nebenbeschäftigung - alg2 - welcher vordruck ???

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Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 29.06.11 - 08:51 Uhr

huhu ihr lieben,

ich habe eventuell die möglichkeit einen nebenjob zu bekommen. nun stellt sich mir die frage, welchen vordruck ich nehmen kann zum ausdrucken, um diesen dann meinen arbeitgeber und dem jobcenter vor zu legen - als nachweis.

habe zwar gestern schon geschaut, aber ich weiß nicht WELCHER der richtige ist.

vielen dank und einen #sonne igen tag

Beitrag von thea21 - 29.06.11 - 09:53 Uhr

Hallo,

hö?

Nebenjob bei ALG 2? (ist ALG2 ein Hauptjob?)

Bist du in ALG 2 Bezug?

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 29.06.11 - 10:09 Uhr

wieso kann man nicht ohne ironie antworten - ist das denn so schwer?

was soll ich denn dann schreiben? minijob?

und ja, bin ich leider,...

Beitrag von thea21 - 29.06.11 - 10:17 Uhr

Öm, da war keine Ironie "dabei"....

War schlicht ne Verständnisfrage.

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 29.06.11 - 10:23 Uhr

ok,... habe es auf den alg2-job bezogen

Beitrag von windsbraut69 - 29.06.11 - 10:08 Uhr

Hast Du dann 2 Jobs?
Was willst Du denn Deinem AG nachweisen?

Gruß,

W

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 29.06.11 - 10:18 Uhr

hallo,

nein. ich beziehe alg2 und kann mir jetzt etwas dazu verdienen. dafür brauche ich doch einen antrag vom jobcenter. da man einige ja auch ausdrucken kann wollte ich gern wissen welcher es wäre von den hinterlegten auf der homepage.

ich muss doch meinem arbeitgeber den schein vorlegen zum ausfüllen um ihn dann bei meinem sachbearbeiter ein zu reichen.

mfg

Beitrag von windsbraut69 - 29.06.11 - 10:22 Uhr

Völlig falscher Ansatz.
Du verdienst nicht etwas "zum ALGII dazu", sondern Du bist verpflichtet, soviel zu verdienen, wie es Dir möglich ist, notfalls sogar so viel, dass Du ohne ALGII davon leben kannst.

Und nein, Du mußt beim Amt keinen Antrag stellen, um arbeiten zu können.

Dem Jobcenter legst Du ganz einfach Deinen Arbeitsvertrag bzw. dann Einkommensnachweise vor.

Gruß,

W

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 29.06.11 - 10:28 Uhr

das weiß ich doch alles,.. ABER ich habe gerade die möglichkeit ein paar euro dazu zu verdienen und warum sollte ich das nicht nutzen, solange ich noch keine arbeit habe #kratz

und für das bisschen muss dem amt auch etwas vorliegen,..

Beitrag von windsbraut69 - 29.06.11 - 11:56 Uhr

Tut mir leid aber ich bekomme Zustände, wenn ich "dazu verdienen" und "Nebenjob neben ALGII" höre....

Wie gesagt, der AG braucht nix und dem Amt kannst Du Deinen Vertrag vorlegen und Deine Abrechnungen.

Beitrag von goldtaube - 29.06.11 - 10:56 Uhr

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Einkommensbescheinigung.pdf

Beitrag von trischa12 - 29.06.11 - 11:08 Uhr

eh leute,

goldtaube war jetzt die einzige die geholfen hat. Seid nicht immer so gemein. manche Alg 2 bezieher haben in fünf jahren nich mal einen minijob !!

Der Vordruck ist übrigens korrekt :)

LG Trischa
(Mitarbeiter im JobCenter)

Beitrag von windsbraut69 - 29.06.11 - 11:57 Uhr

Das steht doch alles auf der Entgeltabrechnung.

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 29.06.11 - 12:27 Uhr

du kannst mein posting nicht ansatzweise deuten,... #cool

Beitrag von windsbraut69 - 29.06.11 - 12:45 Uhr

Aha.

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 29.06.11 - 12:26 Uhr

ich danke dir,...

zumal ich eine antwort nicht wirklich annehmen kann, denn ich denke ich sollte die paar std. im monat annehmen bevor ich nichts festes weiter gefunden habe. punkt.

zumal ich mich gerade echt ärgern muss, denn ich bin erst seit märz wieder auf alg2 angeweisen - vorher habe ich für knapp ein jahr im arbeitsleben gestanden und keine staatlichen hilfen in anspruch genommen, wenn auch gleich sie mir zustanden.

da ich jedoch vor meinem arbeitsantritt alg2 bezog, bekam ich das nach meinem job wieder als leistung,..


vg

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 29.06.11 - 12:26 Uhr

*D*A*N*K*E*

Beitrag von hedda.gabler - 29.06.11 - 11:07 Uhr

Hallo.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html

Deinen Arbeitgeber lässt Du das Formular "Einkommensbescheinigung" ausfüllen und das legst Du zusammen mit Deinem Arbeitsvertrag und dem ausgefüllten Formular "Mitteilung über Veränderungen Arbeitslosengeld II" dem JobCenter vor.

Und nimm bitte das "dazu verdienen" aus Deinem Sprachgebrauch.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 29.06.11 - 12:28 Uhr

DANKE dir :-)

Beitrag von maryam1410 - 29.06.11 - 11:53 Uhr

NEBEN-beschäftigung? DAZU verdienen?

passt aber beides nicht.... nur mal so am rande.

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 29.06.11 - 12:29 Uhr

vll. ungeschickt ausgedrückt, ich meinte einen minijob