Hallo!
Wir möchten nächstes Jahr bauen.
Jetzt haben wir von meiner Tante/meinem Onkel das (Wahnsinns-)Angebot bekommen, dass sie uns privat Geld leihen würden. Summe: 50.000 Euro. Zurückzuzahlen in kleinen Raten für fast keine Zinsen. Mit privatem Darlehensvertrag.
Kennt sich jemand aus?
Ist das ein Problem, wenn sie uns "einfach mal so" 50.000 Euro überweisen? Wem fällt das auf? Was sagt der Fiskus dazu? Fallen irgendwelche Steuern an?
Würde mich sehr über Antwort freuen!
Grüße
privates Darlehen
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Beitrag von lotte80 - 27.06.11 - 14:09 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 27.06.11 - 14:15 Uhr
keine Steuern , aber alle Überweisungen über 10.000 € meldet die Bank wegen des Geldwäschegesetzes.
Beitrag von ujn1 - 27.06.11 - 22:55 Uhr
Hallo Lotte80,
wahrscheinlich passiert gar nichts, wenn sich alle still verhalten. Die o.g. Grenze von 10.000€ für eine Verdachtsanzeige wegen Geldwäsche gilt nämlich nur für Bareinzahlungen. Als es die Eigenheimzulage noch gab, wäre es wahrscheinlich dem Finanzamt aufgefallen, das sich aus diesem Anlass immer eine Aufstellung machen ließ, wie man das Bauvorhaben bzw. die Eigentumswohnung finanziert hat. Aber die ist ja bekanntlich abgeschafft.
Wenn ihr das ganz legal machen wollt: Keine Angst. Es ist natürlich erlaubt, ein Darlehensgeschäft zwischen Privatleuten abzuschließen.
Die steuerrechtliche Beurteilung richtet sich danach, ob der Vertrag, wie es so schön heißt, so ausgestaltet ist, wie er auch unter Fremden üblich wäre.
Ist diese Frage zu bejahen, wird der Vertrag wie jeder andere Darlehensvertrag beurteilt. Bei privat genutztem Wohneigentum könnt Ihr die Schuldzinsen nicht absetzen (genau wie beim Bankkredit), die Einnahmen Eurer Verwandten sind von diesen dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung als Kapitalerträge auf Anlage KAP zu erklären.
Anders ist es, wenn marktunüblich niedrige Zinsen vereinbart werden, im Extremfall auf die Zinszahlung komplett verzichtet wird. Dann wird das FA in der Regel von einer Schenkung, zumindest in Höhe der nicht gezahlten Zinsen ausgehen. Gehen wir von einem marktüblichen Zins von 4% bei 10 Jahren Zinsbindung aus, so sind das bei 50.000€ ca. 2000€ pro Jahr. Allerdings hat in Erbschaftssteuerklasse III jeder Beschenkte von jedem Schenker (d.h. Du und Dein Mann jeweils von Tante und Onkel) einen Freibetrag von 20.000€ alle 10 Jahre. Das heißt, wenn keine weiteren Schenkungen hinzukommen, liegt Ihr damit deutlich unter dem Freibetrag und es wird keine Schenkungssteuer fällig. Da keine Zinsen anfallen, müssen Onkel und Tante natürlich auch nichts als Kapitaleinkünfte versteuern.
Selbst wenn sie Euch das Geld komplett schenken, z.B. zweckgebunden für den Kauf des Hauses, dann liegt Ihr unter dem Freibetrag, da es insgesamt 4 Schenkungen gibt. Zum einen von Deiner Tante an Dich und an Deinen Mann, und zum anderen von Deinem Onkel an Dich und Deinen Mann. Damit habt Ihr 4x den Freibetrag von 20.000€, insgesamt also 80.000€, bis zu denen keine Schenkungssteuer anfällt.
Also: Keine Angst vorm Finanzamt, und bei der Ausfertigung des Darlehensvertrages rechtskundig beraten lassen!
LG
Beitrag von lotte80 - 28.06.11 - 10:36 Uhr
Hallo ujn1!
Vielen lieben Dank für die superausführliche Antwort. 
Sehr interessant. Auch der Tipp mit der Schenkung bzw. Zinsschenkung. Meine Tante will nämlich eigentlich nicht, dass es "groß an die Glocke" gehängt wird, und Zinsen will sie im Grunde genommen auch nicht. Somit müssten sie nichts versteuern und wir könnten einfach einen privaten Darlehensvertrag machen (,oder?)
Darf ich dich noch fragen, ob die Schenkung einer Rechtsform (Notar o.ä.) bedarf?
Liebe Grüße
Beitrag von ujn1 - 28.06.11 - 10:53 Uhr
Hi,
soweit ich weiß, bedarf der private Darlehensvertrag keiner besonderen Form. Um aber zu vermeiden, dass es mit dem FA zu einem Missverständnis kommt, würde ich mich vertrauensvoll an Euren Steuerberater wenden. Eine einmalige Beratung kostet nicht die Welt.
Man kann vorab auch beim Finanzamt einfach mal anrufen oder z.B. hier in München beim Service-Center vorbeigehen. Die dürfen zwar keine Rechtsberatung vornehmen, aber Auskunft geben, in welchem Fall von wem welches Einkommen auf welchem Formblatt zu erklären ist.
LG
Beitrag von lotte80 - 28.06.11 - 13:54 Uhr
Ja, dann werd ich mal beim Steuerberater anfragen.
Vielen Dank nochmal für Deine Hilfe!
Beitrag von manavgat - 28.06.11 - 11:41 Uhr
Das ist völlig legal.
Darlehensvertrag aufsetzen, ob man das notariell beglaubigen lassen muss, weiß ich nicht. Dein Onkel muss die Zinsen bei der Steuer angeben. Der Vertrag sollte alles enthalten, was banküblich ist. Auf der Überweisung muss zwingend stehen: Darlehen lt. Vertrag vom blalba. Damit das zugeordnet werden kann.
Lass Dir hier keinen Bären aufbinden oder Dich zu irgendwelchen Dingen hinreißen, die kein Mensch braucht.
Zur Sicherheit kannst Du auch die Verbraucherzentralen fragen. Das kostet nicht viel (glaub 20,-- Euro für die Beratung).
Gruß
Manavgat
Beitrag von lotte80 - 28.06.11 - 13:59 Uhr
Hallo Manavgat!
Danke auch Dir für die Antwort. 
Ich denk, ich werd jetzt doch einfach mal beim Steuerberater anfragen und dann im Internet nach einem formellen Vertrag Ausschau halten.
Liebe Grüße
