Hallo,
ich hab mal eine Frage zur Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen. Hoffentlich ist hier jemand vom Fach unterwegs und kennst sich aus.
Folgender Sachverhalt:
Person A arbeitet als Angestellter (abgabenpflichtig). Er erbt Firmenanteile einer Firma, die Verluste macht. Seit Jahren bekommt er deshalb Steuern erstattet, wenn er die Einkommensteuererklärung abgibt. Der aktuelle Verlustvortrag ist sehr hoch.
Gestern bekam A einen korrigierten ESt-Bescheid und heute eine Mahnung, er hätte zum 10.06. ESt-Vorausszahlungen leisten müssen.
Nun meine Frage dazu. Warum soll A plötzlich ESt-Vorauszahlungen leisten, obwohl der riesige Verlustvortrag da ist und er außerdem ja bereits Lohnsteuern zahlt? Kann das so richtig sein?
Gruß
Sassi
Frage wg. ESt - bitte Fachleute
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Beitrag von sassi31 - 24.06.11 - 13:48 Uhr
Beitrag von kati543 - 24.06.11 - 14:19 Uhr
Hat er Einblick in die Firmenunterlagen? Ist deren Situation besser geworden? Hat sich da etwas ergeben? Haben die irgendwelche Unterlagen dem Finanzamt nicht rechtzeitig übermittelt? Das kann ganz viele Gründe haben. Das einfachste wird sein, wenn Person A einfach mal den Hörer in die Hand nimmt und den Finanzbeamten anruft und fragt, was los ist. Das sind auch nur Menschen und wenn man einen höflichen Umgangston wahrt, dann bekommt man meistens auch eine höfliche Antwort
.
Beitrag von sassi31 - 24.06.11 - 14:40 Uhr
Die Situation ist unverändert. Die Korrektur des Bescheids kam zustande, weil etwas nachgemeldet wurde (von der Firma), aber am Erstattungsbetrag hat sich nichts geändert. Der korrigierte Bescheid läuft auf 0,00 Euro hinaus. Nur zusätzlich steht halt plötzlich drauf, welche Beträge er vierteljährlich zahlen soll.
Beim FA hat er heute leider niemanden mehr erreicht. Aber er wird natürlich direkt am Montag dort anrufen und auch den Steuerberater ansprechen, wenn dieser aus dem Urlaub zurück ist.
Ich hab gefragt, weil es mich interessiert, warum das FA sowas macht, obwohl ein sehr sehr großer Verlustvortrag vorhanden ist.
Beitrag von kati543 - 24.06.11 - 14:48 Uhr
Was wurde denn nachgemeldet?
Er muß einfach anrufen. Das können wir hier auf die Entfernung nicht wirklich sagen.
Beitrag von sassi31 - 24.06.11 - 16:38 Uhr
Da muss ich nochmal nachfragen.
Beitrag von cindy. - 24.06.11 - 14:29 Uhr
Ist dein Mann verpflichtet USt.-Vorauszahlungen zu leisten? Dann kann es sein, dass das FA euren Gewinn anhand dieser USt.-Vorauszahlungen schätzt und ihr deshalb jetzt eine ESt-Vorauszahlung leisten müsst.
Prüft erst einmal, ob sich aufgrund der Verluste überhaupt eine entsprechende Einkommenssteuer ergeben würde. Wenn nicht, solltet ihr das FA darauf hinweisen.
Beitrag von sassi31 - 24.06.11 - 14:35 Uhr
Es geht um einen sehr guten Freund von mir.
Die Firma macht nach wie vor Verluste. Und wie schon geschrieben, gibt es da noch einen sehr sehr hohen Verlustvortrag. Der löst sich ja nicht einfach so in Luft auf. Der ESt-Bescheid wurde korrigiert, aber es fließt kein Geld. Die Erstattungssumme ist gleich geblieben. Und unten steht halt zusätzlich nun, welche Beträge er vierteljährlich zahlen soll. Auf dem ersten Bescheid stand davon nichts.
Beim FA ruft er direkt am Montag an und spricht auch mit dem Steuerberater, wenn der aus dem Urlaub zurück ist.
Danke für deine Antwort.
Beitrag von susannea - 24.06.11 - 17:02 Uhr
Wenn gestern erst der korrgierte Beschied kam, dann kann nicht heute eine rückwirkende Mahnung kommen. Da hat irgendjemand im Amt Mist gebaut.
Wenn er zum 10.6. Vorauszahlungen hätte leisten sollen, dann muss es einen Vorauszahlungsbescheid vorher geben, der dies besagt!
