Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Ich bin seit März 2010 angestellt mit einem befristeten Vertrag. Dieser wurde dieses Jahr im März verlängert und würde - normalerweise - nächstes Jahr in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen. Jetzt bin ich schwanger (noch ganz frisch), haben es schon lange probiert und jetzt hat es geklappt
Wie läuft das dann mit Elterngeld etc in Verbindung mit einer Befristung ab? Das ist noch absolutes Neuland für mich, habe mich noch nicht sooo intensiv damit auseinander gesetzt und wäre über hilfreiche Antworten oder Links dankbar. Ich denke nicht, dass mein AG den Vertrag verlängert wenn ich schwanger bin...
Ich nehme mal an, dass ich vermutlich arbeitslos werde zum 01.03.2012 und ich dann ALG beziehe? Elterngeld ist ja eine Lohnersatzleistung und da ich wenn das Kind kommt schon arbeitslos sein werde, ist das vermutlich so, oder?
Gruß snowi99
Elterngeld bei befristetem Arbeitsvertrag?
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Beitrag von snowi99 - 24.06.11 - 14:16 Uhr
Beitrag von kati543 - 24.06.11 - 14:32 Uhr
Nein, das wird voraussichtlich nicht passieren. Du hast zwar keine genauen Daten genannt. Aber ich gehe mal davon aus, dass du weit vor März in Mutterschutz gehen wirst. Dann wärst du noch angestellt in der Firma. Damit bekämst du auch die volle Zeit des Mutterschutzes (auch wenn währenddessen der AV ausläuft) dein normales Nettogehalt weitergezahlt von KK und AG und dann eben nur noch von der KK. Aber du hast keine finanziellen Einbußen. Das Arbeitsamt sieht dich in der ganzen Zeit nicht. Erst nach dem Ende der Elternzeit meldest du dich dort, wenn die Betreuung gesichert ist und du dich für mindestens 15 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen möchtest.
Beitrag von zwillinge2005 - 24.06.11 - 14:37 Uhr
Hallo,
Dein Vertrag ist befristet bis 28. Februar 2012? Und dann würdest Du einen unbefristeten neuen Arbeitsvertrag bekommen? Oder steht das mit dem Ende der Befristung bereits in Deinem jetzgen Arbeitsvertrag?
Wann ist Dein ET und wann ist voraussichtlich Beginn deines Mutterschutzes (6 Wochen vor ET)?
Weiss Dein Arbeitgeber bereits von der SS? In welcher Woche bist Du? Kannst Du den Job während der SS weiterhin machen und wann willst Du wieder anfangen zu arbeiten?
Du sprichst schon so absolut sicher vom Bezug des ALGI - Pessimismus oder ist das sogar lieber gewollt?
Elterngeld (nach der Geburt) bekommst Du, wenn Du Elternzeit nimmst. ALGI würdest Du bekommen wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, d.h. die Kinderbetreuung geichert ist.
Wir können Dir also erst etwas sagen, wenn in paar genauere Daten da sind.
LG, Andrea
Beitrag von snowi99 - 25.06.11 - 11:18 Uhr
Hallo Andrea,
also: ich bin noch ganz frisch schwanger, 2-3 Woche. Ich weiß gerade also auch noch nicht genau, wann Entbindung sein wird etc. Der AG weiß es noch nicht, ich warte noch meinen Arzttermin ab.
Ich hatte eine Befristung bis dieses Jahr 28.02.2011, der Vertrag wurde um 1 Jahr verlängert und dann gibt es einen unbefristeten Vertrag. Ich gehe aber mal nicht davon aus, dass sie mir keinen unbefristeten Vertrag geben wenn ich schwanger bin... Aber mal abwarten.
Das ist nur meine Annahme und kein Pessimismus, sondern "Bauchgefühl", da ich meinen AG schon ganz gut einschätzen kann. Wenn ich mich irre, bin ich natürlich heilfroh, denn ich möchte dann später schon gerne wieder arbeiten, allerdings erstmal TZ.
Danke für Deine Infos,
LG Diana
Beitrag von susannea - 24.06.11 - 17:03 Uhr
Das Elterngeld sollte es nciht betreffen. Wann ist denn VET und wann beginnt somit der Mutterschutz. Wenn du nämlich im Mutterschutz arbeitslos wirst, dann gibts sogar noch Mutterschaftsgeld!
Beitrag von 16061986 - 24.06.11 - 18:08 Uhr
Es ist egal ob du einen befristeten vertrag hast oder nicht das hat mit EG nix zu tun! du musst dich nur 3 monate vor ablauf arbeitlos melden und bekommst in der zeit bis zum mutterschutz alg1. dann 6 wochen vor der geburt mutterschaftsgeld in höhe von alg1 bis 8 wochen nach der geburt und dann die restlichen 10 monate(mutterschaftsgeld wird auf EG angerechnet) EG. das gilt natürlich alles nur wenn der vertrag nicht verlängert wird.
