Elterngeld und Steuererklärung

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von 16061986 - 28.06.11 - 18:08 Uhr

Hallo, ich habe heute einen Brief vom Finanzamt bekommen (und natürlich keinen mehr erreicht).Die wollen ne Steuererklärung für2010. Ich hab ende Dezember 2009 ein kind bekommen und dann natürlich nicht gearbeitet,hab nur elterngel bekommen. hab auhc keine Lohnsteuerkarte (mein vertrag ist ende august 2009 ausgelaufen,hab alg1 bekommen bis mutterschutz und weil ich eine meldebescheinigung brauchte hab ich bei der stadt gesagt für 2010 brauche ich keine lohnsteuerkarte).
Muss ich jetzt eine erklärung machen??
die wollen auch die LSK haben aber ich hab ja gar keine bekommen...

Beitrag von 16061986 - 28.06.11 - 18:08 Uhr

ach ja ich sollte dazu sagen das ich alleinerziehend bin und auch zu der zeit war...

Beitrag von kati543 - 28.06.11 - 19:12 Uhr

Ja, musst du. Wer Lohnsteuerersatzleistungen bezieht, muß eine Steuererklärung abgeben, wenn die Leistungen einen gewissen Betrag (410€) übersteigen.
Die Karte für 2010 brauchst du auf alle Fälle, denn es gibt keine weiteren Karten, d.h. die ist immernoch gültig - auch jetzt noch. Und die schickst du dem FA auch nicht ein, sondern maximal eine Kopie davon und eben die Bescheinigung der Elterngeldstelle, Famka,...

Beitrag von 16061986 - 28.06.11 - 20:47 Uhr

und was kommt dann bei der erklärung raus? elterngeld und mutterschaftsgeld sind doch steuerfrei das versteh ich ned wieso ich dann die erklärung abgeben muss ich hab ja 2010 kein einkommen gehabt außer diese leistungen

Beitrag von kati543 - 28.06.11 - 21:06 Uhr

Und woher soll das FA das wissen? Genau deswegen sollst du ja die Erklärung abgeben.
Elterngeld (beim Mutterschaftsgeld bin ich mir nicht zu 100% sicher) ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Und darauf verzichtet das FA nur ungern.

Beitrag von susannea - 28.06.11 - 21:06 Uhr

Frag nach, ob es evtl. reicht, ein formloses Schreiben, dass du kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hattest, sondenr nur Lohnersatzleistungen. Manchmal reicht das.
Sonst kommt nichts raus ;)

Beitrag von 16061986 - 28.06.11 - 21:10 Uhr

ok super danke schön dann werd ich das mal so machen und wenn die dann immer noch ne erklärung wollen dann werd ich sie wohl machen :)

Beitrag von miau2 - 29.06.11 - 09:17 Uhr

Hi,
ich hatte genau so einen Brief wie du, finanziell gleiche voraussetzung (Unverheiratet, keine steuerpflichtigen Einkünfte in dem kompletten Jahr).

Auf dem Brief stand eine Nummer für Rückfragen, da habe ich angerufen. Der nette Sachbearbeiter hat seinen Chef gefragt, und die nette Antwort war, dass ein formloses Schreiben reichen würde, wo ich kurz bestätige, in dem Jahr keine steuerpflichtigen Einkünfte gehabt zu haben.

Ruf an und kläre es mit denen. Immer geht das wohl nicht - bei unserem Finanzamt ging es.

Viele Grüße
miau2

Beitrag von 16061986 - 29.06.11 - 09:49 Uhr

danke für die antwort. hab eben auch angerufen und ich soll das antwortschreiben hinschicken und eben auch draufschreiben das ich nur elterngeld und mutterschaftsgeld bekommen hab und keine weiteren einkünfte hatte :)