Elterngeld beim 2. Kind (im Auszahlungszeitraum des 1.Kindes)

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Beitrag von 23082008 - 26.06.11 - 20:05 Uhr

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Ich, verheiratet, Elternzeit, Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet.
1.Kind geboren am 26.09.2010
2.Kind ET Anfang Februar 2012

Ich weiß, dass der Bezugszeitraum ausschlaggebend ist, also September 2010 - August 2011. September 2011 - Januar 2012 mit 0 Euro bei der Berechnung angesetzt werden und die restlichen 7 Monate vor der 1.Geburt hinzugerechnet werden. (#kratzStimmt doch, oder?)

ABER, ist es richtig, dass ich die Splittung des ersten Elterngeldes widerrufen muss, da es sonst als Einkommen beim zweiten Elterngeld angerechnet wird?

#danke
Ich DANKE Euch für Eure Hilfe, das ist ja komplizierter als jede Steuererlärung.#augen

Liebe Grüße
Moni

Beitrag von lisasimpson - 26.06.11 - 20:11 Uhr

bezogen hast du elterngeld auch für den september 2010 (falls du 12 monate hattest?!)
dann zählen die monate oktober 2010 bis anfang mutterschutz.
je nachdem ob der muschu im jan anfängt oder im dez sind das dann die monate oktober, november und gegebenfalls dezemebr dei mit 0€ zählen.

ich denke der auszahlungszeitraum spielt keine rolle- da kannste ja nochmal nachfragen!
hast also 10/12 deines jetzigen elterngeldes und den geschwisterbonus in höhe von 10% (mind., 75€)

lisasimpson

Beitrag von susannea - 26.06.11 - 20:14 Uhr

Das war nicht ihre Frage ;)

Es geht darum, dass das Elterngeld vom 1. Kind auf das fürs 2. Kind als Einkommen angerechnet wird.

Beitrag von lisasimpson - 26.06.11 - 20:15 Uhr

und stimmt das?

lisasimpson

Beitrag von susannea - 26.06.11 - 20:17 Uhr

Ja klar stimmt das!

Beitrag von susannea - 26.06.11 - 20:18 Uhr

Erkennt man doch an dem "dass", wäre es fraglich odder als Frage, müsste dort "ob" stehen ;)

Beitrag von lisasimpson - 26.06.11 - 20:58 Uhr

o.k, das war mir nicht klar.

lisasimpson

Beitrag von susannea - 26.06.11 - 20:16 Uhr

Ja, das stimmt, dass du es wiederrufen solltest, wenn du keine Geld verschenken willst.

Da du ja schon im Januar in den Mutterschutz gehst und Geld bis zum 25.9.2011 gezahlt wird, zählen eigentlich die Monate Januar bis Dezember 2011 und somit dann nur noch Oktober bis Dezember 2011, also werden 9 Monate von vor dem 1. Mutterschutz genommen. Es sei denn du bist Beamtin!

Beitrag von 23082008 - 27.06.11 - 14:08 Uhr

#danke

Beitrag von 23082008 - 31.08.11 - 16:11 Uhr

Hallo,

ich wollte die falsche Antwort susannea richtig stellen:

NEIN, es wird NICHT angerechnet. Hier die Antwort direkt von der Elterngeldstelle:

"...Bezüglich Ihrer Frage teile ich Ihnen nun mit, dass sich die Höhe der hälftigen Auszahlung des Elterngeldes für Ihr Kind XXX geb. 26.09.2010 nicht auf die Höhe des Elterngeldes Ihres im (voraussichtl.) Februar 2012 Neugeborenen Kindes auswirkt. Ein Anrechnung beim Neugeborenen Kind erfolgt somit nicht. Eine Änderung der Splittung ist somit nicht erforderlich. Allerdings ist darauf zu achten, dass sich die hälftige Auszahlung des Elterngeldes auf die Steuerprogression bei der Steuererklärung 2012 auswirken kann. Näheres zur Steuerprogression erfahren Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt. Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zu Ihrer zur Zufriedenheit beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen ..."

Viele Grüße
Moni