Hallo ihr Lieben,
ich habe gerade meinen Steuerbescheid für 2010 erhalten und soll fast 200 EUR nachzahlen! Das raubt mir gerade echt den Atem!
Ich habe letztes Jahr 12-16 Std. in der Woche gearbeitet (also weit entfernt vom großen Verdienst), habe Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt von meinem Exmann bekommen, ebenso ergänzend einen Zuschuß vom Sozialamt zu den Kinderbetreuungskosten und Wohnkosten. Ich verstehe echt nicht warum ich nun was nachzahlen soll?! Wo kann ich mir Rat einholen? Einspruch werde ich auf jeden Fall einlegen, für einen Steuerberater o.ä. hab ich leider kein Geld übrig. Bloß was soll ich in dem Einspruch bemängeln, da blickt ja keiner durch!
HILFE!!!!!!!!
Herzliche Grüße
von Katharina
Steuerbescheid 2010=Nachzahlung?!
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Beitrag von kathi_1975 - 25.06.11 - 15:04 Uhr
Beitrag von jennychrischi - 25.06.11 - 15:10 Uhr
Kannst du mal deine EInkünfte zusammenfassen? ALso als Gesamtsumme? Es gibt da nämlich eine Summe (irgendwas in den 8000ern, meine 8064). Wenn man über die drüber kommt, muss man Steuernzahlen. Denn die Einkünfte, die du ausfzählst unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Unterhalt etc. :)
Beitrag von kathi_1975 - 25.06.11 - 15:28 Uhr
Meine Gesamt-Bruttoeinkünfte liegen bzw. lagen in 2010 bei 9185 EUR (zu versteuerndes Einkommen). Und daraus haben sie nun die knapp 200 EUR Nachzahlung ermittelt. Also eine reine Steuernachzahlung! Ich hatte 2010 die Steuerklasse II; was einem ja geraten wird, wenn man alleinerziehend ist, aber das man dann letztlich doch noch was nachzahlen soll, entzieht sich meiner Kenntnis.....
Beitrag von bi_di - 25.06.11 - 16:11 Uhr
Hast Du zufällig dem Realsplitting zugestimmt? Also, das Dein Ex den Trennungsunterhalt als Sonderausgabe absetzen darf? Dann musst Du den erhaltenen Trennungsunterhalt als Einkommen versteuern.
Grüsse
BiDi
Beitrag von kathi_1975 - 25.06.11 - 17:16 Uhr
Hm, nicht das ich wüßte. Ich mußte ja meinen Trennungsunterhalt als Einkommen mit angeben und er wird die Zahlungen als Ausgaben angegeben haben.
Beitrag von susannea - 25.06.11 - 17:23 Uhr
Naja, dann ist das doch aber genau damit erklärt. Auf den Trennungsunterhalt hast du bisher keine Steuern gezahlt, aber da das genauso wie Lohn usw. bversteuert wird, sind diese nachzuzahlen.
Beitrag von bi_di - 25.06.11 - 18:17 Uhr
Mmh, soweit ich weiss, musst Du den Trennungsunterhalt nur angeben, WENN ihr Realsplitting vereinbart habt.
Ohne Realsplitting kann Dein Ex den Unterhalt nicht als Sonderausgaben absetzen (als irgendwas anderes vielleicht schon, aber das andere lohnt sich wohl nicht so wie Sonderausgaben). Aber damit er das kann, hättest Du die Anlage U seiner Steuererklärung mitunterschreiben müssen.
Hast Du das nicht, hast Du vielleicht Deine Steuererklärung einfach falsch ausgefüllt. Und da ich keine Steuerexpertin bin, würde ich sagen, ruf' beim Finanzamt an und schildere denen den Fall (wenn Du kein Geld für einen Steuerberater hast). Ich glaube, es gibt sowas wie 'Antrag auf Änderung' oder so.
Grüsse
BiDi
Beitrag von malnefragehab - 25.06.11 - 17:25 Uhr
Hallo
sei froh, das es nur 200 EUR sind, bei uns waren es für 2008 fast 1000 Tacken !! Weil wir die 3 und 5 als Lohnsteuerklasse haben, wo es oft vorkommt das man nachzahlt.
a.
Beitrag von schnuffelschnute - 25.06.11 - 21:43 Uhr
Hallo!
Dafür hattet ihr im Monat mehr
Gruß
Beitrag von manavgat - 26.06.11 - 12:04 Uhr
Kann es sein, dass Du unterschrieben hast, dass Dein Mann den Unterhalt von der Steuer absetzen kann?
Gruß
Manavgat
