Elternzeit verlängern um 4 Monate, bitte um Hilfe bei Datumsangaben!

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Beitrag von kati.n - 28.06.11 - 08:29 Uhr

Hallo, ich muss ganz kurzfristig meine Elternzeit verlängern, mein Sohn geboren 07.07.2010, hatte ein Jahr Elternzeit beim AG beantragt. Nun ist es so das ich ab 08.07.11 einen Minijob bei einem anderen AG aufnehme und mein Sohn erst ab 01.10.11 in die Kita gehen wird, d.h. ich muss doch meine Elternzeit bis dahin verlängern bei meiner Vollzeitstelle, oder? Also mindestens bis Ende Oktober, weil ja da erstmal die Eingewöhnung statt findet.

Nun weiß ich nicht welche Datumsangaben dazu genau richtig sind, ich möchte es so schreiben:

Sehr geehrter ....,

hiermit beantrage ich eine Verlängerung meiner Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes Timo Nachtigal, geboren am 07.07.2010 um 4 Monate (vom 07.07.2011-31.10.2011).

oder 06.11.11 weil das genau 4 Monate sind? Aber wie ist das wenn ich dann z.B. ab 01.11.11 meinen Minijob in Vollzeit bzw. Festeinstellung umwandeln möchte, ist es dann egal das die Elternzeit noch läuft?

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen.

Ich freue mich über jeden hilfreichen Tipp. Danke.

Vg Katrin

Beitrag von emmy06 - 28.06.11 - 09:03 Uhr

weiß dein ag schon von all dem?

- dem minijob beim anderen ag muss dein hauptarbeitgeber zustimmen
- der verlängerung der elternzeit muss er nicht zustimmen, nach 1 jahr hast du keinen anspruch auf verlängerung, da ist also die kulanz des ag gefragt
- noch dazu ist es sehr kurzfristig, fristen zur verlängerung sind 7 wochen vor ende der elternzeit, also dann, wenn man nach 2 jahren doch noch das dritte anhängen möchte

wenn du teilzeit oder vollzeit nach der elternzeit bei dem anderen ag arbeiten willst, musst du deinen hauptarbeitsverhältnis kündigen.
wenn klar ist, das du beim minijob so,päter mehr arbeiten kannst, dein jetziger ag der elternzeitverlängerung zustimmt, dann verlängere doch gleich um 1 komplettes jahr oder noch länger und arbeite teilzeit in elternzeit bei dem neuen ag....



lg