Arbeitsrecht - wer kennt sich aus?

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Beitrag von jennyp - 28.06.11 - 15:59 Uhr

Hallo Zusammen,

ich habe vor der Geburt meines Sohnes 3 Jahre Elternzeit beantragt. Im Nachhinein ein Fehler, da er im Februar geboren wurde. Nun habe ich für ihn ab Sommer einen Kindergartenplatz und muss arbeiten um den Kindergarten auch bezahlen zu können. U3 Plätze sind ganz schön teuer.

Mein Arbeitgeber hat ab September noch keine Verwendung für mich, hat mir jedoch eine Erlaubnis gegeben bis zu 30 Stunden nebenbei zu arbeiten. Da ich Buchhalterin bin wollte ich zur Zeitarbeit gehen. Muss mir dann mein Arbeitgeber meine Steuerkarte wieder geben, oder wie wird das abgerechnet?

Nun habe ich aber gehört, dass die Auszubildende, die meinen Job übernommen hat, nun im Sommer übernommen werden soll.

Für mein Verständnis ist das irgendwie nicht richtig. Müsste ich da nicht Vorrang haben? Ausserdem weiß ich, dass wenig zu tun ist. Dann wird es vermutlich darauf hinauslaufen, dass sie mich abfinden werden. Es wird sich ja bis februar dann nicht so viel ändern. Ich hätte da im Prinzip kein Problem mit, wenn die Konditionen stimmen, aber dann wäre es ja fair es mir jetzt zu sagen. Dann kann ich mir gleich was festes suchen und muss mich nicht für 5 monate bewerben, was sicher eh nicht so leicht wird.

Weiß jemand wie das alles rechtlich aussieht? Gerade im Hinblick auf die Azubine. Und hat jemand einen Rat, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll?

Vielen Dank im Voraus

LG
Jenny

Beitrag von kati543 - 28.06.11 - 16:13 Uhr

Eigentlich ist das von AG-Seite aus völlig logisch, die Azubine weiterzubeschäftigen und dich zu kündigen. Ich weiß, es klingt hart (ich bin auch in derselben Situation mit 2 kleinen Kindern), aber du hast auf dem Arbeitsmarkt nun mal nur Nachteile - im Gegensatz zu der Azubine:
* 3 Jahre aus dem Beruf raus
* 3 Jahre aus der Firma raus
* Kleinkind, was bekannterweise in den nächsten Jahren sehr oft krank sein wird
* Unflexibilität schon allein durch das Kind
* permanentes Verlangen von Rücksichtnahme
* wahrscheinlich schon einige Jahre Betriebszugehörigkeit

Sag mir einen Grund, warum der AG dich weiterbeschäftigen soll?
Laut Gesetz bist du ab dem 1. Tag nach der Elternzeit kündbar wie jeder andere.

Beitrag von susannea - 28.06.11 - 16:53 Uhr

Wie groß ist denn dein AG?
DAvon hängt sowohl ab, ob sie dich jetzt beschäftigen müssen, als auch ob sie dich kündigen können.

Beitrag von jennyp - 28.06.11 - 19:35 Uhr

Wir haben am Hauptsitz Schätzungsweise so 100-150 MA.

Beitrag von susannea - 28.06.11 - 20:22 Uhr

Damit hast du auf jedden Fall Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit in der Firma.
Dies kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. UNd nach der Elternzeit kannst du Kündigungsschutzklage erlassen bei einer Kündigung.

Beitrag von manavgat - 28.06.11 - 17:09 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat?

Gruß

Manavgat

Beitrag von jennyp - 28.06.11 - 19:36 Uhr

Nein, den haben wir leider nicht.

Beitrag von sohnemann_max - 28.06.11 - 21:43 Uhr

Hi,

ich weiss es ist gemein ABER:

Der AG ist verpflichtet EINE Stelle im Betrieb freizuhalten bzw. freizumachen, wenn Du wiederkommst. Allerdings steht nirgendwo geschrieben, dass Du DEINE ALTE Stelle behalten darfst.

Logischerweise wird er erst ein Mal die Azubine damit besetzen - ist ja noch über 6 Monate wo Du vorhattest zu Hause zu bleiben. Zum anderen ist es so, er wird wissen, dass Du nicht mehr Vollzeit arbeiten wirst (oder willst Du). Warte doch erst Einmal ab was sich ergibt. Sicherlich will er Dich nicht loshaben - so wie es jetzt den Anschein hat.

Du hast die Chance, jetzt 30 Stunden zu arbeiten. Nutze die Chance. Gerade im Buchhaltungsbereich gibt es tolle Chancen gerade für Mamis. Genau so etwas habe ich durch Zufall gefunden, als ich nach 3 Jahren wieder mit dem Arbeiten angefangen habe.

LG
Caro, die jetzt in der Buchhaltung und im Personalbereich arbeitet (auch schon wieder fast 4 Jahre)