Elterngeld (+ Teilzeit) und Urlaub

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Beitrag von bayswater - 26.06.11 - 16:07 Uhr

Hallo zusammen,

ich möchte bereits jetzt meine ganzen Formulare vorbereiten und da stelle ich mir jetzt eine Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.

Ende Juli wird voraussichtlich unsere Tochter geboren und ich möchte dann direkt als Vater für 2 Monate in Elternzeit gehen.

Ich werden dann, so ist es geplant, zusätzlich 30 Std. / Woche arbeiten gehen.
Derzeit arbeite ich Vollzeit.

Nun habe ich bereits den Elterngeldantrag ausgefüllt und frage mich, warum die Elterngeldstelle wissen möchte, ob ich während des Bezuges Urlaub habe.
(Abschnitt 13)

Ist es sinnvoller keinen Urlaub zu nehmen während des Zeitraums? Wenn ja, was hat das für einen Sinn?

Des weiteren ist anzugeben "... der Urlaub resultiert aus einer Tätigkeit mit ___ Wochenstunden."

Ich übe ja letztendlich die gleiche Tätigkeit aus, nur dass ich meine wöchentliche Arbeitszeit für 2 Monate herabsetze. Aber welche Arbeitszeit gebe ich an? die 30 Stunden oder bezieht sich das auf meinen Resturlaub aus 2011 (der Vollzeitstelle)?

So ganz verstehe ich diese Frage nicht.... #schwitz

Würde mich sehr über eure Antworten freuen
#danke


LG

Beitrag von susannea - 26.06.11 - 18:28 Uhr

Es ist sinnvoller genrell während der Teilzeitarbeit nicht soviel Urlaub zu nehmen, da die ANzahl der Tage sich ja insgesamt nicht verändert (wird nichts gekürzt, darf nichts umgerechnet werden usw. in der Elternzeit bei Teilzeit) und du in der Vollzeitarbeit dann mehr von einem Urlaubstag hast.

Die Frage nach dem woraus der Urlaub resultiert ist auch einfach zu beantworten, der Urlaubstag bzw. eine Urlaubswoche wird dann mit Vollzeit berechnet, da er ja daraus resultiert. Nimmst du also eine Woche Urlaub und arbeitest dann 3 Wochen mit 30/h Woche bist du über die erlaubten 120h/Monat rüber!

Beitrag von bayswater - 28.06.11 - 22:31 Uhr

Hallo vielen Dank.

Also wenn ich Urlaub nehme, darf ich im Monat nicht über 120 Std. (Urlaub + Arbeit) kommen?
Ansonsten ist in Sachen Elterngeld und Urlaub nichts zu beachten? habe ich das richtig verstanden?

Beitrag von susannea - 28.06.11 - 22:37 Uhr

Ja, das hast du richtig verstanden.
Nein, sonst sollte nichts zu beachten sein.