Pfändungs- und Einziehungsverfügung ! Was tun ?

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Beitrag von nicoli1977 - 30.06.11 - 13:19 Uhr

Hallo Ihr,

ich habe heute eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom Landratsamt erhalten. Habe verpennt meine Müllgebühren zu bezahlen ! Ja, ich weiß !!!!

Ich habe nur einen 400 Euro Job und ein Guthaben konto, kann also nicht ins Minus fahren und im Moment ist mein Konto auch leer. Mein Gehalt kommt meist erst am 5. oder 6. eines Monats auf mein Konto !

Wird das mir dann gleich vom Konto abgezogen sobald was drauf ist oder kann man das Geld auch ans Landratsamt überweisen ?

Danke im voraus.

Grüße

Beitrag von thea21 - 30.06.11 - 13:25 Uhr

Dein Konto ist dicht, du kannst damit nix machen, nichtmal Geld abholen.

Also fix zum Amtsgericht und Pfändungsschutz beantragen (Stichwort 400 Euro)

Beitrag von nicoli1977 - 30.06.11 - 13:27 Uhr

Ich hab ja auch nix auf meinem Konto. Wollte halt wissen ob die mir deshalb ins Minus fahren dürfen. Und Pfändungsschutz werd ich wohl nicht bekommen. Die werden wohl dann an meinem Mann gehen, oder ?

Beitrag von thea21 - 30.06.11 - 13:31 Uhr

Was habt ihr denn da? und könnt ihr nicht sofort die Rechnung bezahlen?

So ne Pfändung ist gelinde gesagt sche***ibenhonig.

Die Bank sieht es nicht gern.
Du kannst mit deinem Konto nix machen.
Die Schulden werden nicht weniger.

Und VERGESSEN die Müllgebühren zu zahlen, kannst du vergessen. Einer Pfändung gehen wochen-/monatelange Mahnungen und co. voraus.

Genügend Zeit für REAKTION.

Beitrag von nicoli1977 - 30.06.11 - 14:15 Uhr

Da hast Du ja recht ! Hab es hinten angestellt !

Bei vielen ist die Finanzielle Lage halt nicht so traumhaft ! Ich gehe mit Kleinem Kind auf 400 Euro arbeiten, will kein Harz 4 oder so oder dem Staat auf der Tasche liegen ! Also verurteile mich nicht !

Trotzdem Danke.

Beitrag von wasteline - 30.06.11 - 14:44 Uhr

Wenn man seine Rechnungen nicht mehr bezahlen und von 400 € nicht leben kann, dann sollte man an seiner Situation etwas ändern.
Vollzeit oder zumindest Teilzeitjob ist das Zauberwort.

Beitrag von nicoli1977 - 30.06.11 - 17:10 Uhr

Nimmst Du mir mein Kind ? Ne Kita kostet nämlich 370 Euro bei uns von 8 Uhr bis 16 Uhr ! wäre sehr lohnend !

Beitrag von wasteline - 30.06.11 - 20:00 Uhr

Schon gut, die Ausreden sind bekannt.

Beitrag von thea21 - 30.06.11 - 14:47 Uhr

Verurteilt habe ich dich nicht. Warum auch!

Nur meine ich, dass es schlecht ist, solche Dinge vor sich her zu schieben, weil dann eben genau sowas passiert.

Beitrag von swety.k - 30.06.11 - 13:34 Uhr

Dein Konto geht wegen der Pfändung nicht ins Minus. Das Konto bleibt solange gesperrt, bis die Pfändung aufgehoben wurde oder bis Du ggf. Pfändungsschutz bekommst. Dein Mann wird von der Pfändung nicht betroffen, wenn sie nur gegen Dich gerichtet ist.

Du kannst das Geld überweisen, klar. Wenn Du aber kein Guthaben hast, wird das nicht gehen. Sobald Guthaben auf dem Konto ist, kannst Du die Pfändung bezahlen. Das muß aber direkt am Bankschalter passieren, online geht das nicht.

Eine weitere Möglichkeit ist, die Pfändung vom Konto Deines Mannes zu bezahlen. Dann wird die Pfändung ebenfalls aufgehoben.

Liebe Grüße von Swety

Beitrag von nightwitch1988 - 30.06.11 - 20:19 Uhr

hi
wenn du es von deinem mann aus überweisen kannst: mach das.

ansonsten kannst du beim amtsgericht pfändungsschutz beantragen.

noch was, das ab 2012 der einzighe weg ist, auch sozialleistungen zu schützen (automatischen schutz gibts dann dafür nicht mehr):

google mal nach p-konto (p-konto = pfändungsschutzkonto.)


lg

Beitrag von stier84 - 01.07.11 - 12:04 Uhr

Ich lese hier immer wieder "wende dich wegen Pfändungsschutz ans AG". Dies ist in deinem Fall nicht möglich, da der Pfüb da das LRA öffentlich rechtlich ist. Dir kann nur das AG helfen wenn du z.B. deine Rechnung bei Otto nicht bezahlt hast. In diesem Fall müsstest du dich an die Vollstreckungsbehörde vom LRA wenden. Du musst eines beachten. Eine Pfändung ist immer bei der Bank vermerkt. Dies kann dir in der Zukunft schaden. Ins Minus wird die Bank nicht buchen, da ja sonst die Bank für deine Schulden aufkommt. Ich kenne viele Banken, die direkt die Geschäftsverbindung auflösen. Eine Kündigung ist erlaubt, wenn sich der Kunde nicht darum kümmert. Sie werden nur an deinen Mann / Freund gehen, wenn er mit im Vertrag steht, sonst nicht. In der REgel sind die beim LRA immer sehr kullant. Rufe dort an und vereinbare eine Ratenzahlung, wenn es dir im Moment nicht möglich ist, die Schulden auf ein mal zu zahlen. Ich sage mal, dass eine Pfändung mal vorkommen kann aber in der REgel folgen danach mehrere, besonders wenn das KK zu lange zu ist. Ausserdem entstehen durch Pfändungen sehr hohe Gebühren, die oft höher sind als die Hauptforderung an sich. Es gibt entsprechende Inkassounternehmen: Hauptforderung EUR 30,-- und Gesamtforderung EUR 450,--. Wenn du Schwierigkeiten hast, Rechnung fristgerecht zu zahlen dann scheue dich nicht und rufe die Rechnungsaussteller an und vereinare eine Ratenzahlung. Der Gläubiger pfändet auch nicht gerne und wird dann auch mit einer Ratenzahlung einverstanden sein. Es ist aber wichtig, dass du hierüber etwas schriftliches bekommst. Hoffe mein Beitrag war nicht zu lange und ich konnte dir etwas helfen

PS. Rufe vlt. deine Bank an und teile ihnen mit, dass du dich um die Pfändung kümmerst und du dich für die Unannehmlichkeiten entschuldigst (kleiner Tipp)