Hallo!
Wir haben bereits vor einem Jahr Urlaub an der Nordsee gebucht, der vom 30.7.-6.8. stattfinden soll. Nun bin ich in der 25. Woche schwanger - bislang vollkommen komplikationslos - wenn es so bleibt, kann ich natürlich verreisen.
Nun sitze ich hier mit den Unterlagen der Reiserücktrittsversicherung und frage mich, ob ich sie noch abschließen soll - falls ja, muss sie bis zum 30.6. abgeschlossen sein.
Versicherungsfälle wären nämlich Schwangerschaft (aber wohl kaum, wenn diese schon seit Februar bekannt ist) und unvorhersehbare Krankheit bzw. Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Umfasst das plötzlich auftretende Komplikationen im letzten Schwangerschaftsdrittel....?
Wenn nicht, muss ich wohl keine Versicherung abschließen.
Wenn ich hier falsch bin, bitte verschieben...
Weiß jemand was?
Beste Grüße!
Reiserücktrittsversicherung...?
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Beitrag von lagefrau78 - 26.06.11 - 14:37 Uhr
Beitrag von tina.78 - 26.06.11 - 14:48 Uhr
hallo,
du bist dann ja in der 29. Woche. Wenn du bisher keine Probleme hattest wüßte ich nicht warum du dann ausgerechnet in den 7 tagen welche bekommen solltest.
Zudem bist du ja in D und kannst jederzeit zum Doc oder ins Krankenhaus wenn was wäre.
Ich würde keine abschließen und optimistisch in den Urlaub starten.
LG Tina
Beitrag von lagefrau78 - 26.06.11 - 14:59 Uhr
Hallo,
danke für Deine Antwort. Ich denke auch nicht, dass sich mein Zustand verschlechtern wird.
Aber es gibt ja so blöde Fälle, die einen Knall auf Fall zum Liegen verdonnern können, ggf. mit entsprechendem Transport vom Urlaubsort nachhause, was u.U. richtig teuer werden könnte.
Die Frage ist also, ob die Versicherung solche Fälle *überhaupt* abdeckt, oder ob es sich dabei um erwartbare Umsände während einer bekannten Schwangerschaft handelt.
Beste Grüße!
Beitrag von vwpassat - 26.06.11 - 17:18 Uhr
Selbst wenn sowas eintreten würde, Du bist innerhalb Deutschlands!
Da reicht Deine Krankenversicherung immer aus.
Beitrag von lagefrau78 - 26.06.11 - 18:01 Uhr
Alles klar - vielen Dank!
Ich denke, dann verzichte ich auf die Versicherung.
Beitrag von schneeglitzern - 27.06.11 - 06:56 Uhr
Die Rücktrittsversicherung ist nur für den Reisepreis zuständig, nicht aber für einen evtl. Transport.
Außerdem glaube ich nicht, dass sie den Fall überhaupt abdeckt, wenn die Schwangerschaft schon besteht. Ich würde mal anrufen.
Gruß
Schneeglitzern
Beitrag von lagefrau78 - 27.06.11 - 10:59 Uhr
"Ich würde mal anrufen." - Schon passiert, die gleichen Bedenken hatte ich nämlich auch. Dass die Notfallversorgung innerhalb Deutschlands in jedem Fall gesichert ist, ist ja klar.
Für einen Aufpreis ist aber tatsächlich auch ein Rücktransport innerhalb Deutschlands drin - auch in der Schwangerschaft und bei Komplikationen, ganz egal, wie lange die Schwangerschaft schon besteht.
Bin freudig überrascht. 
Beste Grüße und vielen Dank!
