Wieso bekommt sie keine Pflegestufe??? Bitte Hilfe

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Beitrag von kathy1980 - 27.06.11 - 11:40 Uhr

Hallo,

meine Mutter hatte letztes Jahr im Oktober einen recht schweren Schlaganfall. Seitdem sind ihr rechter Arm und das rechte Bein nicht mehr wirklich einsatzfähig. Wir kochen für sie, waschen für sie, machen ihre Wohnung sauber, fahren mit und für sie einkaufen, bringen sie zu Ärzten und Therapien, helfen ihr beim Duschen und Baden usw. Im Endeffekt helfen wir ihr bei fast allem. Aber sie bekommt kein Pflegegeld bewilligt!

Kennt das vielleicht jemand von euch und kann mir ein paar Tipps geben? Es ist ja nicht so, als wollten wir etwas beantragen, was uns nicht zusteht. Wie gesagt, sie braucht ja bei fast allem Hilfe.....

Ich wäre für jeden noch so kleinen Rat dankbar.

LG Kathy

Beitrag von mansojo - 27.06.11 - 11:54 Uhr

hallo,


http://www.pro-vita.info/pflegestufenrechner/zum-rechner/





wer hat denn eure mutter eingestuft?


unsere großmutter hat zu dem mdk mitarbeiter immer gesagt alles in ordnung und bekam damit natürlich auch keine einstufung

es muss eideutig ersichtlich sein das eure mutter hilfe benötigt


lg

Beitrag von loonis - 27.06.11 - 11:59 Uhr




Schau mal hier ,da ist alles gut beschrieben:

http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegestufe_1.html

War der MDK bei Deiner Mutter?

LG Kerstin

Beitrag von bruchetta - 27.06.11 - 12:58 Uhr

Pflegestufe 1 ist erfüllt, wenn sie täglich mindestens 45 Minuten Hilfe braucht beim Waschen/Baden, Füttern und regelmäßige Arzbesuche (Mobilität, z.B. Dialyse).
Wenn das nicht gegeben ist, und es wird minutiös abgerechnet, bekommt Ihr max. die Pflegestufe 0.

Beitrag von manavgat - 27.06.11 - 14:51 Uhr

Ich habe da nur einen Rat:

Fachanwältin für Sozialrecht beauftragen und gut ist.

Es wird häufig abgewimmelt, wenn es Pflegebedarf gibt dann oft zu wenig.

Wer sich nicht wehrt, hat dann eben Pech.

Gruß und alles Gute für Deine Mutter

Manavgat

Beitrag von oma.2009 - 27.06.11 - 20:57 Uhr

Hallo Manavgat,

einen Fachanwalt für Sozialrecht muß man aber selber bezahlen. Einfacher ist es, sich einem der beiden Großen Sozialverbände (SoVD oder VDK) anzuschließen. Das kostet nur minimalen Beitrag und die Leute dort "steigen" mit den dann kostenfreien Rechtsanwälten (die werden aus den Mitgliedsbeiträgen bezahlt und kennen sich super aus) auch in bereits bestehende Fälle ein. Mir hat der SoVD jedenfalls sehr geholfen, und der Verband ist nicht nur für alte Leute da.

@TE. lasse dir von der Krankenkasse deiner Mutter ein Pflegetagebuch schicken und führe es über mehrere Tage, dann hast du den Nachweis, wie lange ihr für welche hilfe gebraucht habt. Dieses legst du dann dem MDK vor bzw. evtl. dann auch dem Sozialverband. (Ach ja, und wenn ein Mitarbeiter vom MDK kommt, dann darf deine Mutter NICHT sagen: ich kann das alles noch!!!!!;-)

LG

Beitrag von schubidu-50 - 27.06.11 - 21:11 Uhr

War der MDK schon da und hat eine Pflegestufe abgelehnt?? Wenn ja dann Widerspruch einlegen..

Wenn der MDK kommt und euch "überprüft" sollte einer von euch dabei sein.. Fragt der Mitarbeiter deine Mutter ob sie sich allein wäscht u.s.w. und deine Mutter sagt: "ja mach ich" schreibt er das so auf und lehnt eine Pflegestufe ab. Am besten ihr führt Buch über alles was ihr macht auch die Zeiten fürs Einkaufen und Wohnung putzen aufschreiben, es zählt jede Minute.

Die oben aufgeführten Links sind gut...

Wichtig ist auch das ihr für die Plegestufe 1 täglich MEHR als 45 Minuten (also mind. 46 min.) Grundpflege erreichen müsst.

Beitrag von kati543 - 27.06.11 - 22:17 Uhr

Ich Pflege offiziell seit einem Jahr meinen Sohn. Er hat die PS 1 seit Januar 2010 anerkannt bekommen. Da war er gerade 2 geworden. Habt ihr denn ein Pflegetagebuch geschrieben und habt ihr auch den Gutachter des MdK gezwungen, es mitzunehmen? Denn das Gesetz sagt ganz klar aus, dass der Gutachter der Aussage der pflegenden bzw. der zu pflegenden Person zu glauben hat, erst wenn die keine Aussagen machen, muss der Gutachter schätzen. Ob natürlich eine halbseitige Lähmung für eine PS 1 reicht, kann ich dir so nicht sagen. Die Frage ist immer, wieviel sie noch teilweise oder ganz selber machen kann. Z.B. wird sie vielleicht Hilfe beim Waschen brauchen, aber Essen kann man auch mit einer Hand, wenn Fleisch,... schon klein geschnitten ist. Aber das bringt dir max. 1 Minute.
Bei Art-und Therapeutenbesuchen zählt immer nur die Zeit der An - und Abfahrt. Die Wartezeit dort zählt nur bei Kindern bis 8 Jahren.
Habt ihr denn den SBA beantragt?

Beitrag von kathy1980 - 03.07.11 - 21:31 Uhr

Ich weiss nicht, ob ihr das jetzt noch lest aber trotzdem danke für eure Antworten. Wir sind alles noch mal durchgegangen und haben natürlich Einspruch eingelegt. Ist jetzt alles wieder in der Mache.

LG Kathy