Wohngeld/ ALG II und neuer Job

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Beitrag von nicosmama2009 - 27.06.11 - 12:37 Uhr

Hallo,

jetzt habe ich doch mal eine Frage. Ich habe während meiner Hartz4 Zeit, die sich gott sei dank nur auf eine Woche belief, für meinen Sohn Wohngeld beantragt, welches auch bewilligt wurde. Ich wurde in der Berechnung logisch, nicht berücksichtigt.

BERÜCKSICHTIGT WURDE NUR MEIN SOHN.

Nun habe ich seit ein paar Tagen wieder einen Job und habe nun den Anhang des Wohngeldantrages gelesen, der mich doch etwas stutzig macht.

z.b. erhöht oder verringert sich die kaltmiete oder das einkommen der berücksichtigten person, ALSO DAS MEINES SOHNES!!!

Da wird sich ja nichts ändern, seine Einkünfte bleiben wie Sie sind, vorerst zumindest.


Muss ich denn nun meinen Arbeitsvertrag einreichen oder steht das Wohngeld meinem Kind weiterhin zu?

Klärt mich mal auf... wenn ich falsch liege und bitte keine "Klugscheisser oder Beschimpfungen".

Normale Frage, normale Antworten....

Gruss

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 27.06.11 - 12:49 Uhr

hallo,

ja, du reichst deinen arbeitsvertrag dort ein, bzw. das was du verdienst.
dann wird ausgerechnet ob dein gehalt für euch beide ausreicht.

da du alg2 bezogen hast und sie die kinder gern über die wohngeldstelle laufen lassen, waren deine monatlichen bezüge nicht ausreichend gewesen - demnach gab es unterstützung.
hast du jetzt schon länger deinen job? du hast von einer woche alg2-bezug geschrieben. wenn du nun schon länger wohngeld beziehst, und es sollte zu unrecht sein - so wirst du zurück zahlen müssen.


die gegenfrage wäre jetzt, warum sollte dein sohn wohngeld bekommen wenn dein gehalt für euch beide ausreichend sein sollte? du bist ihm gegenüber auch finanziell verantwortlich.


vg



ich denke du wirst auch andere antworten bekommen, die du nicht hören wolltest - dafür ist urbia bekannt #schein

Beitrag von nicosmama2009 - 27.06.11 - 13:02 Uhr

ich habe noch kein wohngeld ausgezahlt bekommen, sollte für juni einmal nachgezahlt werden. ich werd den vertrag einreichen, auf jeden fall!

so bin ich dann auf der richtigen seite. wollte nur ein paar antworten ob ich den nun ganz falsch liege, das beamtendeutsch ist ja nicht immer einfach.

mal sehen was dann rauskommt, ich denke nix....ich verdiene dann nicht viel, aber bestimmt wieder genug um alles zu streichen. wie auch sonst. ;-)

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 27.06.11 - 13:10 Uhr

warte es ab, bei wohngeld wird ja auch kindergeld und kindesunterhalt heraus genommen beim berechnen.

vg