Versorgungsausgleich, Scheidung - kann mir jemand helfen?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von superschatz - 28.06.11 - 10:06 Uhr

Hallo,

folgendes, der Scheidungsantrag wurde eingereicht und der Versorgungsausgleich beantragt. Das Formular dafür wurde mir von meinem Anwalt weitergeleitet und habe ich nun vor mir liegen.

Mit allen Fragen habe ich kein Problem, allerdings stehe ich bei einer Frage echt auf dem Schlauch.

"2. Haben Sie Anrechte in einer gesetzlichen Rentenversicherung erworben (z.B. als Arbeiter oder Angestellter, Kindererziehungszeiten)?"

Mein Sohn ist nun knapp 2 1/2, er wurde in der Ehe geboren und ich betreue ihn seit seiner Geburt. Vor der Geburt bzw. in der Schwangerschaft war ich allerdings arbeitslos (hatten uns darauf geeinigt, da zwei Umzüge und Co. anstanden)
Die offizielle Trennung erfolgte 3 Monate nach der Geburt, der Scheidungsantrag wurde 2 Jahre nach der Trennung eingereicht.

Was muß ich denn nun da angeben? Über Google habe ich gefunden, dass man sich diese Kindererziehungszeiten anerkennen lassen muß. Werden sie mir überhaupt anerkannt, obwohl ich in keinem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe? Wie und wo muß das passieren?


Vielleicht kann mir ja jemand helfen. :-)


LG
Superschatz

Beitrag von superschatz - 28.06.11 - 10:27 Uhr

Und gerade ist noch eine Frage aufgetaucht:

"7. Haben Sie einen privaten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen?"

Ich habe zwei Verträge, bei denen ist es auch ganz klar. Die habe ich auch schon angegeben. Allerdings gibt es noch einen 3. Vertrag, dort bin ich Versicherungsnehmer, aber nicht versicherte Person. Das ist nämlich mein Sohn. Muß ich die nun mit angeben? Er hat ja eigentlich gar nichts damit zutun.
Ich konnte ihn damals nicht als Versicherungsnehmer eintragen lassen, da ich die Unterschrift des Vaters gebraucht hätte (gemeinsames Sorgerecht).

Beitrag von hygeia - 28.06.11 - 11:09 Uhr

Im Zweifelsfall immer den Anwalt fragen!Der kann die da am besten Auskunft geben.

Liebe Grüße

Beitrag von hygeia - 28.06.11 - 11:08 Uhr

Hallo,

zu 2.
Ja du hast Anrechte in einer gesetzlichen Rentenversicherung erworben da du ein Kind geboren hast und dieses betreust.
Diese Kindererziehungszeiten werden in deinem Versicherungsverlauf berücksichtigt.

Gruß

Beitrag von manavgat - 28.06.11 - 11:26 Uhr

Wenn Du einen Anwalt beschäftigst, dann hast Du das Recht solche Sachen per Telefon zu klären! Das ist in den anwaltlichen Gebühren enthalten, wenn Du nur eine Auskunft für eine laufende Sache haben willst.

Gruß

Manavgat