Geringfügige Beschäftigung: Wer kennt sich aus?

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Beitrag von sabrina.2 - 30.06.11 - 14:32 Uhr

Hallo!

Ich hab einen Vertrag vorliegen bezüglich einer geringfügigen Beschäftigung.

Hier wurde zwar eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgenommen, aber von Urlaub steht nix drin. Bekomm ich dann keinen bezahlten Urlaub, wenn im Vertrag nix steht?

Hab schon des öfteren von Leuten gehört, dass Arbeitgeber nicht gerne Urlaub bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zahlen wollen, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wenn im Vertrag nix explizit von Urlaub drin steht, hab ich dann auch keinen bezahlten Urlaubsanspruch?

LG
Sabrina

Beitrag von sabrina.2 - 30.06.11 - 14:33 Uhr

PS.: Außerdem steht nur Stundenlohn von soundsoviel. Brutto oder netto steht nicht da. Muss das nicht angegeben werden bei geringf. BV?

Beitrag von arkti - 30.06.11 - 14:55 Uhr

Natürlich nicht, bei einer geringfügigen Beschäftigung hat man doch keine Abzüge wenn man nur max 400 Euro verdient.

Beitrag von windsbraut69 - 30.06.11 - 14:57 Uhr

Denk mal ganz scharf nach :)

Urlaubsanspruch hast Du, ob er im Vertrag steht oder nicht.
Die Durchsetzung dieses Anspruches kann allerdings zu Konflikten führen.

Beitrag von sabrina.2 - 30.06.11 - 15:03 Uhr

Also hat der AG dies nicht mit in den Vertrag aufgenommen, weil er keinen zahlen möchte?

Beitrag von windsbraut69 - 30.06.11 - 15:06 Uhr

Was weiß ich denn?
Vielleicht ist es für ihn auch selbstverständlich, dass er den gesetzlichen Anspruch gewährt.

Wolltest Du den Job nicht höflich absagen?

Beitrag von sabrina.2 - 30.06.11 - 15:07 Uhr

naja, ich denke mir, wenn man schon einen schriftl. Vertrag macht, dann sollte auch alles aufgenommen werden

Beitrag von windsbraut69 - 30.06.11 - 15:28 Uhr

Dann diskutiert das doch in Ruhe mit dem künftigen AG.
Der ist sicher offen für Deine Anregungen.

Beitrag von shampoo - 30.06.11 - 21:40 Uhr

;-)

Beitrag von fancy82 - 01.07.11 - 23:00 Uhr

bei sämtlichen fragen kannst du dich auch an die minijobzentrale wenden.

es ist so, dass ein mini-jobber exakt dieselben rechte hat, wie jeder andere beschäftigte auch. also immer mind. den gesetzlichen urlaubsanspruch, selbst, wenn im vertrag nichts davon steht.

ich hatte letztlich selbst noch den fall. lt. minijobzentrale ist es leider üblich, dass den minijobbern das oft nicht gewährt wird, obwohl sie rechtsanspruch haben. mit dem AG reden, wenn das nichts bringt, geht es nur über das arbeitsgericht, aber wer macht das schon bei dem oft doch geringen streitwert, aber hohne auslagen (anwaltskosten etc.)?!

LG