Wohngeldstelle oder dch Jobcenter?Ich bin überfordert...

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Beitrag von maike385 - 30.06.11 - 15:35 Uhr

Hallo meine Lieben...

ich bin mit meinem Sohn nun auf der Suche nach einer neuen Wohnung.

Ich bekomme ab dem 01.08.2011 659Euro Elterngeld, zusätzlich werde ich 184Euro Kindergeld haben...

Also war ich heute bei der Wohngeldstelle, da ich überhaupt keine Ahnung habe ob und wieviel mir zusteht...

Die Dame sagte mir ich solle mich doch auch mal beim Jobcenter melden, die würden nämlich auch Umzug und so finanzieren.Es wäre alerdings meine Entscheidung.

Nun meine gaaaanzen Fragen

1) Ich erhalte von meinem Ex keinen festen Unterhalt (das haben wir so geklärt) die Dame sagte mir auch, das wäre in Ordnung wenn wir ein Schreiben aufsetzen würden in dem wir einen ungefähren Unterhaltssatz festhalten. Aber was halten wir da fest?Bei seiner Scheidung wurde für die anderen drei Zwerge die Höhe des Unterhaltes festgesetzt. Sollen wir uns danach richten?Würden auch nur 100Euro reichen,oder sollte ich mich nach den 133Euro richten die man beim Unterhaltsvorschuss erhalten würde?

2) Was zahlt das Jobcenter außer dem Umzug?Also könnte ich evtl Geld bekommen für Möbel?Der Kleine bräuchte nun nämlich sein Kinderzimmer (haben ja noch den Stubenwagen)

3) Was ist mit einer Kaution?Muss ich die alleine finanzieren oder bekomm ich von irgendwoher auch dafür Hilfen?

Falls Euch noch etwas einfällt sagt es mir bitte...bin momentan echt überfordert und habe keine Ahnung ob Jobcenter oder Wohngeldstelle.

P.S.: Ich bin trotz der Elternzeit arbeitslos, da mein Vertrag während der Schwangerschaft auslief...

Liebe Grüße

Maike mit Fynn

Beitrag von windsbraut69 - 30.06.11 - 16:05 Uhr

Du kannst Dir nicht aussuchen, ob Du Wohngeld oder ALGII beziehen möchtest. Das hängt davon ab, wie hoch Dein sonstiges Einkommen ist, da es auch ein Mindesteinkommen für Wohngeld gibt.

Zudem sind natürlich Unterhaltsansprüche gegen den Vater Deiner Kinder vorrangig vor ALGII. Ihr könnt Euch auch nicht irgendwie unter der Hand einigen, sobald Sozialleistungen ins Spiel kommen. Der Vater ist dann natürlich auch zuständig für die Ausstattung des Kindes und Möbel müßt Ihr teilen.
Erst, wenn der Unterhalt des Kindsvaters nicht ausreicht, kommt ALGII ins Spiel.

LG

Beitrag von silbermond65 - 30.06.11 - 16:43 Uhr

Aussuchen geht nicht.Es geht danach ,was du bzw. ihr insgesamt an Einkommen habt.
Beziehst du staatliche Leistungen wird das auch nichts mehr mit " wir haben uns über eine Unterhaltshöhe geeinigt".
Wie schon geschrieben ,Unterhalt geht vor.Und der Ex muß das zahlen ,was er kann und wozu er verpflichtet ist.......für dich und für das Kind sowieso.
Antrag auf Wohnungsausstattung kannst du zwar stellen ,aber du wirst ja jetzt sicher auch Möbel haben.Dein Baby ist 1 Monat alt und brauch kein Kinderzimmer,sondern höchstens ein Bett und einen kleinen Schrank.
Möbel gibts günstig bei Ebay-Kleinanzeigen ,Aushang in Supermärkten ,Zeitung ,Sozialkaufhaus.
Kaution kann man vom Amt als Darlehen bekommen.

Beitrag von hedda.gabler - 30.06.11 - 19:57 Uhr

Hallo.

>>> Kaution kann man vom Amt als Darlehen bekommen. <<<

Was genau genommen rechtswidrig ist.
Wird eine Mietkaution dennoch als Darlehen ausgezahlt, kann diese erst nach Beendigung des Alg II-Bezuges in Raten (und auch nur in einer Ratenhöhe, die zum Einkommen passt, da gibt es fest Richtlinien) zurückgefordert werden.
Die Mietkaution gehört zu den Kosten der Unterkunft und somit ist dafür im Regelsatz kein Sparpontential vorgesehen, ergo kann sie nicht aus dem Regelsatz zurückbezahlt werden.

Der nach Gesetzeslage richtige Weg ist, dass JobCenter die Kaution direkt an den Vermieter auszahlt und dann eben zurückbekommt, wenn der Mieter wieder auszieht.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von silbermond65 - 30.06.11 - 20:29 Uhr

Der nach Gesetzeslage richtige Weg ist, dass JobCenter die Kaution direkt an den Vermieter auszahlt und dann eben zurückbekommt, wenn der Mieter wieder auszieht.

Tja,ich hab das 2007 so leider nicht gewußt (hier ist das nämlich so).Auch nicht,daß man das Darlehen im ALG 2-Bezug nicht zurückzahlen muß.
Ist aber nicht weiter schlimm ,so gehört die Kaution mir,falls ich hier mal ausziehe.

Beitrag von hedda.gabler - 30.06.11 - 20:38 Uhr

Hallo.

Das weiß leider fast niemand ... und die Sachbearbeiter in den Jobcentern wollen es oft selbst nicht wissen oder wissen es schlicht und ergreifend auch nicht.

Wenn man irgendwas mit dem JobCenter zu tun hat, empfehle ich dieses Buch:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html
Demnächst erscheint die neue Fassung ... kann man sich per Email nach erkundigen und vorbestellen.

Gruß von der Hedda.