Das Arbeitslosengeld wird nach dem Gehalt vor Elternzeit berechnet?12 Monate?
In Thüringen gibt es 150 € Landeserziehungsgeld,bei Betreuung zu hause?
Und ich kann bis 165€ anrechnungsfrei dazu verdienen?
Sind meine Infos richtig?
Vielen Dank
Arbeitslos nach Elternzeit!"Fachleute?"
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Beitrag von valldemosa - 25.06.11 - 20:59 Uhr
Beitrag von peterina - 25.06.11 - 21:22 Uhr
Hallo,
ja, man kriegt quasi nochmal ein Jahr Arbeitlosengeld in fast der gleichen Höhe, wie man Elterngeld bekommen hat, zumindest wenn man vorher entsprechend lange gearbeitet hat. 165 Euro kannst Du hinzuverdienen. Wie das mit dem Landeserziehungsgeld ist... keine Ahnung.
Viele Grüße
Kalotati
Beitrag von sunshine1176 - 26.06.11 - 11:24 Uhr
Hier muss man allerdings aufpassen, denn wenn man dem Arbeitsmarkt nun weniger Stunden zur Verfügung steht, als man vorher gearbeitet hat, gibt es auch nur angerechnet an den Stunden, die man zur Verfügung steht das ALG1.
Hat man also bis zur Geburt des Kindes z.B. 40 Stunden gearbeitet, bekommt man angerechnet daran das Elterngeld. Steht man dem Arbeitsmarkt dann nach dem Elterngeldjahr "nur" 20 Stunden zur Verfügung, bekommt man anteilig "nur" Geld für die 20 Stunden, also weniger als das Elterngeld!
Beitrag von sarahg0709 - 26.06.11 - 12:57 Uhr
Hallo,
und man muss dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden/Woche zur Verfügung stehen, sonst gibt es gar nichts.
So ist es mir passiert, als ich in der Elternzeit gekündigt wurde und mich dann arbeitslos melden wollte.
LG
Beitrag von tadeya - 25.06.11 - 21:50 Uhr
Hallo!
Das ALG I nach Elternzeit wird leider in den meisten Fällen NICHT anhand des vorherigen Gehalts berechnet, sondern "fiktiv". Was das bedeutet, kannst du hier nachlesen:
http://familienfinanzen.net/?p=224
Wegen dieser seltsamen Vorgehensweise der Bundesagentur für Arbeit hat es schon einige Klagen vor dem Sozialgericht gegeben, denn die fiktive Einstufung führt in den meisten Fällen zu einer Benachteiligung der Mütter.
Zum ALG I kannst du anrechnungsfrei 165 Euro NETTO dazuverdienen, das stimmt.
Es grüßt
Tadeya
Beitrag von susannea - 26.06.11 - 00:49 Uhr
Wovon berechnet wird hängt von der Länge derElternzeit ab.
Beitrag von fraukef - 26.06.11 - 06:31 Uhr
Aaaaargh beim Landeserziehungsgeld und ALG musst du aufpassen.
Landeserziehungsgeld gibt es bei euch nur bei Betreuung zu Hause - und ALG 1 gibt es nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst - also eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Wenn Dein Mann nicht auch zu Hause ist, könnte die Kombination Probleme geben.
Bleibt also ALG 1 oder Landeserziehungsgeld.
LG
Frauke
Beitrag von valldemosa - 26.06.11 - 09:15 Uhr
Mein Mann arbeitet und meinen KItaplatz haben wir auch sicher.Er wird am Anfang halbtags gehen,so stehen mir 75 € Landeserziehungsgeld zu.
Hoffe das geht alles gut.
