Hi Mädels,
mal eine Gewissensfrage. Aus einer Klasse fehlt schon seit einiger Zeit eine Schülerin, bei der wir seit langem vermuten, dass sie eigentlich blau macht (sie ist schon etwas älter -17- und wohnt laut Mutter beim Freund). Nun hab ich bei facebook unverschlüsselt Handyfotos entdeckt, die die junge Dame beim Planschen im See zeigen (in dem angeblichen Krankzeitraum - schleppt auch immer Scheine an). Die Klassenlehrerin hat mich nun gebeten, das Foto auszudrucken, damit sie mal was in der Hand hat. Was meint ihr - geht das zu weit. ich mein, sie verschlüsselt kein Bildmaterial, also sollte man es doch auch "gegen sie" verwenden können, oder?
Schreibt mal eure Meinung! Danke!
(PS - und sowas passiert auch am Gymi)
Schülerin macht blau - auf facebook Beweis
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von lilayakima - 24.06.11 - 15:42 Uhr
Beitrag von farfalla.bionda - 24.06.11 - 15:54 Uhr
Hallo,
meinst du mit "Scheine" ärztliche Bescheinigungen?
Wenn ja würde ich mich erstmal mit der Schülerin versuchen in Verbindung zu setzen. Oder weißt du was sie hat? Vielleicht wurde ihr vom Arzt ja empfohlen solchen Unternehmungen nachzugehen?
Fehlt sie denn schon so lange, dass sie sich strafbar macht? Wogegen bzw wofür wollt ihr es verwenden?
Tja ich weiß nicht... ich hatte in dem Alter auch so eine Phase (auch Gymniasiastin
) und solch ein Detektivspiel hätte ich, ehrlich gesagt, nur belächelt 
LG
Beitrag von lilayakima - 24.06.11 - 17:14 Uhr
Ja, sie fehlt schon länger und ist wegen solcher Spielchen schon von ihrer letzten Schule geflogen. Wir würden uns gerne mit ihr auseinandersetzen, kommen aber gar nicht an sie ran (rein telefonisch und die Lehrerin ist ganz gewiss kein Typ, die es nur über Härte versuch, sie kann normalerweise gut mit den Schülern sprechen, d.h. es gab bereits Vorgespäche).
Gut, was auf den rankenscheinen steht, weiss ich nicht und das müsste noch einmal gecheckt werden.
Danke für den Kommentar.
Beitrag von farfalla.bionda - 24.06.11 - 17:49 Uhr
Darf ich fragen in welchem Verhältnis du zu dem ganzen stehst? Bist du eine Kollegin der Klassenlehrerin?
Wie gesagt, wenn sie krankgeschrieben ist wird es schwer sein da etwas zu machen, da sie eben schulpflichtig ist und man es ihr erstmal nachweisen müsste, dass sie nicht krank ist.
Denn selbst wenn auf dem Schein steht, dass sie Grippe hat, kann es dennoch sein, dass ihr der Arzt empfohlen hat sich bei schönem Wetter an einen See zu legen (wie wahrscheinlich so etwas ist, ist dabei zweitrangig). Hinzu kommt dann noch die ärtzliche Schweigepflicht.
Ist sie von der letzten Schule geflogen, weil sie ständig gefehlt hat, aber nicht nachweisen konnte wieso? War das eine öffentliche/staatliche Schule? Ist die jetztige Schule eine öff./staatl.? Oder hat sie auch an der letzten Schule alle Fehlzeiten per Krankenschein nachweisen können?
Wenn man sie oder die Eltern telefonisch nicht erreicht, würde ich einen Brief schicken. Zeugnisse stehen doch nun auch bevor
wird sie überhaupt versetzt? In dem Alter, als Gymniasiastin, hat sie doch auch schon einen Abschluss, oder? Vielleicht steht ihr grad der Kopf quer 
In dem Alter muss man schon selbst einsehen, dass es nicht gut ist, der Schule fern zu bleiben. Wenn also Gespräche bisher nicht halfen und es darum geht "Wann melden wir es den Behörden?", dann meldet es jetzt, denn ich glaube mit deinem Fund wirst du bei dem Mädchen nicht weit kommen (ich sehe es allerdings nur aus meinem Standpunkt heraus und wie ich damals gedacht habe), aber ob eine Meldung bei den Behörden etwas bringt (außer Bußgeld für sie natürlich)??
Beitrag von lisasimpson - 26.06.11 - 18:38 Uhr
"Gut, was auf den rankenscheinen steht, weiss ich nicht und das müsste noch einmal gecheckt werden"
ähm- das wirst du nie erfahren, was auf den "kankenscheinen" steht und das ist auch gut so
lisasimpson
Beitrag von h-m - 24.06.11 - 16:13 Uhr
Das ist doch gar kein Beweis.
Selbst wenn die Fotos im fraglichen Zeitraum dort eingestellt wurden, können sie doch schon vorher gemacht worden sein.
Ich würde mich da raushalten.
Was geht Dich das denn an? Wenn die Klassenlehrerin die Bilder drucken will, soll sie das doch selbst tun.
Beitrag von lilayakima - 24.06.11 - 17:10 Uhr
handyuploads werden sofort hochgeladen - das Datum würde also stimmen. Die lehrerin versucht wohl seit Tagen die Mutter zu erreichen, aber keiner meldet sich zurück. Von daher wäre das wenigstens eine Form der Rückmeldung. Und ja - es geht uns schon was an, da das Kind schulpflichtig ist und wir (falls so eine Schwänzvermutung besteht) uns irgendwann an die Behörden richten würden.
Gespräch wäre toll, wie aber rankommen???
Beitrag von h-m - 24.06.11 - 18:55 Uhr
Man kann doch mit dem Handy ein Foto machen, es im Handy oder auf einer Speicherkarte speichern, und Tage/Wochen/Monate/Jahre später diese über die Facebook-App hochladen... Das geschieht NICHT zwingend sofort.
Beitrag von dominiksmami - 26.06.11 - 10:49 Uhr
genau das dachte ich auch gerade
Beitrag von nicht-die-mama - 06.07.11 - 21:39 Uhr
Sagen wir mal so, je nachdem mit welchem Handy das Foto gemacht wurde enthält es eine Menge Daten. Man kann herausfinden wer das Foto gemacht hat (Handynummer ist hinterlegt) wenn es ein GPS Handy ist sind sogar die Geodaten enthalten und man kann bei Google nachgucken wo die Person zu dem Zeitpunt des auslösens war.
Hab gerade mal kurz bei Facebook ein paar Fotos gespeichert, geht ganz einfach, ein Bild bei Facebook anklicken, dann mit rechts ins Bild, dann auf Seiteninformationen anzeigen, dann auf Medien und dann nur noch das gewünschte Foto heraussuchen und speichern.
Dann fehlt nur noch ein gutes Bildbearbeitungsprogramm was die Bildinformationen auslesen kann und man weiß wann wer wo war,
echt gruselig...
Grüße,
Stephan
Beitrag von jazzbassist - 24.06.11 - 17:22 Uhr
In der Annahme, dass Sie an dieser Schule ebenfalls Unterrichten und es eigentlich nur gut mit dieser Schülerin meinen und Ihre Motive nicht sind, dem Mädchen nur eines reinzuwürgen, würde ich die Bilder wirklich ausdrucken und der zuständigen Klassenlehrerin geben. Zwar geht das meiner Meinung nach definitiv zu weit, wenn Lehrer plötzlich anfangen, ihren Schülern im Internet hinterherzuschnüffeln. Nur - da Sie es ja nun ohnehin getan haben (und mit der Kollegin ohnehin schon darüber gesprochen haben), ist das sicherlich auch eine ganz lehrreiche Aktion für Schüler und Schülerinnen in diesem Alter (und auch den jüngeren Jahrgängen), was das Thema soziale Netzwerke und der Umgang mit persönlichen Daten und Informationen/Bilder/Videos etc. angeht. Scheinbar kommen nicht alle Eltern dieser Erziehungsaufgabe nach, was ich - bei 17-Jährigen, die bald wohlmöglich ins Berufsleben treten, mehr als bedenklich finde. Als Vater eines 12-Jährigen wäre es mir aber zugegebenerweise lieber, wenn sich Ihr Hauptaugenmerk eher auf die Schüler richtet, die freiwillig zum Unterricht erscheinen. Mit 17 - Schulpflicht hin oder her - scheint der Zug bei diesem Mädchen ohnehin schon lange abgefahren zu sein.
Beitrag von kawatina - 24.06.11 - 22:43 Uhr
Hallo,
wenn der Arzt nicht ausdrücklich Bettruhe verordnet hat, wirst du mit deinen schönen Beweisfotos gar nichts reißen.
Auch bei Krankheit spricht nichts gegen frische Luft.
Beitrag von karna.dalilah - 25.06.11 - 07:37 Uhr
Was für ein Interesse andere zu denunzieren
Oder hat die Schülerin einen Nutzen davon?
Es ist ausschließlich eine Sache der Schülerin, der Mutter und der Lehre!.
Die Schülerin wird so oder so die Konseuenzen ihres Fehlens in der Schule tragen-ob sie nun rechtmäßig dem Unterricht fern bleibt oder nicht.
Sie wird den Unterrichtsstoff nachholen müssen, ggf die Klasse wiederholen usw.
Weißt du warum sie krank geschrieben ist?
Statt jemanden anzuschei... lieber malschauen ob Hilfe gebraucht wird!
Wie heißt es schon so schön...
Der größte Lump im ganzen Land
ist und bleibt der Denunziant.
Beitrag von nyiri - 25.06.11 - 07:50 Uhr
Nur mal so als Hinweis:
Egal, was nun auf den Bildern zu sehen ist, stellt das Datum der Erscheinung absolut keinen Beweis dar, wenn darunter der Hinweis von Facebook zu sehen ist (gepostet) "vor 2 Stunden" o.ä.
Sehr oft erscheinen Veröffentlichungen aller Art mit diesem Zeitstempel, der ebenso oft gar nicht stimmen kann. Woher ich das weiß?
Mein Sohn ist auch bei Facebook und wenn ich morgens z.B. gegen 5 Uhr die Aktivitäten meiner Kontakte sehe (in denen mein Sohn auch zu sehen ist), steht dort wirklich sehr oft ein Zeitstempel, der nicht stimmen kann (z.B. "vor 4 Minuten"), weil ich garantieren kann, dass Sohnemann seit Stunden in seinem Bett liegt und schläft. Kam auch schon vor, dass er tagelang gar nicht auf seinem Profil unterwegs bzw. überhaupt nicht online war und gar nichts gepostet haben kann und trotzdem Aktivitäten angezeigt wurden.
So beispielsweise auch heute morgen. Nachweislich ist er aber im Angelurlaub mit seinem Vater und war seit gestern Nachmittag nicht online. Also versteife Dich nicht allzu sehr darauf, dass das Veröffentlichungsdatum einen beweis darstellen könnte. Dem ist keineswegs so.
Beitrag von baby.2010 - 25.06.11 - 09:06 Uhr
ich würd da gar nichts machen.das regelt die schule schon selber.das "mädchen" ist immerhin 17 und nicht mehr schulpflichtig.
Beitrag von bambolina - 25.06.11 - 17:10 Uhr
ist Schulpflicht nicht bis 18?
Beitrag von baby.2010 - 26.06.11 - 18:46 Uhr
nein,9 jahre schule sind pflicht! danach muss man sich sogar anmelden,irgendwas unterschreiben,dass man schule weitermachen will.hat mein grosser neulich erst getan in seiner schule.
mit 18 arbeiten ja auch schon sehr viele,bzw.viele stecken in der ausbildung...
Beitrag von gh1954 - 26.06.11 - 23:19 Uhr
In Deutschland besteht Schulpflicht bis zur Volljährigkeit.
Und die in der Ausbildung sind, besuchen ja noch die Berufsschule.
>>>irgendwas unterschreiben,dass man schule weitermachen will.<<<
Das habe ich noch nie gehört, mussten meine drei Kinder nicht.
Beitrag von risala - 27.06.11 - 10:13 Uhr
Hi,
nein, in Deutschland besteht KEINE Schulpflicht bis zur Volljährigkeit.
In allen Bundesländern ist spätestens nach der 10. Klasse Schluß mit der Schulpflicht - in einigen Bundesländern auch schon nach der 9. Klasse.
Aber unterschreiben muss auch niemand, wenn er länger zur Schule gehen will.
Ich selbst konnte z.B. von der Berufsschulpflicht befreit werden (im Gegensatz zu vielen Klassenkameraden), weil ich bereits 10 Jahre Schule hinter mir hatte und nicht mehr schulpflichtig war. Da war ich noch lange keine 18.
Gruß
Kim
Beitrag von gh1954 - 27.06.11 - 10:31 Uhr
(10) Nordrhein-Westfalen[14] (Berufsschul- oder Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr, bei Beginn einer dualen Ausbildung vor dem 21. Lebensjahr auch über das 18. Lebensjahr hinaus) (§§ 37,38 SchulG NRW)
Das ist in fast alen Bundesländern so.
Beitrag von risala - 27.06.11 - 11:12 Uhr
Hi,
ich habe gerade mal nach der "aktuellen" Schulpflicht in RLP gesucht. Seit 2004 (öhmm... meine Ausbildung war da schon lange rum...) gibt es tatsächlich auch hier 12 Jahre Schulpflicht. Ausnahme:
In folgenden Fällen endet die Schulpflicht früher:
�� mit einem erfolgreichen Abschluss eines mindestens zweijährigen
Berufsausbildungsverhältnisses
�� mit einem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule I oder II
�� mit einem erfolgreichen Abschluss des 10. Schuljahres einer Haupt-, Real-, Gesamt- oder Regionalen Schule oder eines Gymnasiums
Das hatte ich gefunden, ABER das hier nicht beim ersten Versuch:
Jedoch beginnt die Schulpflicht (allerdings im Rahmen der
Berufsschulpflicht) erneut, sobald
�� ein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird.
V. Demzufolge besteht für EQ-Kandidaten die Pflicht zum Besuch der
Berufsschule, wenn
�� eine Berufsausbildung oder der Besuch der Berufsfachschule I oder II
abgebrochen wurde,
�� dabei das 10. Schuljahr einer Haupt-, Real-, Gesamt- oder Regionalen Schule
oder eines Gymnasiums noch nicht oder ohne Erfolg beendet wurde,
�� und insgesamt noch keine zwölf Schuljahre absolviert wurden.
Muss mich also korrigieren.
Gruß
Kim
Beitrag von bambolina - 27.06.11 - 17:07 Uhr
um mich wieder einzuklinken
so ähnlich hatte ich das auch noch in Erinnerung 
lg bambolina
Beitrag von delfinchen - 25.06.11 - 20:00 Uhr
Hallo,
es ist fraglich, ob die Bilder wirklich zu dem Zeitpunkt gemacht wurden, zu dem sie auch eingestellt wurden. Ich habe schon mehrmals erlebt, dass die Zeitangaben bei facebook überhaupt nicht stimmen.
Ich würde mit der Schülerin ein ernstes Wort reden.
LG,
delfinchen
Beitrag von risala - 27.06.11 - 10:14 Uhr
Hi,
in welcher Klasse ist sie denn? Bereits in der Oberstufe? Dann habt ihr vermutlich wenig Möglichkeiten, da sie nicht mehr schulpflichtig ist.
Gruß
Kim
Beitrag von risala - 27.06.11 - 11:12 Uhr
Aussage widerufen! Lt. Google besteht auch in RLP mittlerweile 12 Jahre Schulpflicht!
Gruß
Kim
