Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich, verheiratet, Elternzeit, Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet.
1.Kind geboren am 26.09.2010
2.Kind ET Anfang Februar 2012
Ich weiß, dass der Bezugszeitraum ausschlaggebend ist, also September 2010 - August 2011. September 2011 - Januar 2012 mit 0 Euro bei der Berechnung angesetzt werden und die restlichen 7 Monate vor der 1.Geburt hinzugerechnet werden. (
Stimmt doch, oder?)
ABER, ist es richtig, dass ich die Splittung des ersten Elterngeldes widerrufen muss, da es sonst als Einkommen beim zweiten Elterngeld angerechnet wird?

Ich DANKE Euch für Eure Hilfe, das ist ja komplizierter als jede Steuererlärung.
Liebe Grüße
Moni
Elterngeld beim 2. Kind (im Auszahlungszeitraum des 1.Kindes)
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von 23082008 - 26.06.11 - 20:05 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 26.06.11 - 20:11 Uhr
bezogen hast du elterngeld auch für den september 2010 (falls du 12 monate hattest?!)
dann zählen die monate oktober 2010 bis anfang mutterschutz.
je nachdem ob der muschu im jan anfängt oder im dez sind das dann die monate oktober, november und gegebenfalls dezemebr dei mit 0€ zählen.
ich denke der auszahlungszeitraum spielt keine rolle- da kannste ja nochmal nachfragen!
hast also 10/12 deines jetzigen elterngeldes und den geschwisterbonus in höhe von 10% (mind., 75€)
lisasimpson
Beitrag von susannea - 26.06.11 - 20:14 Uhr
Das war nicht ihre Frage ;)
Es geht darum, dass das Elterngeld vom 1. Kind auf das fürs 2. Kind als Einkommen angerechnet wird.
Beitrag von lisasimpson - 26.06.11 - 20:15 Uhr
und stimmt das?
lisasimpson
Beitrag von susannea - 26.06.11 - 20:17 Uhr
Ja klar stimmt das!
Beitrag von susannea - 26.06.11 - 20:18 Uhr
Erkennt man doch an dem "dass", wäre es fraglich odder als Frage, müsste dort "ob" stehen ;)
Beitrag von lisasimpson - 26.06.11 - 20:58 Uhr
o.k, das war mir nicht klar.
lisasimpson
Beitrag von susannea - 26.06.11 - 20:16 Uhr
Ja, das stimmt, dass du es wiederrufen solltest, wenn du keine Geld verschenken willst.
Da du ja schon im Januar in den Mutterschutz gehst und Geld bis zum 25.9.2011 gezahlt wird, zählen eigentlich die Monate Januar bis Dezember 2011 und somit dann nur noch Oktober bis Dezember 2011, also werden 9 Monate von vor dem 1. Mutterschutz genommen. Es sei denn du bist Beamtin!
Beitrag von 23082008 - 27.06.11 - 14:08 Uhr
Beitrag von 23082008 - 31.08.11 - 16:11 Uhr
Hallo,
ich wollte die falsche Antwort susannea richtig stellen:
NEIN, es wird NICHT angerechnet. Hier die Antwort direkt von der Elterngeldstelle:
"...Bezüglich Ihrer Frage teile ich Ihnen nun mit, dass sich die Höhe der hälftigen Auszahlung des Elterngeldes für Ihr Kind XXX geb. 26.09.2010 nicht auf die Höhe des Elterngeldes Ihres im (voraussichtl.) Februar 2012 Neugeborenen Kindes auswirkt. Ein Anrechnung beim Neugeborenen Kind erfolgt somit nicht. Eine Änderung der Splittung ist somit nicht erforderlich. Allerdings ist darauf zu achten, dass sich die hälftige Auszahlung des Elterngeldes auf die Steuerprogression bei der Steuererklärung 2012 auswirken kann. Näheres zur Steuerprogression erfahren Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt. Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zu Ihrer zur Zufriedenheit beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen ..."
Viele Grüße
Moni
