Vorauszahlungsbescheid trotz Erstattung bei Einkommenssteuererklärung

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Beitrag von urbani - 25.06.11 - 12:41 Uhr

Hallo,

ich habe heute unsere Einkommenssteuererklärung erhalten (natürlich an einem Samstag, wo ich keinen beim Finanzamt erreichen kann!). Zuerst habe ich mich gefreut, dass wir ein paar Euro erstattet bekommen. Wir haben Lohnsteuerklassen III und IV.

Dann sah ich, dass dem Einkommenssteuerbescheid noch ein Vorauszahlungsbescheid beilag. Das verstehe ich nun gar nicht!!!!

Laut Einkommenssteuerbescheid haben wir zwar 270 Euro im letzten Jahr an Steuern zuwenig gezahlt, da wir jedoch zuviel Solidaritätszuschlag gezahlt haben, kam letztendlich eine Steuerrückerstattung für uns dabei raus!

Im Vorauszahlungsbescheid berechnen die nun das voraussichtliche Einkommen meines Mannes und gehen dann davon aus, dass er im nächsten Jahr 200 Euro weniger Steuern zahlen wird als in diesem Jahr! Wieso? Und genauso wird auch mit mir verfahren. Auch bei meinem Einkommen gehen die davon aus, dass ich weniger Steuern zahlen werde als im vergangenen Jahr.

Und dann rechnen die das alles zusammen und sind der Meinung, dass wir 500 Euro jährlich an Steuervorausszahlung leisten müssen. Es wird dabei gar nicht berücksichtigt, dass wir auch in diesem Jahr wohl zuviel Solidaritätszuschlag bezahen werden, der das Ganze dann wieder relativiert.

Und dann verstehe ich auch nicht, warum die einfach davon ausgehen, dass wir im nächsten Jahr weniger Steuern zahlen als bisher. Die müssten doch wenigstens die tatsächlich gezahlten Steuern ansetzen!

Wer kennt sich damit aus? Selbstverständlich werde ich gegen den Vorauszahlungsbescheid Einspruch einlegen, aber ich wüsste gerne, ob jemand sowas schon erlebt hat, wie er damit umgegangen ist, ob er Erfolg hatte und warum die so rechnen, wie sie rechnen!!!

Vielen Dank!

urbani

Beitrag von anja1968bonn - 25.06.11 - 14:18 Uhr

Hi,

wegen des Solidaritätsbeitrags kenne ich mich nicht aus, aber grundsätzlich ist es ansonsten schon üblich, dass ihr bei einer sich ergebenden Nachzahlung einen Vorauszahlungsbescheid bekommt, der im übrigen steuermindernde Faktoren (außergewöhnliche Belastungen etc.) nicht berücksichtigt.

Vor zwei Jahren haben wir rund 700 Euro Steuern nachbezahlt und dann einen Vorauszahlungsbescheid erhalten, der sich auf 1.500 Euro belief. Ich habe einfach beim Finanzamt angerufen und erklärt, dass unser Einkommen im Folgejahr niedriger ausfallen würde; daraufhin wurde der Vorauszahlungsbescheid storniert, natürlich mit dem Hinweis, dass wir uns auf eine Nachzahlung einstellen müssten. Die fiel dann vor einem Jahr aber deutlich geringer aus.

Ob dir hier jemand besser helfen kann, vermag ich nicht zu sagen, aber in der Regel sollte ein Anruf beim Finanzamt helfen!

LG

Anja

Beitrag von thea21 - 25.06.11 - 14:55 Uhr

Aber sie hat doch eine Erstattung bekommen!?

Beitrag von urbani - 25.06.11 - 20:57 Uhr

Das ist es, was ich nicht verstehe! Ich habe 13 Euro erstattet bekommen und soll jetzt jährlich 500 Euro an Steuern vorauszahlen?

Da gebe ich ja dem Staat einen kostenlosen Kredit!!!

Beitrag von jennychrischi - 25.06.11 - 14:34 Uhr

Die Festsetzung ist auf die Neuregelung zurückzuführen. Nach dieser ists so, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2010 die Vorsorgepauschale für Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung nur noch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung werden hingegen die tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge herangezogen. Ist die Vorsorgepauschale höher als der tatsächlich gezahlte Vorsorgeaufwand, wird daher weniger Lohnsteuer einbehalten, als zur Deckung der vorraussichtlichen Einkommensteuerschuld ausreicht. Um diese Differenz nachzufordern, setzen die Finanzämter in vielen Fällen (berechtigterweise) zusätzliche Vorauszahlungen fest.
Einspruch würde vermutlich nur dann zum Erfolg führen, wenn im Vorrauszahlungsjahr nicht mehr die Steuerklassenkombi III/V besteht,
höhrere Werbungskosten vorliegen, als bisher in der Vorauszahlungsberechnung berücksichtigt wurde höhere abziehbare Vorsorgeaufwendungen nachgewiesen werden, als bisher in der Berechnung berücksichtigt.
Wenn ihr das künftig ändern wollt, macht euch mal über einen Wechsel der Steuerklassen in IV/IV mit dem Faktor schlau. Stichwort Faktorverfahren.

Ich gehe einfach mal davon aus, das du meintest ihr habt III/V oder? III und IV geht meines Wissens nach so nicht.

Liebe Grüße

Beitrag von urbani - 25.06.11 - 20:51 Uhr

Hallo,

sorry, war ein Tipfehler. Wir haben Steuerklasse III / V! Vielen Dank für deine Erklärung, wirklich verstehe ich sie jedoch nicht. Für mich reicht einfach, dass ich dieses Jahr nichts zurückzahlen musste, sondern eine Erstattung bekam und dennoch für die nächsten beiden Jahre (2011 und 2012) jweils 500 Euro an Steuern vorauszahlen muss. Das ist für mich einfach unlogisch!!

Beitrag von zwillinge2005 - 25.06.11 - 14:34 Uhr

Hallo,

wie könnt Ihr bitte LStkl III und IV haben? Das ist eigentlich unmöglich oder habt Ihr zwischendurch geheiratet und Du meinst IV/IV und später III/V?

Dass Du heute nicht beim Finanzamt anrufen kannst ist wohl nicht ganz so schlimm. Montag wird sicherlich reichen. Oder ist das Zahlungsziel bereits gestern gewesen #schein

Fast immer, wenn die Gefahr einer Nachzahlung besteht gibt es einen Vorauzahlungsbescheid. Macht doch Sinn, da das Finanzamt sonst vielleicht nicht an sein (unser) Geld kommt. Sollte sich Eure finanzielle Situation deutlich und gaubhaft ändern, kann man den Vorausszahlungsbescheid aber ändern lassen.

LG, Andrea

Beitrag von urbani - 25.06.11 - 20:53 Uhr

Hallo,
für mich würde es Sinn machen, wenn ich in diesem Jahr tatsächlich eine Nahzahlung hätte. Da ich jedoch eine (wenn auch geringe) Erstattung hatte, macht es für mich absolut keinen Sinn, jetzt jährlich 500 Euro an Steuern vorauszahlen zu müssen!

Was für mich noch weniger Sinn macht ist, dass die für die folgenden Jahre das gleiche Einkommen annehmen wie in diesem Jahr, dann jedoch ca. 250 Euro weniger an Steuern annehmen, wie wir dieses Jahr tatsächlich gezahlt haben. Dann sollte man doch auch beide Zahlen als tatsächliche Zahlen übernehmen, denn die führt der Arbeitgeber ja schon von meinem Gehalt ab.

Sorry, wir haben Steuerklassen III / V. Ich hatte mich verschrieben.

Vielen Dank

urbani