von wem geld zurück

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Beitrag von sternchen68 - 27.06.11 - 13:22 Uhr

hallo
heute morgen habe ich jemanden erzählt das wir nächsten monat heiraten werden,sie meint oh dann hat ja dein mann die l-steuerkl.3
ja sagte ich und ich werde ab september zu hause bleiben(nur noch 400 euro job)
da meint sie oh dann bekommt ja dein mann von januar bis juni die zuviel gezahlte steuer von seiner firma zurück
hm wie hat sie das gemeint?wir hatten bisher beide die1....aber wie gesagt ich gehe ab september keine arbeit mehr nach.
muss er denn da was einreichen oder so?wer kann mir helfen

Beitrag von lichtchen67 - 27.06.11 - 13:27 Uhr

Zuviel gezahlte Steuer bekommt man vom Finanzamt zurück, nicht vom Arbeitgeber #kratz. Im Normalfall mit der Steuererklärung, die ihr nächstes Jahr macht.

Ob du arbeit hast oder nicht, ändert dann an der Steuerklasse III Deines Mannes nix. Nach der hochzeit einen Gang zum Finanzamt machen und die Steuerklasse Deines Mannes in III ändern lassen und Deine - bis September ja noch - entsprechend in V ändern lassen.

lichtchen

Beitrag von sternchen68 - 27.06.11 - 13:30 Uhr

danke schön

Beitrag von susannea - 27.06.11 - 13:31 Uhr

Der AG kann einen Lohnsteuerjahresausgleich machen, dann gibts auch von dem evtl. etwas zurück ;)

Aber die Regel ist die EInkommenssteuererklärung, das stimmt.

Beitrag von kathi.net - 27.06.11 - 13:27 Uhr

Bei Steuerklasse 3/5 müßt ihr eine Steuererklärung abgeben. Ob sich daraus jetzt aber eine Rückzahlung (vom Finanzamt!) ergibt, kann man so pauschal nicht sagen.

Beitrag von windsbraut69 - 27.06.11 - 13:31 Uhr

Ihr könnt für das Jahr der Hochzeit eine gemeinsame Steuererklälrung abgeben und dabei ggf. profitieren sowie dann eben nach der Heirat die Steuerklassen ändern.

Der AG hat damit nicht zu tun.

Gruß,

W

Beitrag von nele27 - 27.06.11 - 13:49 Uhr

Ich habe im September 2008 in die 3 gewechselt und mit der Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr einen ordentlichen Batzen Kohle zurückbekommen! Es waren in unserem Fall über 4000 Euro.

So ist das gemeint...

LG, Nele

Beitrag von sternchen68 - 27.06.11 - 14:08 Uhr

danke schön,ja mein mann wird ab august dann auch in die 3 wechseln,nur ich habe ja auch bis august dann gearbeitet,denke mal dann wir das angerechnet von mir....allso von januar bis august.nur er verdient ja das doppelte als ich
lg

Beitrag von myimmortal1977 - 28.06.11 - 00:17 Uhr

Ich glaube, sie vertauscht da etwas. Man kann, z. B. Werbungskosten, als Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Je später man dieses im Jahr tut, umso höher wird der monatliche Freibetrag, den das Finanzamt auf die Lohsteuerkarte einträgt.

Z. B. km-Geld 2.400 € Lohnsteuerermäßigung über das Jahr. Läßt man es gleich am Anfang des Jahres eintragen, hat man gleichmäßig jeden Monat 200 € vom Verdienst frei, wo man auf den Betrag keine Lohnsteuer entrichten muss.

Läßt man es erst im Oktober auf der LSK eintragen, würde da stehen, dass man ab Oktober jeden Monat 800 € vom Verdienst frei hätte, keine Lohnsteuer auf den Betrag zu entrichten.

Aber bei einem Lohnsteuerklassenwechsel muss man sich das eigentlich über den Lohnsteuerjahresausgleich wiederholen.

LG Janette

Beitrag von sternchen68 - 28.06.11 - 13:18 Uhr

ich danke dir,also fahren wir zum finanzamt und sagen wir möchten einen freibetrag eintragen lassen? (Fahrgeld)
sorry aber habe mich mit dem thema nie befasst,wenn ich das falsch verstanden habe dann berichtige mich ruhig

lg heike