Hallo,
ich versuche die Fakten möglichst gebündelt zusammenzutragen.
Ich (Person A) und Person B lebten zusammen.
Trennung, Person A zog aus.
Kaution wurde durch Person A und Person B zu jeweils 50% gezahlt.
Trennung war schon nicht sehr nett seitens Person B.
Nach Auszug wurde schriftlich ein Vertrag gefertigt, der besagte, das die hälftig geleistete Kaution (700Euro) in Raten zurückgezahlt wird.
Mittlerweile zogen in die damals gemeinsam bewohnte Wohnung 2 WG Partner ein. Diese zahlten (nachweislich) jeder die Differenz der Kaution (obwohl diese ja immernoch voll auf dem Kautionskonto lag, da die Hausverwaltung nicht auszahlte, daher der Vertrag).
Weiterhin leben dort nun 3 Personen die jeweils zu 1/3 Miete zahlen.
Nachdem 3, fast 4 Monate und 1 weiteren Erinnerung ohne Reaktion keine Raten eingingen, wurde ein Mahnbescheid erlassen, dem widersprochen wurde.
Person A beauftragte einen Anwalt.
Heute nun lag zu Ungunsten des Beklagten ein Versäumnisurteil im Briefkasten, das zur vorläufigen Vollstreckung ermöglicht (da ja noch 2 Wochen Einspruchsfrist gegeben sind).
Weitere wichtige Randdaten:
Person B ist in Ausbildung, bekommt monatlich ein Ausbildungsgehalt von etwa 600-700 Euro. Weiterhin kommen monatlich 100 Euro der Mutter auf das Konto von Person B. Weiterhin bezahlt Person B die Miete von 720 Euro nicht selbst, da von den WG Mitbewohnern insgesamt monatlich 700 Euro Mietanteil auf das Konto kommen.
Somit hat Person B (rein theoretisch) Geld von etwa 1300-1500 Euro zur Verfügung, mit allen Eingängen.
Person A ist bewusst, dass Person B bei Vollstreckung Schutz beantragen wird, aber WAS wird alles geschützt?
Zählt alles an "Einkommen" was AUF das Konto von PErson B geht? Oder tatsächlich nur die Ausbildungsvergütung?
Wäre dem so, wäre es für Person B als Schuldner ja verdammt einfach und ein fettes Leben, da definitiv mehr Geld zur Verfügung steht, als es die Ausbildungsaverghütung "vorgibt"
Wird dies berücksichtigt?
Weiterhin stellt sich mir die Frage was ich alles pfänden lassen kann?
Kontopfändung? Vergütungspfändung des Einkommens direkt beim AG? Taschenpfändung?
Könnte ich rein theoretisch den Laptop auf dem Schreibtisch pfänden lassen?
Im Grunde nervt es, alles über die Weg zu erledigen, aber es geht nicht anders. Besonders schlimm ist es, dass es um nun mittlerweile, inkl. meiner Anwaltskosten um rund 900/1000,- Euro geht, und Person B nicht nur die Vereinbarung nicht einhielt, sondern zusätzlich von den WG Mitbewohnern Kaution abgeknöpft hat, ohne diese an mich weiterzugeben.
Um Antworten wäre ich dankbar!
Grüße
Versäumnisurteil/Vollstreckung/Schutz? -Ich Gläubiger-
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Beitrag von thea21 - 25.06.11 - 18:58 Uhr
Beitrag von querulantin123 - 25.06.11 - 19:01 Uhr
Das Problem dürfte sein, dass Person B vermutlich nicht so doof ist, die Sonderzahlungen weiterhin bargeldlos auf das Konto zu erhalten...
Beitrag von thea21 - 25.06.11 - 19:06 Uhr
Ok!
Zu deiner "These" kann ich sagen, das es nachweislich bisher geschehen ist.
Sollte sie dies nun für die Zukunft (ich unterstell ihr hier mal Dummheit und das sie es nicht ändern wird) in Bargeldzahlungen geändert werden, wie kann Person B dann rechtfertigen weiterhin durch ein Ausbildungsgehalt die hohen Mietkosten zu tragen, allein und wie kann sie es rechtfertigen die bar erhaltenen Beträge bar aufs Konto einzuzahlen (was ja auch wieder als Eingang auf das Konto zählt)?
Beitrag von werner1 - 25.06.11 - 19:14 Uhr
Hallo,
#wie kann Person B dann rechtfertigen weiterhin durch ein Ausbildungsgehalt die hohen Mietkosten zu tragen, allein #
wieso alleine ?
Du bist doch auch noch da.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von thea21 - 25.06.11 - 19:16 Uhr
Mhh ???
Wo bin ich denn? Was habe ich mit ihren Mietkosten zu tun?
Beitrag von tigaluna - 25.06.11 - 19:21 Uhr
Du kannst natürlich einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung und Vollstreckung beauftragen. Ich sehe oben aber keine 1300-1500 Euro, sondern lediglich 1050 Euro an Geld. Die Pfändungsfreigrenze liegt aber bei knapp 1030 Euro und nur was darüber an Gehalt da ist, darf gepfändet werden. Unterstützungsleistungen dürfen nicht immer gepfändet werden. Wir liegen hier also bei knapp 20 Euro.
Taschenpfändung bedeutet, das bei einem Besuch des Gerichtsvollziehers geguckt wird, wie viel Euro er in der Tasche hat. Eine Lohnpfändung ist hier garnicht angezeigt, da der Freibetrag oberhalb der Vergütung liegt. Auch eine Kontopfändung bringt nur bedingt was, da auch hier die Freigrenzen eingehalten werden müssen und er wohl eher kaum Geld übrig haben sollte. Den Laptop kann der Gerichtsvollzieher natürlich pfänden, dabei wird aber geguckt, welchen Wert das Gerät in einer Versteigerung erbringen würde. Da zu den anteiligen Kosten der Versteigerung aber häufig noch Lagerkosten dazu kommen (der GV nimmt den ja nicht mit nach Hause), bleibt selten mehr wie ein paar Euro übrig, die dann natürlich an dich ausgezahlt werden würden. Alles in allem wirst du vermutlich sehr lange auf dein Geld warten müssen und solltest davon abstand nehmen, noch lange einen Anwalt darauf anzusetzen. Der Gerichtsvollzieher reicht völlig aus.
Beitrag von thea21 - 25.06.11 - 19:27 Uhr
700 Miete Mitbewohner
600-700 Einkommen
100 Euro Mutter
= 1500Euro
Beitrag von tigaluna - 25.06.11 - 19:30 Uhr
Sorry, ich hab den Mietanteil der Bewohner überlesen. Ich hab die Mietkosten durch 3 geteilt. In diesem Fall wird der Gerichtsvollzieher die Zahlung als "Einkommen" aufnehmen und er wäre auch in der Lage zu zahlen. Setz dich mit dem für den Wohnort zustänigen Gerichtsvollzieher zusammen und besprecht das ganze. Eine Ratenzahlung wäre in diesem Fall aber angebracht, allerdings sollten diese nicht zu niedrig angesetzt werden.
Beitrag von moncici10 - 25.06.11 - 22:16 Uhr
Hi,
allein um sie zu "ärgern", könntest du alle möglichen Pfändungen vornehmen.
Der normale Weg ist ja, dass bei Erlass des Titels erst einmal der GV beauftragt wird, den Schuldner zuhause aufzusuchen. Er wird sich umschauen und pfändbare Dinge suchen. Laptops werden in den meisten Fällen nicht gepfändet, da sie zu wenig Wert besitzen. Sodann wird ein Protokoll seitens des GV angefertigt mit allen Daten (Kontodaten, Arbeitgeberdaten etc.). Er wird übrigens auch fragen, was an Bargeld vorhanden ist. Dir bleibt dann freie Hand. Du kannst Kontopfändung beantragen, Lohnpfändung etc..
Auch wenn es im Grunde nichts bringt, wird der Schock tief sitzen. Die Lohnpfändung wird der AG zwangsläufig mitbekommen; bei der Kontopfändung kommt sie ersteinmal nicht an ihr Konto.
Wie es mit dem Einkommen aussieht, weiß ich nicht. Aber ich denke, dass das gesamte Geld was auf ihrem Konto eingeht, als Einkommen angerechnet wird.
Viel Erfolg!
Beitrag von thea21 - 25.06.11 - 22:54 Uhr
Hallo,
danke erstmal an alle die antworteten.
Ich werde in der nächsten Wochen nochmal mit meinem Anwalt sprechen und dann alles weitere darauf bauen, aber 2 Antworten haben erstmal etwas geholfen.
Zu Werner: Ich habe damit garnichts mehr zu tun, im Sinne von ich bin da.
Ich bin ordnungsgemäß seitens der Vermietung aus dem Mietvertrag raus.
Dadurch, dass es mehrere Versuche gab, das ganze so zu regeln und diese nicht wahrgenommen wurden, habe ich nun den im Eingangsthread beschriebenen Weg gewählt.
Danke.
Beitrag von duchovny - 26.06.11 - 11:49 Uhr
Also ich versuche jetzt mal zu helfen! Mache das bei uns im Betrieb und ein wenig weiß ich auch.
Lohnpfändung: Wird dir nichts bringen, da der AG nur den Lohn über seinem Pfändungsfreibetrag überweisen kann. Und da liegt er drunter.
Kontopfändung wäre aber sicher sehr lukrativ in diesem Fall. Da die Mietanteile und das Geld der Mutter(?) auf das Konto geht. Richtiger Zeitpunkt erwischt, ist das Geld von den Mitbewohnern drauf. Ich würde aber nicht lange damit warten, sondern handeln.
LG Susanne
