Hallo ihr lieben Urbianer.
Mich beschäftigt seit längerer Zeit die Frage, ob meine Eltern mich belangen können, falls sie zum Pflegefall werden.
Ich bin mit knapp einem halben Jahr zu meinen Großeltern "gezogen", weil die häusliche Umgebung unmöglich war und ich dort bald gestorben wäre (hatte 2 Lungenentzündungen als Baby! Dreck, Katzenhaare überall, Müll stapelte sich bis sonst wo
)
Soweit ich mich erinnern kann, kamen mein Vater und meine Mutter zwar 1x pro Woche vorbei, speisten mich dann aber mit irgendwelchen Comicheften ab und wollten von meinen Großeltern nur Geld, weil sie damit nicht umgehen konnten.
Ab und an hat meine Mutter mit mir an der Konsole vielleicht mal ein Spiel gespielt, aber alles andere wie Hausaufgaben, Gesundheit, Schule und meine Probleme blieben an meinen Großeltern hängen.
Als ich 11 oder 12 war, haben sich meine Eltern scheiden lassen, mein Vater ist keine Ahnung wo hin und zahlte keinen Unterhalt. Ich hätte ihn zwar drauf verklagen können, aber ich wollte ihn nicht unbedingt wiedersehen.
Ich denke mal, weil er nicht zahlte, kann er mich auch nicht belangen?
Meine Mutter hielt zwar den Kontakt zu mir aufrecht, redete dabei aber immer nur von sich und Computerspielen.
Andere Themen kennt sie nicht, arbeitet auch nicht und kümmert sich um gar nix. Sie kriegt zwar vom Arbeitsamt "Auflagen", aber die längste Zeit, wo sie irgendwo mal durchgehalten hat, war eine Woche. Danach war sie gleich wieder krank oder die Kollegen komisch oder keine Lust oder was weiß ich.
Als mein Freund vor 5 Jahren in mein Leben trat, wurde es ganz schlimm. Er würde mich ausnutzen, etc pp. Sie kennt ihn nicht mal bzw hat ihn nur ein mal getroffen. Aber gut, das nen andres Thema.
Wie ist das? KANN sie was kriegen später? Wenn bei mir mit der Ausbildung alles glatt geht, verdiene ich zwar nicht wenig, habe aber keine Lust einer Frau, die nie im Leben etwas für mich getan hat oder für mich da war, Geld in den Rachen zu werfen.
Ich weiß zwar, dass eine Mutter, die das Kind zu den Großeltern "abschiebt" (meine haben mich eher im beidseitigem Einverständnis da raus geholt) und sich nicht um Kontakt bemüht, ihr Kind nicht belangen kann. Fällt das hier in den Fall von "nicht nennenswert kümmern"?
Frage zum Elternunterhalt
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von jasimini - 30.06.11 - 11:32 Uhr
Beitrag von ostsonne - 30.06.11 - 11:41 Uhr
Du bist deinen Eltern verpflichtet, leider. Es gibt aber Einkommengrenzen, also was dir zum Leben bleiben muß. Da kenne ich mich aber nicht aus.....
Beitrag von flying-phoenix - 30.06.11 - 12:00 Uhr
da solltest du dich mal mit einem anwalt unterhalten, wenn es soweit ist.
ich habe ein ähnliches problem - da ich aber ein praktikum bei einem anwalt gemacht habe, hat er mir einiges im vorfeld gesagt.
der selbstbehalt liegt bei 1500 euro, kinder zählten noch extra dazu. vermögen darf nur wenig aufgebaut werden, wenn deine eltern es brauchen.
aber es gibt eine klausel, die dich "aus dem schneider" bringt. nach 5 jahren, die die eltern den kontakt ablehnen und nicht suchen, kann unbillige härte geltend gemacht werden und ansprüche verfallen. in meinem fall kann ich das nachweisen, da sie a.) nicht an meiner hochzeit dabei waren trotz einladung und b.) der letzte brief an sie mit "annahme verweigert" zurück kam - was ich aufgehoben habe auf anraten des anwalts. bei mir wäre die frist in nicht einmal 2 jahren rum - wobei man sagen muss, dass sie mir sogar nur steine in den weg gelegt haben und bei ansprüchen nur wenig handhabe haben.
ähnlich wird es bei dir sein, nur solltest du auch beweise sammeln. nur als kleiner tipp.
was in deiner kindheit war, kann in dem maße wohl nicht geltend gemacht werden. aber dein vater hat - da er seiner unterhaltspflicht nicht nachkam - keinerlei anspruch auf zahlungen deinerseits. in dem punkt bist du aus dem schneider (denke ich, ich bin kein anwalt - wie der punkt gewertet wird, dass du ihn nicht verklagt hast, weiß ich leider nicht).
Beitrag von seikon - 30.06.11 - 12:22 Uhr
Ja, du bist deinen Eltern erstmal zu Unterhalt verpflichtet. Aber die Einkommensgrenzen sind ziemlich hoch gesteckt.
Wenn du jegliche Unterhaltsansprüche deiner Erzeuger gegen dich ausschließen möchtest, dann solltest du mal mit deinen Großeltern über eine Erwachsenenadoption reden.
Ich hatte im Bekanntenkreis mal einen ähnlichen Fall. Da ist auch jemand bei den Großeltern aufgewachsen, weil die Eltern sich nicht gekümmert haben. Und genau aus diesem Grund wegen Erbe/Unterhalt und so haben dann quasi die Großeltern ihre Enkelin adoptiert. Da war sie selber aber schon über 20. Es geht also.
Ihr solltet euch da mal schlau machen. Denn wenn deine Großeltern dich adoptieren, dann bist du rechtlich gesehen nicht mehr mit deiner Mutter verwandt und dann hast du ihr gegenüber auch keine Verpflichtungen mehr.
Beitrag von manavgat - 30.06.11 - 13:25 Uhr
Ja toll. Dann muss sie für die Großeltern aufkommen.
Da diese vermutlich eher bedürftig werden, kann das dann u. U. sehr schnell gehen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von seikon - 30.06.11 - 13:42 Uhr
Naja die Großeltern scheinen aber wohl besser mit Finanzen umgehen zu können, als die Eltern.
Und ich lese aus dem Beitrag der TE nicht heraus, dass es ihr generell sauer aufstößt ggf. für die Eltern einmal Unterhalt zu zahlen, sondern nur für DIESE Eltern.
Hätten sich die Eltern vernünftig um ihr Kind gekümmert, dann stünde dieser Beitrag hier vermutlich nicht.
Beitrag von manavgat - 30.06.11 - 13:24 Uhr
Wenn da Ansprüche kommen würden, dann kannst Du die vermutlich abwehren, brauchst aber eine Anwältin die sich damit auskennt.
Beerdigungskosten bleiben im Falle eines Falles auf jeden Fall an Dir kleben. Elternunterhalt wäre - soweit ich das überblicke - grob unbillig und nicht zu zahlen.
Entscheiden wird das dann ein Sozialgericht.
Gruß
Manavgat
Beitrag von jasimini - 30.06.11 - 14:44 Uhr
Erstmal danke an alle.
Zum Thema "Erwachsenenadoption" werde ich mich mal informieren.
Wie einige bereits richtig erkannt haben will ich um gottes willen nicht knausern, wenns um meine Großeltern geht, da würd ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, damits denen gut geht.
Nur nicht bei meinen "Eltern", sehe ich einfach nicht ein.
Beitrag von ichbins04 - 30.06.11 - 22:35 Uhr
hallo,
ich habe dieses jahr seid 31 jahren keinen kontakt zu meiner leiblichen mutter...
ich werde ihr weder das alter bezahlen müssen, noch ihre beerdigung.
beerdinung nicht, weil ich das erbe ausschlagen werde.
ansonsten ist bei mir alles anwaltlich und notariell geklärt..... und hinterlegt.
meine mutter wird auch nichts erben, wenn ich vor ihr streben werde.....
mein leiblicher vater ist bereits vor 10 jahren verstorben. auch hier habe ich das erbe ausgeschlagen.
gruß
