Hallo,
Wenn man schwanger ist und plant, dass man nach der Elternzeit (1 Jahr) evtl. den AG wechseln möchte, wann...
wäre dann der richtige Zeitpunkt dem AG dieses zu melden und zu kündigen?
Wenn man die Kündigung in der Elternzeit machen würde, gäbe es dann finzielle Einbußen zwecks Elterngeld oder würde es trotz Kündigung weiter bis zum 1.Geburtstag voll bezahlt werden?
LG enail06
Kündigung in Elternzeit?
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Beitrag von enail06 - 23.06.11 - 22:58 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 23.06.11 - 23:26 Uhr
Ohne einen neuen Job an der Hand zu haben, würde ich niemals kündigen.
Elterngeld würdest Du weiter erhalten.
Dir gehen dann aber wichtige sozialversicherungspflichtige Aspekte verloren, da Du Dich dann offiziell nicht mehr in Elternzeit befindest.
Elternzeit hat nur derjenige, der einen ruhenden Arbeitsvertrag im Hintergrund hat.
Sprich für nicht verheiratete Personen kann es ein Problem geben, wenn das Elterngeld ausläuft, wo und wie sie sich krankenversichern.
Auch das Rentenkonto wird nur während der Elternzeit mit wertvollen Rentenpunkten aufgestockt. Auf 3 Jahre sind dieses rund 70 € plus auf dem Rentenkonto.
ICH würde mir innerhalb der Elternzeit parallel einen Job in TZ suchen und erstmal mit Genehmigung des aktuellen AG dort arbeiten gehen.
Dann kann man in Ruhe schauen, ob es was für einen ist, oder ggf. nicht. Zum Ende der EZ kann man dann immer noch den ruhenden Vertrag fristgerecht kündigen.
So ist man auf der sicheren Seite.
Dir alles Gute, Janette
Beitrag von susannea - 23.06.11 - 23:43 Uhr
Auch das Rentenkonto wird nur während der Elternzeit mit wertvollen Rentenpunkten aufgestockt. Auf 3 Jahre sind dieses rund 70 € plus auf dem Rentenkonto
Das ist falsch, das Rentenkonto wird während Kindererziehungszeiten aufgestockt, dazu muss man nciht in Elternzeit sein.
Beitrag von kati543 - 24.06.11 - 00:05 Uhr
"Auch das Rentenkonto wird nur während der Elternzeit mit wertvollen Rentenpunkten aufgestockt. Auf 3 Jahre sind dieses rund 70 € plus auf dem Rentenkonto. "
Nein, die 3 Jahre bekommt jeweils der Elternteil, der das Kind hauptsächlich erzieht - egal ob er noch arbeitet, zu Hause ist, einen ruhenden AV hat, ALG2 bekommt,... Das ist für die Kindererziehung.
Beitrag von mireille-0103- - 24.06.11 - 10:15 Uhr
"Elternzeit hat nur derjenige, der einen ruhenden Arbeitsvertrag im Hintergrund hat."
Das stimmt doch gar nicht! Ich bin auch in Elternzeit und hatte keinen Arbeitsvertrag!
Der einzige Unterschied ist wie das Elterngeld zustande kommt. Bei einem Arbeitsvertrag bekommt man 67% des vorherigen Einkommens, ansonsten den Mindestsatz von 300€.
Beitrag von susannea - 24.06.11 - 13:16 Uhr
Doch das stimm tund nein, du bist nicht in Elternzeit!
Siehe dazu § 15 BEEG:
15 Anspruch auf Elternzeit
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit...
Somit hast du keinen Anspruch auf Elternzeit. Brauchst du ja aber auch gar nicht, weil Elternzeit keine Voraussetzung für Elterngeld ist.
UNd nein, vom Arbeitsvertrag hängt auch nciht ab wieviel Elterngeld man erhält!
Also bitte hier nicht soviel durcheinander werfen!
Beitrag von aschera - 24.06.11 - 07:50 Uhr
hallo enailo,
also bezüglich des Elterngeldes dürftest du keine einbußen haben, da ja immer die letzten 12 monate zur berechnung herangezogen werden und der anspruch bis zum ende des 1.lj bestehen bleibt, lediglich bei antragstellung mußt du noch einen arbeitsvertrag haben. was die elternzeit und der damit verbundenen sozialversicherungsabgaben betriffr habe ich keine ahnung.
für den ag ist es natürlich gut so früh wie möglich zu wissen, dass er nicht nur eine vertretung für dich braucht, aber solange du nichts festes hast, würde ich es natürlich auch nicht mitteilen. oder was hast du für kündigungsfristen?
Liebe grüße
asch
Beitrag von susannea - 24.06.11 - 08:10 Uhr
lediglich bei antragstellung mußt du noch einen arbeitsvertrag haben.
Das ist falsch, Elterngeld ist vollkommen unabhängig vom Arbeitsvertrag!
Beitrag von aschera - 24.06.11 - 12:19 Uhr
stimmt, sonst würden ja beispielsweise selbstständige kein eg bekommen! sorry...
