Angestellte hat anderen job vollzeit , will aber aufhebungsvertrag....

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Beitrag von mpvin - 29.06.11 - 13:52 Uhr

nicht unterzeichnen.

Also mein dad hatte mit seiner lebensgefährtin eine gaststätte, er war pächter und hatte nur 1 angestellte auf Vollzeit. 3 aushilfen auf abruf und eben die ehemalige lebensgefährtin die ausgeholfen hat. Die gaststätte/ pension gehört dem sohn der Lebensgefährtin. Mein dad hatte es nur übernommen damit der sohn keine miesen fährt beim kredit abzahlen der gaststätte.

Nun hat ihm die lebensgefährtin am samstag vor die Tür gesetzt , will als neue pächterin das ganze weiterführen. Nun hat mein dad alles abgemeldet gwerbe usw. Und wollte ja weil er nun nicht mehr drin ist und von heute auf morgen raus mußte, mit der angestellten ein aufhebungsvertrag machen. da diese ja nun bei der LG beschäftigt ist. Nun unterschreibt sie den aufhebungsvertrag nicht oder will nicht, wohl noch ein rachefeldzug der LG usw.

Nun darf sie doch aber eigentlich keinen anderen Job haben ohen die zustimmung meines Dads, im internet finde ich irgendwie nichts drüber, vielleicht hat ja einer von euch was für mich.

hoffe habe es halbwegs verständlich geschrieben, sorry für groß und
kleinschreibung

lg

Beitrag von windsbraut69 - 29.06.11 - 14:16 Uhr

Warum einen Aufhebungsvertrag?
Dein Vater kann Ihr kündigen und gut ist.

Gruß,

W

Beitrag von ppg - 29.06.11 - 14:24 Uhr

Sag wie seit Ihr denn drauf???

Warum sollte die Vollzeitangestellt denn so strunzdumm sein, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Mit welcher juristischen Hintergrund? Der Frau steht eine Abfindung zu, die dein Vater zu zahlen hat. Außerdem wird er weiter bis zurm Ende der Kündigungsfrist das Gehalt zahlen müssen.

Soso, dein Vater hat das Gewerbe abmeldet - besonders helle ist der ja offensichtlich auch nicht! Er macht sich nämlich gerade strafbar! Villeicht wäre es sinnvoll, wenn dein Vater sich von einem Fachmann ( Anwalt / Steuerberater ) beraten ließe. Da müssen rechtsverbindliche Verträge gemacht werden, die Banken müssen in Boot geholt werden, die Verbindlichkeiten mit dem Finanzamt müssen geklärt werden etc.

So wie ihr beide Euch das vorstellt läuft es nicht. Wenn die ehem. LG es wollte, kann seine eigene Dämlichkeit deinen Vater 5 Stellig kosten. DAS wird passieren wenn sie wirklich einen Rachfeldzug anstrebt. Und nicht die Peanuts mit dem Aufhebungsvertrag - das ist wirklich jetzt das kleinste Problem!

Ute

Beitrag von kati543 - 29.06.11 - 15:42 Uhr

Nein, eigentlich ist das überhaupt nicht verständlich geschrieben. Das ist ein einzigstes Chaos.
Dein Dad hat das Gewerbe abgemeldet. Was ist denn nun mit der Gaststätte? Wird die noch (illegalerweise) betrieben? Denn eigentlich gibt es ja eine Pächterin.

Echt...dein Dad soll sich heute oder morgen einen sehr guten Anwalt nehmen: Die Geschichte ist derart verfahren. Das ist jetzt schon alles strafbar, was er gemacht hat. Er kann nur hoffen, dass es bisher niemanden wichtigen aufgefallen ist. Die Angestellte hat auch Mist gemacht, aber gegen das, was dein Dad gemacht hat, ist das ein Witz und man könnte ja durchaus argumentieren, dass er sie quasi gezwungen hat durch seine Handlung.

Beitrag von peg83 - 29.06.11 - 16:17 Uhr

mein dad geht es darum das er ja keine einnahmen hat, ja seine LG betreibt seit samstag die gaststätte ohne Gewerbeschein usw. das ding ist schon verfahren, aber wenn mein dad ihr jetzt das gehalt noch zahlt was er halt nicht unbedingt will, weil er keine einnahmen hat usw. Dürfte sie doch auch nicht dort arbeiten oder, denn dann hätte sie ja 2 vollzeitstellen.

Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ers abgemeldet hat denn die Steuerberaterin hatte nochwas gesagt oder ob er es erst jetzt machen will. zur zeit herrscht ein durcheinander ohne ende , ich habe ja auch zu meinen dad gesagt, ich hätte ein anwalt hinzugezogen gegen die Kündigung, es waren ja auch alle lebensmittel, getränke von Ihm bezahlt die sie jetzt weiter verkauft usw.

Bin nur glücklich das er nach vorne schaut und ab nächste woche auch einen neuen Job hat.

Er wollte ihr halt kündigen weil, da er ja auch von knall auf fall raus mußte.
Oder sie müßten ein Übergangsvertrag machen.


Wie sieht es denn jetzt für die angestellte aus, wenn sie mein vater noch bezahlen muß vollzeit.Dann darf sie doch aber auch nicht für die LG weiterarbeiten.


er kann doch aber auch kein gewerbe laufen lassen bewohl keins mehr besteht - oder???


ich blicke da nicht wirklich durch, besser ich habe mich damit noch nie beschäftigt

Beitrag von peg83 - 29.06.11 - 16:21 Uhr

ich werde ihn heute abend nochmal fragen was nun genau läuft , ich habe den richtigen durchblick auch nicht weils halt alles ein wenig durcheinander läuft.

Lg Peg/ mpvin

Beitrag von ppg - 29.06.11 - 16:40 Uhr

Ob Dein Vater Einnahmen hat oder nicht ist vollkommen egal.

Er ist zu 100 % haftbar, bei allem was jetzt kommt.

Er steht vor den Banken, der Gewerbeaufsicht und dem Finanzamt weiterhin als Pächter da. Mit der Gewerbaabmeldung hat er sich zusätzlich strafbar gemacht.

Sehr sehr undurchdacht das Ganze

Ute

Beitrag von peg83 - 29.06.11 - 16:45 Uhr

wi egesgat er wollte das machen, vielleicht hat er es ja noch nicht gemacht, ich denke schon das er auch seien kündigung dabei hatte.


ich frag ihn heute abend nochmal was er nun genau gemacht hat

Beitrag von ppg - 29.06.11 - 16:50 Uhr

Er kann doch gar nicht kündigen! Er ist Unternehmer, kein Angestellter! Es muß ein Übernahmevertrag gemacht werden. Und solange ist und bleibt dein Vater haftbar, nur das er jetzt keine Kontrolle mehr über das hat, was in seinem Namen passiert

ute

Beitrag von peg83 - 29.06.11 - 17:04 Uhr

naja er wurde ja gekündigt vom eigentümer, er hatte die gaststätte ja nur zur pacht.naja ich denk mal seine steuerberaterin hat ihn da schon alles gesagt.


ich hoffe nur das da ruhe reinkommt in die ganze sache denn es ist alles ganz schön verfahren.


in dem moment wenn er doch aber das gewerbe abmeldet hat er doch damit nichts mehr zu tun oder???
ich habe da denk ich gerade einen denkfehler

Beitrag von shampoo - 29.06.11 - 21:35 Uhr

du solltest dich da vor allem raushalten und nicht hier solch ein durcheinander posten.
du weißt NICHTS über das , was da wohl gerade abläuft und willst mitmischen und deinem vater dann ratschläge geben.
dein vater wird hoffentlich als geschäftsmann so klug sein und die wege kennen, die er zu gehen hat.

solche fragen wie deine stellt man doch nicht in urbia !!! glaubst du allen ernstes , dass dir hier jemand irgendwelche auskünfte geben könnte ? und schon gar nicht bei solch wirrem sachverhalt, den du schilderst.

Beitrag von peg83 - 29.06.11 - 21:51 Uhr

freilich ist es ein einzigstes wirr war.

Meine frage richtete sich ja dahin gehend wegen aufhebungsvertrag/ übernahmevertrag/ kündigung.

Weil ich darüber nichts gefunden hatte.

Im moment läd er alles bei mir ab, wenn man es so nimmt dann darf man hier gar nichts fragen.

Freilich ist es hier keine rechtsauskunft, aber vielleicht hatte irgendwer schonmal mit solch einen fall zu tun. ich kenne mich auch auf sachen aus weil ich mich belesen habe usw.

Beitrag von windsbraut69 - 30.06.11 - 07:16 Uhr

Ein Aufhebungsvertrag setzt beidseitiges Einvernehmen voraus.
Warum sollte sie auf irgendwelche Ansprüche verzichten?

Nachdem mir aber jetzt das Ausmaß des Chaos bewußt geworden ist, schließe ich mich den anderen an. Der Arbeitsvertrag ist das geringste Problem, das Dein Vater gerade hat. Er sollte dringend zum Anwalt.

Gruß,

W

Beitrag von windsbraut69 - 30.06.11 - 07:08 Uhr

Er hätte sich da gar nicht von einem Tag auf den anderen rauswerfen lassen.
Warum sollte die Angestellte sich darauf einlassen, weil Dein Vater "so dusselig" ist, sich rausekeln zu lassen?

Gruß,

W

Beitrag von maischnuppe - 30.06.11 - 08:38 Uhr

Schön blöd, sich so öffentlich zu outen#rofl