Hallo ihr Lieben,
habe gerade ein wenig im Internet gestöbert und gesehen, dass mir von den 65 Prozent Elterngeld jeden Monat noch ca. 77 Euro Werbungskosten abgezogen werden.
Irgendwie verstehe ich das nicht. Kann es mir bitte jemand erklären?
Kann ich mir das Geld am Ende des Jahres über die Steuererklärung zurückholen?
Mit Steuerrecht kenne ich mich überhaupt nicht aus, sorry.
Elterngeld und Werbungskostenpauschale
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Beitrag von lauren1982 - 25.06.11 - 13:50 Uhr
Beitrag von jennychrischi - 25.06.11 - 14:45 Uhr
Hm, du hast doch auch keine Werbungskosten, wenn du zu Hause bist.
Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es kann sogar passieren, das ihr etwas nachzahlen müsst. Wendet euch da gern auch mal an einen Steuerberater. Kostet nicht die Welt
Beitrag von susannea - 25.06.11 - 14:59 Uhr
Es werden dir 77 Euro vor der Berechnugn der 65-100% abgezogen und zwar einfach deshalb, weil dir die bei der Arbeit steuerfrei als Ausgaben, die man hat zugestanden werden. Nun arbeitest du ja nicht, also geht man davon aus, dass dir diese Kosten jetzt nicht entstehen und da du somit weniger Einkommensverlust hast, wird das vorher abgezogen.
Beitrag von lauren1982 - 25.06.11 - 15:40 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten, aber ich verstehe es trotzdem nicht. Klar standen mir die Werbungskosten vielleicht zu, ich habe sie aber nie in Nspruch genommen, eben weil ich keine hatte.
Wieso muss ich denn jetzt für was, was ich nie in Anspruch genommen hatte 'bezahlen"?
Was meinst du, es wird mir vorher abgezogen?
Ich hatte es eigentlich so verstanden, 65 Prozent minus 920 Euro.
Beitrag von jennychrischi - 25.06.11 - 15:47 Uhr
Hm, ich versuche es mal einfach zu erklären. Also Werbungskosten sind ja nichts, was "man in Anspruch" nimmt. Wenn du deine Steuererklärung machst wird dieser "Pauschalbetrag" mit in die Berechnug einbezogen. Also hast du das quasi schon in Anspruch genommen. Werbungskosten sind bei vielen im Kopf Kosten für Bewerbungen, Kleidung etc. Ganz so vereinfacht kann man das aber nicht sehen. Ach man, ich bin soooo schlecht im Beschreiben, aber wenigstens ich verstehe was ich meine
Es ist aber total okay so, das es abgezogen wird. Dir entstehen keine Fahrkosten, etc.
Beitrag von susannea - 25.06.11 - 17:21 Uhr
Klar hast du sie in Anspruch genommen, dein Einkommen wurde erst ab 921 Euro überhaupt versteuert und diese 920 Euro blieben in der kompletten Summe unberücksichtigt.
Selbst wenn du davon nichts gekauft hast, dann hast du dafür auch keine Steuern gezahlt und somit ist es kein Einkommen fürs Elterngeld!
UNd nein, das hast du flsch verstanden, erst 920 Euro abziehen und davon dann 65-100% (je nach Einkommenshöhe).
