Hauskauf,wenn noch Mieter drin sind,wie läuft das ab?

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Beitrag von pssst77 - 26.06.11 - 11:53 Uhr

Folgende Situation:

Wir wollen evtl das Haus meiner Großeltern kaufen,Eigentümer ist mein Vater.Es sind noch Mieter im Haus,die eine Kündigungsfrist von 6 Monaten bekommen,in der sie ausziehen können.
Mein Vater meinte jetzt,es müße zum Notar gegangen werden,wenn das Geld von uns auf seinem Konto ist(vorher nicht) und dann erst wird den Mietern gekündigt.
Wie soll das dann ablaufen?Wir kaufen das Haus dann zum Datum X,müßen aber 6 Monate warten,bis wir einziehen können,zahlen aber dann womöglich schon die Raten für den Hauskredit?
Und die Mieter zahlen ja dann noch 6 Monate Miete,an wen denn dann?
Gehört uns das Haus denn dann nicht schon und ist es dann richtig so,dass mein Vater die 6 Monate noch Miete kassiert?
Wie läuft denn sowas normalerweise ab in so einem Fall?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

LG
Sylvia

Beitrag von gr202 - 26.06.11 - 11:58 Uhr

Also normalerweise läuft es anders ab, Ihr geht zum Notar, danach wird zu Termin x das Geld überwiesen und Ihr seid die Eigentümer, nachdem ihr im Grundbuch steht. Dann geht die Miete natürlich an Euch!

Dann könnt Ihr kündigen auf Eigenbedarf und hoffen, dass der Mieter wirklich auch in 6 Monaten auszieht (da habe ich schon viel schlechtes gehört). Natürlich müßt Ihr in dieser Zeit schon die Raten zahlen, habt aber dafür die Mieteinnahmen.

Bevor Ihr das Haus kauft, kann nicht gekündigt werden.

Gruß
GR

Beitrag von arienne41 - 26.06.11 - 13:06 Uhr

Hallo

Wenn ihr vorher das Haus kauft (bevor die Miter raus sind) dann bekommt ihr die Miete ist doch logisch da es euer Haus ist.
Erst zum Notar dann klar machen das bis Tag X auf dem Konto ist.

Aber: Dein Vater müßte ja denen schon kündigen können wegen Eigenbedarf da du ja als Tochter einziehen willst.

Beitrag von sarahg0709 - 26.06.11 - 14:42 Uhr

Hallo Sylvia,

Ihr kauft das Haus und der Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten an Euch über.

D.h. Ihr müsst dann Euren Mietern kündigen wegen Eigenbedarf. Die Miete geht bis zum Auszug der Mieter natürlich auf Euer Konto, ausgenommen Ihr vereinbart mit Deinem Vater etwas anderes.

Bei einem Hauskauf steht übrigens der Notartermin (Vertrag) vor der Geldübergabe. Meistens geht die Kaufsumme auch erst einmal auf ein Anderkonto des Notars, der es dann an den Verkäufer weiterleitet.


LG

Beitrag von velvetsnail - 26.06.11 - 15:11 Uhr

Hallo,

also die meisten haben ja schon ähnliches geschrieben, aber Dein Vater kann ihnen doch jetzt schon kündigen?!?!?

Und als wir ein Haus gekauft haben, hatten wir auch erst einen Notartermin, bei diesem Termin wurde der Kaufpreis und wann er zu zahlen ist vereinbart.

Gruß velvetsnail

Beitrag von pssst77 - 27.06.11 - 11:35 Uhr

Hallo,

ich denke mal,er hat Angst,das Geld von uns nicht zu bekommen und dann ohne Mieter da zu stehen.
Natürlich würden wir ja auch erst 100% zusagen,wenn wir definitiv das Geld von der Bank zugesagt bekommen.
Er meinte aber,da könne immer was sein,Banken können abspringen,etc.aber ich kann mir das nicht vorstellen.
Und natürlich würde er sein Geld ja kriegen,wenn wir zum Notar gehen,das alles fest machen und dann nicht zahlen würden,haben wir ja mächtig Ärger am Hals!

Liebe Grüße
Sylvia

Beitrag von imzadi - 26.06.11 - 19:23 Uhr

Wenn ihr Glück habt sind die Mieter nach 6 Monaten raus. Meine Eltern mussten damals fast 5 Jahre klagen bis die Mieterin raus war. Eigenbedarf hat nicht interessiert weil wir ja nicht in einer gekündigten Wohnung lebten.

Beitrag von myimmortal1977 - 26.06.11 - 23:58 Uhr

Ihr müsst kündigen und Eigenbedarf anmelden. Doch vorsicht!!! Die Möglichkeiten für Eigenbedarfskündigungen sind seeehhhhhrrrrr dünn. Manchmal klappt es auch nicht.

Besser ist immer: Den jetzigen Mietern eine Summe X anbieten, dass sie vorzeitig ausziehen. Die Summe aber erst bei tatsächlichem Auszug mit Nachweis bezahlen.

Nur so als Tipp, sonst könnte bei Euch ne Menge Ärger anstehen.

LG Janette

PS: Dein Vater kann nicht schon im Voraus kündigen und für Euch Eigenbedarf anmelden, da diese Form nicht gilt. Der Eigentümer muss persönlich einziehen.

Wir hatten vor X Jahren den Fall, wurden auf Eigenbedarf gekündigt. Sie ließ ihre Tochter einziehen. Die neue Vermieterin hatte gegen uns vor Gericht verloren. Die Eigenbedarfskündigung war hinfällig.


Beitrag von werner1 - 27.06.11 - 06:20 Uhr

Hallo,

lass dich nicht verwirren: Eigenbedarf gilt auch für Kinder, der Eigentümer muss nicht selbst einziehen.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von flocke1981 - 27.06.11 - 12:04 Uhr

Hallo Sylvia,

es besteht eventuell die Möglichkeit, dass bei einem Hausverkauf ein Sonderkündigungsrecht gilt, welches Ihr aber absolut fristgerecht und vor allem hieb- und stichfest anmelden müsst, genaueres dazu kann der Notar Euch sagen.

Fragt einfach mal nach, ob diese Möglichkeit besteht. Wir haben vor drei Jahren eine Eigentumswohnung aus einer Zwangsversteigerung gekauft und wir hatten diese Möglichkeit. Vielleicht gibt es die bei Euch auch ?!

Viel Glück ! #klee

Flocke1981