Elterngeld Frage

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Beitrag von traumkinder - 29.06.11 - 15:17 Uhr

hallöchen ihr lieben :-D


jetzt mal eine Frage zum Thema Elterngeld die mir grad im Kopf rumgeht:


Man bekommt ja Elterngeld vom Netto der letzten 12 Monatsgehälter.

Da ich beim 2. Kind "nur" 10 Monate gearbeitet habe, bis ich in Muschutz gehe, sprich nur 10 Gehaltsnachweise erbringen kann, wurde mir gesagt das die 2 Monate dann vor der Geburt des 1. Kindes mit herangezogen werden!! Das ist definitiv so!


#aha Frage 1:

Frau Mustermann bezieht 1 Jahr Elterngeld und hat 1 Jahr Elternzeit genommen. Dann geht sie ein paar Monate (zbsp. 4 Monate) arbeiten, bis sie ihr 2. Kind bekommt.

um auf volle 12 Monats-Gehaltsnachweise zu kommen, muss sie ja ein paar Monate von vor der 1. Entbindung als Nachweis mit hinzu ziehen!?

Ist das so korrekt?? wäre ja letztlich der selbe fall wie bei mir jetzt, richtig!?

#aha nun zu Frage 2:

Nehmen wir an, Frau Mustermann ist mit 1. Kind schwanger und erhält bis zum 2. LJ des Kindes Elterngeld (da gesplittet)

Frau Mustermann wird in dieser Zeit wieder Schwanger, dann bekommt sie für Kind Nummer 2 ebenfalls Elterngeld.

Dasselbe wie in Elternzeit mit dem 1. Kind (da ja die Gehaltsnachweise wieder heran gezogen werden) oder nur den Sockelbeitrag???
zzgl. Geschwisterbonus!

wenn sie das gleiche geld bekommen würde wie für ihre 1. Elternzeit, braucht doch eigentlich keiner mehr von uns frauen arbeiten zu gehen!? #rofl

ist etwas viel, aber ich hoffe ihr versteht mich trotzdem worauf ich hinaus will!?!? #kratz


#winke

Beitrag von kruemel87 - 29.06.11 - 15:28 Uhr

Hallo,

zu Frage 1:
Ja, das stimmt so.

zu Frage 2:
es kommt darauf an, wann hier genau das 2. kind kommt: wenn es erst nach 2 jahren geboren wird, gibt es nur die 375€, denn es zählt nur der bezugszeitraum (das können max. 14 monate sein) und nicht der auszahlungszeitraum. würde es beispielsweise schon 1,5 jahre nach der ersten geburt kommen, könnte ggf. etwas mehr elterngeld zustehen (6 monate einkommen vor der geburt + 6 monate, die mit 0€ einfließen)


"wenn sie das gleiche geld bekommen würde wie für ihre 1. Elternzeit, braucht doch eigentlich keiner mehr von uns frauen arbeiten zu gehen!?"

naja, wenn man - solange es biologisch möglich ist - alle 12 monate ein kind bekommen will....aber ob das nun so anstrebenswert wäre...:-p

Beitrag von traumkinder - 29.06.11 - 15:39 Uhr

"6 monate einkommen vor der geburt + 6 monate, die mit 0€ einfließen"

was ja dann beim 3. kind definitiv so nicht mehr wäre, richtig?? denn dann wäre der nachweis mit den gehältern schon zu lang her...

"naja, wenn man - solange es biologisch möglich ist - alle 12 monate ein kind bekommen will....aber ob das nun so anstrebenswert wäre.."

na es gibt ja so fälle, die kaum entbunden haben schon wieder schwanger sind... und wenn man das auf dauer so fortführt!?



danke dir für deine nette ausführliche antwort!! #winke


Beitrag von kruemel87 - 29.06.11 - 15:50 Uhr

naja, das kann schon klappen.

ich mach mal ein beispiel, damit´s nicht zu unübersichtlich wird:

1. kind geb. am 01.07.2009 -> EG bis 30.06.2010
2. kind geb. am 01.11.2010 -> EG bis 31.10.2011, für die Berechnung werden folgende Zeiträume genommen (zur vereinfachung nehme ich jetzt mal die zeiten vom mutterschaftsgeldbezug raus): 11/2008 bis 06/2009 und 07/2010 bis 10/2010
3. kind geb. am 01.10.2011 -> EG bis 30.09.2012, für die Berechnung werden die gleichen Zeiten wie bei kind 2 genommen.

interessant wäre bei der konstellation allerdings noch, dass sich durch den bezug von mutterschaftsgeld der zeitraum ja noch mehr verschieben würde und dass das mutterschaftsgeld, das vor der geburt für das neugeborene gezahlt wird auf das EG des älteren kindes angrechnet wird...

also grundsätzlich kann man das mit dem EG schon einige jahre so durchziehen...


"danke dir für deine nette ausführliche antwort!!"

gern geschehen, ich betreibe hier sozusagen gerade prüfungsvorbereitung... #schein

Beitrag von traumkinder - 29.06.11 - 16:02 Uhr

ich bin schwanger und werd echt immer duseliger im Kopf!! vertseh dein bsp nur zum teil #schwitz #rofl

bis zum 2. kind komm ich noch hinterher, da es ja ähnlich mit meinem fall ist.

da das 3. kind aber im 1. LJ des 2. Kindes geboren wurde, dürfte doch rein theoretisch nur der sockelbetrag des elterngeldes angerechnet werden!?

oder nicht, weil 1 monate vor geburt des 2. kindes ja muschaftsgeld erhalten wurde!?


ich hab mal den elterngeldrechner angeschmissen und der sagt mir, sobald ich vor der geburt des kindes gearbeitet habe, auch wenn nur einen monat, dann erhalte man das volle elterngeld (gehaltszettel: also 1 monat vor geburt, 11 monate aus der zeit vor der davorliegenden elternzeit, wie wir es die ganze zeit schon beschreiben)

wenn man nicht arbeiten war in den letzten 12 Monaten vor Geburt:
also wenn man zbsp. 2 jahre elternzeit für das eine kind hat und das nächste kind innerhalb dieser Elternzeit kommt zbsp. nach 1 1/2 jahren, bekommt man nur den sockelbeitrag.

also müsste man es tatsächlich so timen, das das baby kommt, wenn das kind davor geburtag feiert + ca. mind. 3 monate (1 monate arbeiten, 2 monate muschutz)


richtig???


aaaaaahhhhhhhh konfus die sache...

Beitrag von kruemel87 - 29.06.11 - 16:12 Uhr

also am besten geht es so:

du nimmst 12 volle kalendermonate vor der geburt des kindes (ist dann eigentlich egal, das wievielte es ist) und guckst jetzt, in welchen monaten mutterschaftsgeld oder elterngeld für ein älteres kind bezogen wurde (es reicht schon, wenn in einem kalendermonat z. b. nur für einen tag elterngeld zustand).
beim elterngeld nimmst du allerdings nur den bezugszeitraum, nicht den durch die splittung verlängerten zeitraum.

wenn du dann z. b. nur noch auf 4 übrige monate kommst (wie in meinem beispiel), dann nimmst du dir restlichen monate (um wieder auf 12 zu kommen) aus der vergangenheit - also vor der geburt und dem mutterschaftsgeldbezug des älteren kindes

vom timing her wäre es am praktischsten, wenn das 2. kind ca. 6 wochen nach dem 1. geburtstag des 1. kindes geboren wird.... dann gibt´s nämlich genau das gleiche elterngeld + geschwisterbonus und es wird auch kein mutterschaftsgeld beim 1. kind angerechnet.
das so genau zu planen dürfte allerdings schwierig werden...

war das jetzt etwas verständlicher?
ich hab´s nicht so mit dem erklären... :-)

Beitrag von traumkinder - 29.06.11 - 18:07 Uhr

"das so genau zu planen dürfte allerdings schwierig werden... "

mit unserem 2. haben wir es geschafft :-p

mein großer hat am *09.09.09 geburtstag und das baby hat ET am 05.09.11

hab unsere große rechnerei meinem mann grad erzählt, er musste schmunzeln und sagte, "ja das wäre nicht schlecht, aber 2 kinder reichen" #rofl

Beitrag von kruemel87 - 29.06.11 - 18:29 Uhr

09.09.09 ist aber ein cooles geburtsdatum :-)

wenn der ET am 05.09. ist, geht dein mutterschutz also am 24.07. los (wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe); bei dir ist dann also der zeitraum 07/2010 bis 06/2011 maßgeblich, da hast du ja wahrscheinlich in 3 monaten (juli, august und sept. 09) noch elterngeld für dein großes kind bekommen (nur DAS ist der bezugszeitraum, die verlängerung ist hier unwichtig) - die 3 monate werden also aus der zeit vor der mutterschutzfrist deines 1. kindes genommen (der müsste ja im juli 2009 begonnen haben), das wäre dann also 04/09 bis 06/09...


also, lange rede, kurzer sinn:

für die berechnung werden April bis Juni 2009 und Oktober 2010 bis Juni 2011 zugrundegelegt

wenn du also die verlängerte auszahlung in anspruch genommen hast, werden 9 monate mit 0€ angesetzt, 3 mit dem einkommen wie beim 1. kind und daraus ergibt sich dann die höhe des elterngeldes

war das verständlich erklärt?

Beitrag von anyca - 29.06.11 - 15:40 Uhr

Die Splittung ist irrelevant, es zählt der BEZUGSzeitraum des Elterngelds, nicht der Auszahlungszeitraum. Und Bezugszeitraum ist eben nur das erste Jahr.

Beitrag von traumkinder - 29.06.11 - 15:44 Uhr

sorry, aber das versteh ich grad gar nicht #schwitz

Beitrag von anyca - 29.06.11 - 17:08 Uhr

Frau Mustermann "bezieht" das Elterngeld in beiden Fällen für die ersten 12 Monate. Sie sagt beim Splitting bloß zu Vater Staat, "Daddy Staat, ich kann mir das Geld nicht gut einteilen, leg mir doch bitte die Hälfte zurück und gib es mir erst nächstes Jahr, sonst haue ich alles gleich auf den Kopf".

Das ändert aber nichts an ihren künftigen Ansprüchen auf Elterngeld beim nächsten Kind - die Monate nach dem Geburtstag des 1. Kindes werden mit Null berechnet, wenn sie nichts verdient hat.

Beitrag von kati543 - 29.06.11 - 15:53 Uhr

Ja, das ist so. Wenn man das ordentlich timed mit dem ALG1 klappt das auch super. Aber auf der anderen Seite sind das eben auch die Jahre, in denen man am leistungsfähigsten wäre.
Ich bin genau in dem Monat schwanger geworden, als mein befristeter AV ausgelaufen ist. ALG1 gab es bis zum Mutterschaftsgeld. Danach war ich in Elternzeit. Dann kam der 2. Sohn. Nun gab es Elterngeld (auf das Erziehungsgeld hatten wir keinen Anspruch damals). Und nach insgesamt 6 Jahren zu Hause sitzen, bekomme ich nun wieder voll 1 Jahr ALG1.