sorry aber is so der Vater is gestern erst gestorben und sie denkt an nichts andres als an die Sparbücher kennt sich da jemand aus?

lg Katja

Beitrag von snaky18w - 23.06.11 - 21:51 Uhr


Hallo!

Nein sie kann die Sparbücher nicht so einfach auflösen... Wenn dann müsste ihr Freund erst das Erbe annehmen.

Als meine Mama vor drei Jahren gestorben ist, konnte wir "nichts" so einfach auflösen. Denn "jemand" (wir) musste erst das Erbe annehmen.

Gruß Nati

Beitrag von gh1954 - 23.06.11 - 22:26 Uhr

>>>Wenn dann müsste ihr Freund erst das Erbe annehmen.<<<

Falls der Freund überhaupt der Erbe ist.

Beitrag von myimmortal1977 - 23.06.11 - 23:40 Uhr

Nur die rechtmäßigen Erben dürfen so etwas machen.

Das geht nur mit Erbschein oder Testament nach Eröffnung vom Amtsgericht bzw. Nachlassgericht. Der Erbschein muss von Amtswegen erstmal beantragt und dann zugestellt werden. Das kann dauern. Bis zu einem Jahr, im schlechtesten Fall.

Erst mit dem Erbschein oder gültigem Testament, welches vom Amtsgericht eröffnet wurde, darf man an Geldern und sonstigem Nachlassvermögen etwas rühren.

Ansonsten sind die Türen geschlossen.

Sollte das Erbe verschuldet sein, was nicht ausgeschlossen ist, auch wenn Sparbücher vorhanden sind, sollte das Erbe so wie so ausgeschlagen werden. Dann sind in dem Falle auch die Sparbücher weg. Denn einen Teil annehmen und den anderen Teil ausschlagen geht nicht. Entweder ganz oder gar nicht.

LG Janette

Beitrag von mireille-0103- - 24.06.11 - 10:02 Uhr

Es wird ja wohl ein Testament geben. Und ohne Vollmacht über die Konten, darf sie die eh nicht auflösen. Und wenn die Kinder die Erben sind dann wird es von den Erziehungsberechtigten bis zu deren 18ten Lebensjahr verwaltet und dann müssen die Kinder entscheiden ob sie das Erbe antreten wollen oder nicht und dann ist es eh deren Geld.

Beitrag von polo6 - 24.06.11 - 18:09 Uhr

ja aber die sparbücher laufen ja auf den opa der gestorben is is wohl nur zettel dabei das es für kinder wohl sein soll