Hallo,
ich habe mal ne Frage bzw. benötige Eure Meinung.
Folgendes:
Ich arbeite derzeit steuerpflichtig in Steuerklasse V. Mein Mann in III.Wir zahlen derzeit im Jahr ca. 900,00 € Steuern nach!
Legen uns also derzeit im Monat 80,00 € zurück. Die Lohnsteuerklassen wechseln wollen wir nicht. Jetzt meine Überlegung: Ich bekomme netto 560,00 € - 80,00 € Steuern = 480,00 € bleiben. Ich arbeite also für 80,00 € im Monat mehr ca. 10 Stunden in der Woche mehr, als wenn ich für 400,00 € nur 10 Stunden insgesamt in der Woche arbeiten müsste, also das doppelte.
400,00 € = 40 Stunden im Monat, 560,00 €, vielmehr 480,00 € = 80 Stunden im Monat.
Irgendwie sehe ich das nicht ein, da ich ja im Prinzip nur für das FA arbeite! Rente würde ich lt. Steuerberater 93,00 € für 10 Jahre bekommen, wenn ich so weiter arbeite wie bisher. Aber wer weiß, ob ich in 35 Jahren überhaupt Rente bekomme!?
VWL würden bei einem 400,00 € Job natürlich auch wegfallen. Weihnachtsgeld bekommen wir eh nicht.
Was würdet Ihr machen? Für Eure Meinungen, Antowort wäre ich dankbar.
400,00 €-Job oder steuerpflichtig arbeiten?
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Beitrag von morle2 - 26.06.11 - 11:38 Uhr
Beitrag von bruchetta - 26.06.11 - 11:46 Uhr
Ich würde entweder die Steuerklassen wechseln, wenn dann nicht nachgezahlt werden muß oder oder auf € 400,-- arbeiten.
Für € 80,-- mehr das doppelte arbeiten würde ich auch nicht machen.
Das mit der Rente kannst Du in diesen Dimensionen sowieso knicken, zumal man in der Tat nicht weiß, ob es in 30 Jahre womöglich eine Einheitsrente gibt.
Dass das so mit den Renten weiter geht, ist unwahrscheinlich, deshalb verstehe ich auch nicht, warum hier immer so darauf gepocht wird.
Nicht umsonst wird einem die private Vorsorge immer wieder ans Herz gelegt und nicht umsonst gibt es die Riesterrente.
Beitrag von windsbraut69 - 26.06.11 - 11:51 Uhr
"Dass das so mit den Renten weiter geht, ist unwahrscheinlich, deshalb verstehe ich auch nicht, warum hier immer so darauf gepocht wird. "
Unter anderem deshalb, weil auch die heutigen Rentner finanziert werden müssen, die ihren Beitrag bereits geleistet haben.
Davon abgesehen, kann das ganze Solidarsystem nicht funktionieren, wenn ein Großteil der Frauen es als Einbahnstraße nutzt und aussteigt, wenn es eine Zeit lang nicht lukrativ erscheint.
LG
Beitrag von morle2 - 26.06.11 - 11:51 Uhr
Danke für Deine Antowrt. Wenn wir die Steuerklassen ändern würden, würden wir im Monat insgesamt 120,00 € weniger haben und dann beim Lohnsteuerjahrensausgleich ca. 400,00 € wieder bekommen. Ist also alles "gehopst wie gesprungen".
Beitrag von windsbraut69 - 26.06.11 - 13:07 Uhr
Ihr bekommt am Ende des Jahres nicht weniger wieder als Ihr während des Jahres mehr gezahlt habt.
Wenn es gehupft wie gesprungen ist, dann solltet Ihr wechseln, damit dein Job nicht noch weniger lukrativ aussieht als er schon ist.
Gruß,
W
Beitrag von sini60 - 26.06.11 - 13:37 Uhr
Das ist doch Augenwischerei! Ich bin doch nicht so naiv und freu mich, weil nun bei mir mehr auf dem Lohnzettel steht, dafür mein Mann aber weniger hat. Dazu haben wir monatlich weniger Einnahmen und gewähren dem Finanzamt einen kostenlosen Kredit.
Beitrag von morle2 - 26.06.11 - 13:46 Uhr
So sehe ich das auch, wenn dann 3/5 und sich monatlich was zurücklegen, damit man dann zurückzahlen kann.
Beitrag von windsbraut69 - 27.06.11 - 07:44 Uhr
Klar und dann lamentiert Frau, dass sie in ihrem Teilzeitjob soviel Steuern zahlt :)
Beitrag von manavgat - 26.06.11 - 11:52 Uhr
Die typische Weibchenfalle.
Wir möchten die Steuerklasse nicht wechseln. Selten so was bescheuertes gehört.
Mit 4/4 wird klar, wer welches Einkommen heimbringt und es gibt vermutlich Steuern zurück.
Der 400 Euro Job ist ein Einstieg in lebenslange prekäre Verhältnisse, bzw. Arbeitslosigkeit.
Ich würde zusehen, möglichst viel zu verdienen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von rosaundblau - 26.06.11 - 12:17 Uhr
Dem kann ich nur zustimmen!
Beitrag von sini60 - 26.06.11 - 13:51 Uhr
Als Weibchen habe ich es nicht nötig mein Ego durch einen bescheuerten Lohnzettel aufzubauen. Für mich zählen die Fakten und werde garantiert nicht monatlich auf Geld verzichten und geduldig warten bis ich vom Finanzamt wieder etwas zurückbekommen. Auch wenn ich 5 habe, kann ich mir mein eigenes Gehalt mit einem Gehaltsrechner ausrechnen.
Und zu behaupten, dass ein 400 Euro Job ein Einstieg in die Arbeitslosigkeit ist, ist ziemlich weit hergeholt. Du machst mit deiner Behauptung kein Unterschied, wie lange jemand aussetzt, ob jemand Verkäuferin ist oder Dipl. Mathematikerin und für wieviel man tatsächlich am Schluß arbeitet.
Wenn man sich ein Urteil erlaubt, dann sollte man schon verschieden Gesichtspunkte berücksichtigen und nicht nur schwarz-weiß.
LG
Beitrag von manavgat - 26.06.11 - 22:24 Uhr
Und zu behaupten, dass ein 400 Euro Job ein Einstieg in die Arbeitslosigkeit ist, ist ziemlich weit hergeholt.
Da musst Du Dich bei der Regierung beschweren. Dann führen die ihre Statistik nicht richtig!
Gruß
Manavgat
Beitrag von sini60 - 27.06.11 - 08:42 Uhr
Eine Statistik zeit immer nur das Ergebniss mit welchen Daten ich sie füttere.
Ich gebe dir aber Recht, daß eine Chefsekräterin, die 10 Jahre als Verkäuferin gejobbt hat, ganz schlechte Karten hat mit 40 wieder so eine Stelle zu bekommen.
Beitrag von windsbraut69 - 27.06.11 - 07:46 Uhr
"Und zu behaupten, dass ein 400 Euro Job ein Einstieg in die Arbeitslosigkeit ist, ist ziemlich weit hergeholt. "
Die These ist in zwischen belegt.
Gruß,
W
Beitrag von sini60 - 27.06.11 - 08:46 Uhr
Es ist super, wenn die Zukunft bereits feststeht und es nicht mehr an einem selber liegt.
Gruß
Sini
Beitrag von minimoeller - 26.06.11 - 12:04 Uhr
Wilkommen im Club der Steuerklassen 5 - Benachteiligten!
Bei mir ist es haargenauso. Mein Verdienst ist zwar etwas höher, aber wir haben im Jahr auch immer mit einer Nachzahlung zu rechnen.
Trotzdem würde ich Dir nicht raten, Deinen sozialversicherungspflichtigen Job gegen einen Minijob zu tauschen. Auch wenn es rechnerisch nicht logisch ist, beinhaltet Dein jetziger Job auf die Zukunft gesehen wesentlich mehr Vorteile für Dich.
Natürlich wird Deine Rente nicht riesig sein, aber immerhin erwirtschaftest Du eine kleine Rente. Beim Minijob kannst Du Dir nur die Zeiten anrechnen lassen (Verzichtserklärung).
Und meiner Erfahrung nach liegen die kleinen Halbtagsjobs nicht wie Gold auf der Straße. Sei froh, wenn Du so einen Job hast. 400 Euro-Jobs sind einfacher zu finden.
LG
Beitrag von manavgat - 26.06.11 - 12:34 Uhr
Wilkommen im Club der Steuerklassen 5 - Benachteiligten!

Benachteiligt sind imho die Allein erziehenden, die die subventionieren, die
3 und 5 wählen können.
Gruß
Manavgat
Beitrag von sini60 - 26.06.11 - 14:05 Uhr
Klasse 3 wird das meiste von den Einsern und dann von den Zweiern subventioniert.
Mit der Klasse 2 und normalerweise Unterhalt musst du nur für dich und deine Kinder aufkommen.
Mit der Klasse 3 muss man sich, Ehepartner und Kinder über Wasser halten.
Und mit, je nach Einkommen, 100-300 Euro mehr und dafür 1 Erwachsener mehr und größere Wohnung, braucht kein Neid. Und wenn Frau dann wagt arbeiten zu gehen, weil es eben finanziell nicht reicht oder weil sie es möchte, dann wird sie dafür mit hoher Steuerlast und zusätzlicher Nachzahlung bestraft.
Beitrag von october - 26.06.11 - 14:46 Uhr
Hallo,
ich seh das anders:
In einer Ehegemeinschaft leben zwei leistungsfähige Personen. Sollte sich dafür entschieden werden, dass einer seine Leistungsfähigkeit nicht dem Arbeitsmarkt (und somit auch nicht der Steuer- und Solidargemeinschaft) zur Verfügung stellt, unterstützt der Staat diesen Rückzug mit dem Ehegattensplitting (und weiteren Vorteilen wie Familienversicherung etc.).
In einem Alleinerziehenden-Haushalt können u.U. mehr Personen leben als in einem Ehe-Haushalt. Wo ist dabei die Gerechtigkeit, dass der Verdienst so unterschiedlich besteuert wird?
Lg Annika
Beitrag von sini60 - 26.06.11 - 15:04 Uhr
Hallo
In der Ehegattensplitting ist doch die Steuerklasse 3 enthalten. Mir fällt nur die Haftpflicht als einzige Versicherung ein, wobei der Ehegatte mitversichert ist und das sind 60,-- € im Jahr.
Welche Personen leben noch in einem Alleinerziehenden-Haushalt, ausser evtl. Lebenspartner?
LG
Sini
Beitrag von october - 26.06.11 - 20:12 Uhr
Hallo,
schade, aber mit deinen Fragen gewinne ich leider den Eindruck, dass du keine meiner Aussagen inhaltlich verstanden hast. So kann ich mir wohl weitere Erklärungsversuche sparen.
LG Annika
Beitrag von sini60 - 26.06.11 - 23:27 Uhr
Das ist echt super. Ich stelle etwas in den Raum und wenn jemand nachfragt, ist er nur zu blöd es zu verstehen und spare mir dadurch jegliche Erkllärungen. Ich habe verstanden.
Beitrag von leni.pfeiffer - 27.06.11 - 04:49 Uhr
Hallo,
dann hier mal ein paar Denkansätze:
"In einem Alleinerziehenden-Haushalt können u.U. mehr Personen leben als in einem Ehe-Haushalt. "
Es gibt Ehehaushalte, in denen nur noch die beiden Ehepartner (ohne Kinder) leben. Es gibt Alleinerziehendehaushalten in denen der/die Alleinerziehende mit 2 oder mehr Kindern lebt.
"... unterstützt der Staat diesen Rückzug mit dem Ehegattensplitting (und weiteren Vorteilen wie Familienversicherung etc.)."
Z.B. Hausfrauen bzw. Hausmänner können in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos über den Ehepartner versichert werden.
Gruesse, Leni
Beitrag von sini60 - 27.06.11 - 08:35 Uhr
Deine Antwort hat aber nichts mit meiner Frage zu tun.
Es ging um den Vergleich von einem Verdienst in Steuerklasse 2 und 3
3 = 1 Verdienst, 2 Erwachsenen plus Kind/er
2 = 1 Verdienst, 1 Erwachsener plus Kind/er plus Kindesunterhalt
Beitrag von leni.pfeiffer - 27.06.11 - 15:51 Uhr
Hallo,
ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Ich habe versucht zu erklaeren, was Annika meinte:
Wenn einer in Steuerklasse 3 ist, gibt es einen Partner, der "steuerpflichtig" arbeiten koennte, es aber nicht tut. Dieses "Nichtarbeiten" wird durch Steuerklasse 3 beguenstigt, auch wenn keine Kinder mehr im Haushalt sind.
Steuerklasse 2 bekommt man nur, wenn Kinder dabei sind.
Ich sehe es nicht so, dass eine Frau, die wieder arbeiten will, durch die hohe Steuerlast beeintraechtigt wird. Beim Ehegattensplitting wird ja das Gesamteinkommen der Familie besteuert, nicht das Einzeileinkommen der Ehepartner. Das getrennte Aufrechnen spiegelt nicht die wahre Besteuerung des Einzeleinkommens wieder.
Gruesse, Leni
